
Der Chef genehmigt den Urlaub nicht, aus betriebsinternen Gründen. Die Chefin droht wegen anhaltender Krankheit zu kündigen. Und dann wünscht der Abteilungsleiter auch noch andere Kleidung am Arbeitsplatz.
Mitunter führen Vorgesetzte zu Ärger, Wut oder Trauer. Wir zeigen Ihnen, was Chefs dürfen und was nicht.
Mein Chef will..., dass ich nur 20 Tage Urlaub nehme
Grundsätzlich darf ein Chef das bestimmen – zumindest dann, wenn der betreffende Arbeitnehmer eine 5-Tage-Woche hat. Im Bundesurlaubsgesetz sind zwar 24 Werktage festgeschrieben, die einem Arbeitnehmer an Urlaub zustehen – als Werktage gelten aber auch Samstage. Im Normalfall sind Urlaubstage jedoch im Arbeits- oder auch im Tarifvertrag verankert, sodass sich ein Blick darin in jedem Fall lohnt.
Übrigens: Meist müssen Vorgesetzte den konkreten Urlaubszeitraum akzeptieren. Sehr wohl aber darf ein Urlaubswunsch auch abgelehnt werden, wenn etwa betriebliche Gründe dem entgegenstehen, wie die Arbeit an einem Großprojekt oder auch Urlaub im gleichen Zeitraum von vielen Kollegen.
Hier finden Sie tiefergehende Informationen rund um den Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern.
Mein Chef will... mir mein Urlaubsgeld streichen
Jahrelang Urlaubsgeld erhalten und damit soll auf einmal Schluss sein? Unter Umständen ist auch das gestattet. Ist ein Urlaubsgeldanspruch im Arbeits- oder Tarifvertrag nicht fest verankert, darf ein Chef diese Sonderzahlung auch wieder einstellen.
Hierbei spielt der Begriff der betrieblichen Übung eine entscheidende Rolle. Der Begriff bezeichnet den Umstand, wenn durch die Wiederholung bestimmter Leistungen durch den Arbeitgeber der Arbeitnehmer Rechtsansprüche auf diese Leistungen begründen kann. Wann das konkret der Fall ist, können Sie hier nachlesen.
Mein Chef will... meinen Antrag auf Teilzeitarbeit ablehnen
Das darf er nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen. Zunächst einmal hat jeder Arbeitnehmer, der länger als sechs Monate in einem Betrieb Arbeit, der mehr als 15 Beschäftigte hat, einen Teilzeitanspruch. Auch hier können höchstens betriebliche Gründe dagegen sprechen, die wiederum gut begründet sein müssen. Welche das sind, können Sie hier detailliert nachlesen.
Mein Chef will... mich versetzen
Das darf der Chef tatsächlich tun - solang es im so genannten "billigen Ermessen" geschieht. Das meint, dass stets abgewogen werden muss zwischen dem Interesse des Arbeitgebers an einer Versetzung und denen des Arbeitnehmers beziehungsweise der Interessen der Arbeitnehmer untereinander.
Hierbei gilt es aber eine ganze Menge zu berücksichtigen. All diese Bestimmungen, Regeln und Einschränkngen können Sie hier nachlesen.
Mein Chef will... mir wegen Krankheit kündigen
Das ist ein kniffliger Fall, denn grundsätzlich sind die Arbeitnehmerrechte hierzulande relativ weitreichend und wer krank ist, ist nun mal krank. Wer durch häufige kurze Krankheiten aber mehr als sechs Wochen im Jahr ausfällt oder aber aufgrund einer andauernden Arbeitsunfähigkeit seinen Job nicht nachgehen kann, muss mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Allerdings ist es die Aufgabe des Arbeitgebers nachzuweisen, sich um den Verbleib ihres Mitarbeiters im Job bemüht zu haben. Drei Kriterien müssen Arbeitgeber hierzu berücksichtigen, die Sie hier nachlesen können. Übergehen sie nur eines, ist die Kündigung unwirksam.
