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Rechte von Vorgesetzten

Pausen, Urlaub, Hund im Büro: Was Chefs bestimmen und anordnen dürfen

Chefs können wundervoll sein - aber auch nerven. Wir zeigen, was Vorgesetzte bestimmen dürfen und was nicht. © Quelle: Samuraitop/panthermedia.net/DAV

Natürlich gibt es grandiose, motivierende, inspirierende Vorgesetzte – und natürlich gibt es andere. Chefs verfügen über Rechte, die sie manchmal aus- und sogar überreizen. Wir zeigen, was Chefs dürfen und was nicht.

Der Chef genehmigt den Urlaub nicht, aus betriebs­in­ternen Gründen. Die Chefin droht wegen anhaltender Krankheit zu kündigen. Und dann wünscht der Abteilungs­leiter auch noch andere Kleidung am Arbeitsplatz.

Mitunter führen Vorgesetzte zu Ärger, Wut oder Trauer. Wir zeigen Ihnen, was Chefs dürfen und was nicht.

Mein Chef will..., dass ich nur 20 Tage Urlaub nehme

Grundsätzlich darf ein Chef das bestimmen – zumindest dann, wenn der betreffende Arbeit­nehmer eine 5-Tage-Woche hat. Im Bundes­ur­laubs­gesetz sind zwar 24 Werktage festge­schrieben, die einem Arbeit­nehmer an Urlaub zustehen – als Werktage gelten aber auch Samstage. Im Normalfall sind Urlaubstage jedoch im Arbeits- oder auch im Tarifvertrag verankert, sodass sich ein Blick darin in jedem Fall lohnt.

Übrigens: Meist müssen Vorgesetzte den konkreten Urlaubs­zeitraum akzeptieren. Sehr wohl aber darf ein Urlaubs­wunsch auch abgelehnt werden, wenn etwa betriebliche Gründe dem entgegen­stehen, wie die Arbeit an einem Großprojekt oder auch Urlaub im gleichen Zeitraum von vielen Kollegen.

Hier finden Sie tiefer­gehende Informa­tionen rund um den Urlaubs­an­spruch von Arbeit­nehmern. 

Mein Chef will... mir mein Urlaubsgeld streichen

Jahrelang Urlaubsgeld erhalten und damit soll auf einmal Schluss sein? Unter Umständen ist auch das gestattet. Ist ein Urlaubs­geld­an­spruch im Arbeits- oder Tarifvertrag nicht fest verankert, darf ein Chef diese Sonder­zahlung auch wieder einstellen.

Hierbei spielt der Begriff der betrieb­lichen Übung eine entscheidende Rolle. Der Begriff bezeichnet den Umstand, wenn durch die Wieder­holung bestimmter Leistungen durch den Arbeitgeber der Arbeit­nehmer Rechts­an­sprüche auf diese Leistungen begründen kann. Wann das konkret der Fall ist, können Sie hier nachlesen.

Mein Chef will... meinen Antrag auf Teilzeit­arbeit ablehnen

Das darf er nur unter ganz bestimmten Voraus­set­zungen. Zunächst einmal hat jeder Arbeit­nehmer, der länger als sechs Monate in einem Betrieb Arbeit, der mehr als 15 Beschäftigte hat, einen Teilzeit­an­spruch. Auch hier können höchstens betriebliche Gründe dagegen sprechen, die wiederum gut begründet sein müssen. Welche das sind, können Sie hier detailliert nachlesen.

Mein Chef will... mich versetzen

Das darf der Chef tatsächlich tun - solang es im so genannten "billigen Ermessen" geschieht. Das meint, dass stets abgewogen werden muss zwischen dem Interesse des Arbeit­gebers an einer Versetzung und denen des Arbeit­nehmers beziehungsweise der Interessen der Arbeit­nehmer untereinander.

Hierbei gilt es aber eine ganze Menge zu berück­sichtigen. All diese Bestim­mungen, Regeln und Einschränkngen können Sie hier nachlesen.

Mein Chef will... mir wegen Krankheit kündigen

Das ist ein kniffliger Fall, denn grundsätzlich sind die Arbeit­neh­mer­rechte hierzulande relativ weitreichend und wer krank ist, ist nun mal krank. Wer durch häufige kurze Krankheiten aber mehr als sechs Wochen im Jahr ausfällt oder aber aufgrund einer andauernden Arbeits­un­fä­higkeit seinen Job nicht nachgehen kann, muss mit arbeits­recht­lichen Konsequenzen rechnen.

