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Verbraucherinsolvenz
Ist ein vereinfachtes Insolvenzverfahren für natürliche Personen (also keine Gesellschaften o. ä.). Der Schuldner muss zunächst eine Vereinbarung mit seinen Gläubigern zur Schuldenbereinigung treffen, an die er sich zu halten hat. Sechs Jahre nach dem gerichtlichen Beschluss über die Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens erfolgt dann ggf. die Restbeschuldbefreiung, die den Schuldner von seinen noch nicht beglichenen Schulden befreit.
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Vereins-/Verbandsrecht
Alle Rechtsnormen, welche u. a.. die Gründung, Besteuerung, Haftung und das Verbot von Vereinen und Verbänden regeln.
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Vergaberecht
Das Vergaberecht umfasst alle Regeln und Vorschriften, die das Verfahren für öffentliche Auftraggeber beim Einkauf von Gütern und Leistungen vorschreiben.
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Vergleich
Ein gegenseitiger Vertrag, durch den ein Streit der Parteien im Wege gegenseitigen Nachgebens beigelegt wird. Seine Hauptbedeutung hat der Vergleich im Rechtsstreit: Er beendet einen Prozess und kann außerdem vollstreckt werden.
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Verkehrsrecht
Verkehrsrecht beinhaltet das Straßenverkehrsrecht, das Luftfahrtrecht, das Eisenbahnrecht und das Binnenschifffahrtsrecht. Ferner zählt auch das Umgangsrecht als Verkehrsrecht der Eltern mit dem Kind.
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Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Umfasst Regelungen zu Straftaten und Ordnungswidrigkeiten (Owi) im Verkehr (wie z. B. Straßenverkehrsgefährdung, Trunkenheit im Verkehr, Bußgelder).
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Verkehrsversicherungsrecht
s. Versicherungsrecht
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Verkehrsverwaltungsrecht
Fasst alle Rechtsnormen rund um das Thema Fahrerlaubniserteilung und -entziehung zusammen.
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Verkehrszivilrecht
Teilbereich des Verkehrsrechts, der vor allem das Verkehrshaftungsrecht (z. B. die Haftung bei Unfällen) und das Verkehrsvertragsrecht (z. B. den Kauf und Verkauf von Fahrzeugen oder Reparaturen) umfasst.
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Vermögensauseinandersetzung
Im Falle einer Scheidung zielt die vermögensrechtliche Auseinandersetzung unter den Ehegatten auf die Entflechtung und Aufteilung des gemeinsam in der Ehe angeschafften Vermögens.
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