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Namensänderung

Erfolgreiche Namensänderung: Gericht stärkt Selbstbestimmung

Erwachsene können unabhängig von einer Heirat unter bestimmten Voraussetzungen ihren Familiennamen ändern. Das Amtsgericht Bonn stärkte jetzt mit einer Entscheidung die Selbstbestimmung erwachsener Kinder in Namensfragen.

Vier Würfel mit Buchstaben darauf ergeben das Wort: Namen. Ist eine Namensänderung möglich?
Entscheidend sei außerdem, dass es sich bei der Möglichkeit zur Namensänderung um ein eigenes Recht des volljährigen Kindes handelt.

Eine Frau wandte sich an das zuständige Standesamt mit dem Wunsch, ihren Geburtsnamen nachträglich ändern zu lassen. Hintergrund war die besondere Familiensituation: Bei ihrer Geburt waren ihre Eltern noch gesetzlich verpflichtet, einen gemeinsamen Ehenamen zu bestimmen. Diese Regelung wurde später als problematisch angesehen und geändert. In der Folge legte die Mutter den damaligen Ehenamen wieder ab und nahm ihren ursprünglichen Familiennamen erneut an. Die Tochter, inzwischen volljährig, wollte sich dieser Entwicklung anschließen und ebenfalls den ursprünglichen Namen der Mutter tragen.

Das Standesamt hatte Zweifel, ob eine solche Namensänderung rechtlich zulässig ist, und legte den Fall dem Gericht vor. Dabei ging es vor allem um die Frage, ob ein erwachsenes Kind seinen Namen noch ändern darf, wenn die Eltern eine frühere Möglichkeit dazu nicht genutzt haben.

Namensänderung: Mehr Freiheit bei der Wahl des Namens

Das Amtsgericht Bonn am 01. Oktober 2025 (AZ: 4403 III 2/25) entschied zugunsten der Frau. Es wies das Standesamt an, den gewünschten Geburtsnamen in das Register einzutragen. Maßgeblich war für die Richter, dass die ursprüngliche Namensfestlegung der Eltern auf einer rechtlichen Grundlage beruhte, die später geändert wurde. Zudem habe die Mutter ihren früheren Namen wieder angenommen, sodass innerhalb der Familie inzwischen unterschiedliche Nachnamen geführt werden.

Unter diesen Umständen wäre es nach Ansicht des Gerichts unfair, die erwachsene Tochter dauerhaft an die frühere Entscheidung zu binden. Entscheidend sei außerdem, dass es sich bei der Möglichkeit zur Namensänderung um ein eigenes Recht des volljährigen Kindes handelt. Dieses Recht könne unabhängig davon ausgeübt werden, ob die Eltern früher tätig geworden seien oder nicht. Alle formalen Voraussetzungen für die Namensänderung, etwa die Zustimmung der Mutter, lagen vor.

Autor red

Aktualisiert am

03.08.2026

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