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Raub
Ist ein Eigentumsdelikt, das mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft wird. Raub begeht, wer einem anderen eine Sache wegnimmt, um sie sich oder einem Dritten rechtswidrig anzueignen und dabei Gewalt oder Drohungen anwendet.
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Recht der Kreditsicherung
Bezeichnet die Rechtsnormen, welche alle Maßnahmen und Vereinbarungen regeln, durch die Kredite gesichert werden (z. B. durch Bürgschaften, Hypotheken oder Grundschulden).
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Rechtsanwältin/Rechtsanwalt
Rechtsanwälte sind Volljuristen, d. h. sie haben das zweite juristische Staatsexamen bestanden, und verfügen über eine Zulassung der zuständigen Rechtsanwaltskammer. Als unabhängige Interessenvertreter und Rechtsberater schützen sie ihre Mandanten (Auftraggeber) vor Fehlentscheidungen und Übervorteilungen. So vertreten sie zum Beispiel ihre Mandanten vor allen Gerichten, Schiedsgerichten und Behörden, helfen bei der Formulierung, dem Abschluss und der Abwicklung von Verträgen sowie bei der Formulierung von Testamenten. Rechtsanwälte und deren Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit gegenüber jedermann verpflichtet.
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Rechtsanwaltvergütungsgesetz
Die Vergütung des Rechtsanwaltes ist gesetzlich festgelegt durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Es regelt die Gebühren und die Auslagenerstattung der Rechtsanwälte für die Beratung und Vertretung von Rechtssuchenden in außergerichtlichen Rechtssachen und gerichtlichen Verfahren. Aber auch eine individuell ausgehandelte Gebührenvereinbarung zwischen Anwalt und Mandant ist möglich.
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Rechtsbehelf
Jedes von der Rechtsordnung in einem Verfahren zugelassenes Gesuch, mit dem eine gerichtliche Entscheidung angefochten werden kann. Hierzu gehören z. B. Rechtsmittel, Einspruch, Widerspruch und Erinnerung.
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Rechtschutzversicherungsrecht
s. Versicherungsrecht
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Rechtsfähigkeit
Die Fähigkeit, „Rechtssubjekt“, d. h. Träger von Rechten und Pflichten, zu sein. Rechtsfähigkeit beginnt mit der Geburt eines Menschen und endet mit dessen Tod. Sie ist unabhängig von der Schuldfähigkeit und der Geschäftsfähigkeit. Ein Baby kann also bspw. Besitzer eines Vermögens sein, auch wenn es darüber noch nicht verfügen darf.
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Rechtsmittel
Ein Rechtsbehelf, durch die eine Partei eine gerichtliche Entscheidung nachprüfen lässt. Rechtsmittel sind zumeist als Berufung, Revision und Beschwerde in allen Verfahrensordnungen vorgesehen. Sie besitzen im Wesentlichen zwei Eigenschaften: Der Suspensiveffekt hemmt die Rechtskraft, d. h. die angefochtene Entscheidung wird vorerst nicht rechtskräftig, und die gerichtliche Entscheidung wird der nächsthöheren Instanz zur Überprüfung vorgelegt (Devolutiveffekt). Für das Einlegen von Rechtsmitteln sind bestimmte Fristen einzuhalten. Werden diese versäumt, kann das Rechtsmittel nicht mehr in Anspruch genommen werden.
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Rechtsschutzversicherung
Individualversicherung, die - je nach Umfang - die Kosten für gerichtliche und außergerichtliche Streitschlichtung durch Beratung oder Vertretung im Gerichtsprozess abdeckt.
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Reiserecht
Alle Rechtsnormen, welche das Reisen betreffen. Dazu gehören etwa Bestimmungen zum Reisekatalog und -vertrag, zu Reisemängeln, zur Reiseversicherung und zu Ansprüchen des Reisenden bei Mängeln.
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