Mein Chef will... mir keine Homeoffice-Arbeit gestatten
Leider muss ein Chef das auch nicht gestatten, denn einen Homoffice-Anspruch gibt es nicht. Hierbei handelt es sich um eine Aushandlungsfrage. Signalisiert ein Vorgesetzter aber seine Bereitschaft, sollten beide Beteiligte genau festlegen, welche Aufgaben der Arbeitnehmer zu Hause erledigt, in welchem Stundenumfang er das tut oder wann er in der Firma zu erscheinen hat.
Das alles wird in einer Homeoffice-Vereinbarung niedergeschrieben und von beiden Parteien unterschrieben. Weitergehende Informationen zur Arbeit im Homeoffice gibt es hier.
Mein Chef will... meinen E-Mail-Verlauf kontrollieren
Überwachung im Arbeitsalltag durch den Vorgesetzten ist ein komplexes Thema, das nicht selten auf den Tischen deutscher Richter landet. Einige Bereiche sind von möglicher Überwachung aber gänzlich ausgeschlossen, wie das Abhören von Telefonaten.
Bei Emails sieht das schon wieder anders aus. Ist in einem Betrieb die private Nutzung des Arbeitscomputers verboten, darf der Arbeitgeber im Grunde auch alles kontrollieren – auch Emails. Geht aus der Betreffzeile aber hervor, dass es sich sehr offensichtlich um eine private Mail handelt, sollte der Arbeitnehmer diese zumindest nicht ohne Beisein des Arbeitnehmers öffnen. Zwar gibt es hierzu aktuell keine einheitliche Rechtsprechung, doch zeigt die Entwicklung der letzten Jahre, dass dem Datenschutz zunehmend Vorrang eingeräumt wird.
Mein Chef will... meinen Hund im Büro verbieten
Auch das darf der Vorgesetzte. Der Arbeitgeber hat das Hausrecht und kann einen Hund verbieten. Wenn also der Chef dagegen ist, können Arbeitnehmer nichts dagegen tun.
Mein Chef will... meine Beziehung zum Kollegen untersagen
Sollten Sie jetzt denken: Was, das darf mein Chef alles? Hier ist Schluss. Ein Vorgesetzter darf eine Beziehung natürlich nicht verbieten oder aber die Beteiligten abmahnen oder ihnen anderweitig zu spüren geben, dass er mit der neuen Liebe nicht einverstanden ist.
Sehr wohl darf der Chef aber verbieten, dass sich innerhalb der Firma geküsst wird. Und im Rahmen seines Direktionsrechts kann der Vorgesetzte auch anordnen, dass sich die liebenden Kollegen auseinandersetzen, sollte er befürchten, dass die Arbeitseffizienz leiden könnte. Maßregelnd dürfen derlei Maßnahmen aber nicht sein.
Mein Chef will... mir meine Dienstkleidung vorschreiben
Das darf der Chef tun – im Rahmen seines Direktionsrechts. Und die Regelung geht noch weiter: Grundsätzlich müssen Arbeitnehmer ihre Dienstkleidung auch selber finanzieren, es sei denn, im Arbeits- und Tarifvertrag sind andere Regelungen vorgesehen.
Mein Chef will... meine Unterwäsche bestimmen
Auch wenn man es kaum glauben mag – aber selbst das ist unter Umständen erlaubt. Allerdings ist dies stets eine Einzelfallentscheidung, wie in diesem Fall hier, der vor dem Landesarbeitsgericht Köln verhandelt wurde.
Sollte Ihre Frage hier nicht dabei gewesen sein: Hier finden Sie viele weitere Urteile für Arbeitnehmer, die mit ihrem Arbeitgeber Stress hatten.
- Datum
- Aktualisiert am
- 04.02.2016
- Autor
- ndm