Allerdings ist es die Aufgabe des Arbeit­gebers nachzu­weisen, sich um den Verbleib ihres Mitarbeiters im Job bemüht zu haben. Drei Kriterien müssen Arbeitgeber hierzu berück­sichtigen, die Sie hier nachlesen können. Übergehen sie nur eines, ist die Kündigung unwirksam.

Mein Chef will...  mir keine Homeoffice-Arbeit gestatten 

Leider muss ein Chef das auch nicht gestatten, denn einen Homoffice-Anspruch gibt es nicht. Hierbei handelt es sich um eine Aushand­lungsfrage. Signalisiert ein Vorgesetzter aber seine Bereit­schaft, sollten beide Beteiligte genau festlegen, welche Aufgaben der Arbeit­nehmer zu Hause erledigt, in welchem Stunden­umfang er das tut oder wann er in der Firma zu erscheinen hat.

Das alles wird in einer Homeoffice-Verein­barung nieder­ge­schrieben und von beiden Parteien unterschrieben. Weiter­gehende Informa­tionen zur Arbeit im Homeoffice gibt es hier.  

Mein Chef will... meinen E-Mail-Verlauf kontrol­lieren

Überwachung im Arbeits­alltag durch den Vorgesetzten ist ein komplexes Thema, das nicht selten auf den Tischen deutscher Richter landet. Einige Bereiche sind von möglicher Überwachung aber gänzlich ausgeschlossen, wie das Abhören von Telefonaten.

Bei Emails sieht das schon wieder anders aus. Ist in einem Betrieb die private Nutzung des Arbeits­com­puters verboten, darf der Arbeitgeber im Grunde auch alles kontrol­lieren – auch Emails. Geht aus der Betreffzeile aber hervor, dass es sich sehr offensichtlich um eine private Mail handelt, sollte der Arbeit­nehmer diese zumindest nicht ohne Beisein des Arbeit­nehmers öffnen. Zwar gibt es hierzu aktuell keine einheitliche Rechtsprechung, doch zeigt die Entwicklung der letzten Jahre, dass dem Datenschutz zunehmend Vorrang eingeräumt wird. 

Mein Chef will...  meinen Hund im Büro verbieten

Auch das darf der Vorgesetzte. Der Arbeitgeber hat das Hausrecht und kann einen Hund verbieten. Wenn also der Chef dagegen ist, können Arbeit­nehmer nichts dagegen tun.

Mein Chef will... meine Beziehung zum Kollegen untersagen

Sollten Sie jetzt denken: Was, das darf mein Chef alles? Hier ist Schluss. Ein Vorgesetzter darf eine Beziehung natürlich nicht verbieten oder aber die Beteiligten abmahnen oder ihnen anderweitig zu spüren geben, dass er mit der neuen Liebe nicht einver­standen ist.

Sehr wohl darf der Chef aber verbieten, dass sich innerhalb der Firma geküsst wird. Und im Rahmen seines Direkti­ons­rechts kann der Vorgesetzte auch anordnen, dass sich die liebenden Kollegen ausein­an­der­setzen, sollte er befürchten, dass die Arbeits­ef­fizienz leiden könnte. Maßregelnd dürfen derlei Maßnahmen aber nicht sein.

Hinter­gründe hierzu und unter welchen Umständen der Chef die Verliebten abmahnen und sogar kündigen darf, lesen Sie hier. 

Mein Chef will...  mir meine Dienst­kleidung vorschreiben

Das darf der Chef tun – im Rahmen seines Direkti­ons­rechts. Und die Regelung geht noch weiter: Grundsätzlich müssen Arbeit­nehmer ihre Dienst­kleidung auch selber finanzieren, es sei denn, im Arbeits- und Tarifvertrag sind andere Regelungen vorgesehen. 

Mein Chef will... meine Unterwäsche bestimmen

Auch wenn man es kaum glauben mag – aber selbst das ist unter Umständen erlaubt. Allerdings ist dies stets eine Einzel­fall­ent­scheidung, wie in diesem Fall hier, der vor dem Landes­ar­beits­gericht Köln verhandelt wurde.

Sollte Ihre Frage hier nicht dabei gewesen sein: Hier finden Sie viele weitere Urteile für Arbeit­nehmer, die mit ihrem Arbeitgeber Stress hatten. 

Datum
Aktualisiert am
04.02.2016
Autor
ndm
Bewertungen
1452
Themen
Arbeit Arbeit­nehmer Kündigung

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