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Liebe im Büro

Herzklopfen im Job: Darf man seinen Kollegen lieben?

Mann liebt Frau im Büro

Die meiste Zeit in der Woche verbringt man mit seinen Kollegen. Und so ist der Job inzwischen eine der größten Partner­ver­mitt­lungs­börsen überhaupt. Aber darf man überhaupt eine Beziehung mit einem Arbeits­kollegen eingehen? Worauf Sie bei der Liebe im Büro achten und wie viel Toleranz Chefs aufbringen müssen: Die Deutsche Anwalt­auskunft klärt auf.

Privates und Berufliches soll man bekanntlich trennen. Dass Theorie und Praxis aber oftmals weiter auseinander liegen als Partner im Doppelbett nach 20 Ehejahren, ist weithin bekannt. Und so verwundern die Zahlen nicht, die das Meinungs­for­schungs­in­stitut Forsa 2013 veröffent­lichte: Demnach hat sich jeder fünfte Berufs­tätige schon mal in einen Kollegen verliebt, jeder siebte sogar am Arbeitsplatz die große Liebe gefunden.

Niemand darf eine Beziehung mit Arbeits­kollegen verbieten

Wie sieht es rechtlich aus, wenn es zwischen Akten oder im Großraumbüro tatsächlich knistert? Zunächst ist festzu­halten: Verbieten kann die Liebe im Büro niemand – auch nicht der Vorgesetzte. Denn er darf nicht in das allgemeine Persön­lich­keitsrecht seiner Angestellten eingreifen. Dennoch sollten Verliebte einiges beachten, wenn sie mit den Flugzeugen im Bauch nicht vor die Tür des Arbeit­gebers fliegen wollen.

„Der Chef darf zwar nicht sagen ‚Ihr dürft nicht’, er darf aber sagen ‚Ihr dürft nicht hier’“, sagt Dr. Nathalie Oberthür, Rechts­an­wältin für Arbeitsrecht und Mitglied der Arbeits­ge­mein­schaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV). Wer also seine Beziehung am Arbeitsplatz öffentlich macht, sollte auf Küsse, Streicheleien und sonstige Liebko­sungen während der Arbeitszeit verzichten – ein schnelles morgend­liches Begrüßungs­küsschen einmal ausgenommen.

Der Eingangssatz stimmt in gewisser Weise also doch: Berufliches und Privates gehören getrennt. Das kann übrigens auch außerhalb der Arbeits­zeiten gelten: Der Chef darf verbieten, dass sich Kollegen in den Räumlich­keiten des Betriebs nahe kommen und beispielsweise die Mittagspause knutschend in der Firmen­kantine verbringen.

Der Chef darf in die Arbeits­si­tuation der Verliebten eingreifen

Darüber hinaus kann der Vorgesetzte weitere Maßnahmen ergreifen – im Rahmen seines Direkti­ons­rechts. So kann er die liebenden Kollegen auseinander setzen, sollte er befürchten, dass die Arbeits­leistung leiden könnte. Dafür bedarf es auch keiner vorherigen Vorfälle wie einer offensichtlich vermin­derten Arbeits­leistung oder Beschwerden von Kollegen. „Diese Maßnahmen dürfen allerdings nicht maßregelnd sein“, so Rechts­an­wältin Dr. Oberthür. Eine Versetzung in einen anderen Firmen­bereich ist somit ebenfalls möglich – Gehalts­einbußen dürfen damit allerdings nicht einhergehen.

Ob ein gemeinsamer Liebes­urlaub möglich ist, entscheidet nicht nur der Geldbeutel: Aus betrieb­lichen Gründen dürfen für den gleichen Zeitraum eingereichte Urlaubs­anträge der beiden Kollegen abgelehnt werden, etwa wenn beide ähnliche Aufgaben haben.

Liebe im Büro: Wann der Chef abmahnen und kündigen darf

Vernach­lässigen verliebte Kollegen wegen der Beziehung am Arbeitsplatz ihre beruflichen Pflichten, drohen Konsequenzen und unter Umständen sogar eine Abmahnung – die neue Liebe gilt dabei nicht als Ausrede. „Wenn beispielsweise die romantische Mittagspause im Park eigenmächtig verlängert wurde, darf der Vorgesetzte abmahnen – dabei spielt der Anlass der Verspätung keine Rolle“, sagt Arbeits­rechts­expertin Dr. Nathalie Oberthür und ergänzt: „Es gibt Pflichten, die ein Arbeit­nehmer zu erbringen hat. Wer diesen nicht nachkommt, muss mit einer Abmahnung rechnen.“

Sollten sich diese Dinge wiederholen – verlängerte Mittags­pausen oder Knutschen im Büro –, kann der Chef nach vorheriger Abmahnung auch fristlos kündigen. Ob zuvor eine, zwei oder drei Abmahnungen ausgesprochen werden müssen, sei nicht pauschal zu sagen, erklärt die Rechts­an­wältin aus Köln: „Es kommt immer auf den konkreten Fall und die Schwere des Vergehens an.“ Theoretisch sei eine fristlose Kündigung auch ohne Vorwarnung erlaubt. Dieser müsste aber schon eine sehr große und geschäfts­schä­digende Verfehlung vorange­gangen sein.

Beziehung am Arbeitsplatz: Sex im Büro ist nicht unbedingt verboten

Liebes­trunken und vollgetankt mit Hormonen, können einen letztere schon mal überrollen. Dass es während der Arbeitszeit nicht geht, ist klar. Aber abends, wenn alle Kollegen schon Feierabend haben... Inwiefern Sex dann am Arbeitsplatz erlaubt ist, hängt zunächst davon ab, ob es ein öffentlich zugäng­licher Raum ist. In einem Biergarten zum Beispiel sollte darauf verzichtet werden.

Wenn man erwischt werden sollte, muss das zwar nicht unbedingt arbeits­rechtliche Konsequenzen haben, kann aber den Tatbestand der Erregung öffent­lichen Ärgernisses erfüllen. In öffentlich nicht zugäng­lichen Räumen wie einem Büro, in das man nur mit Schlüssel oder Schlüs­selkarte hineinkommt, könnte das möglicherweise etwas anderes sein.

Sollte es der Arbeitgeber nicht grundsätzlich verboten haben und werden auch sonst keine Interessen des Arbeit­gebers beeinträchtigt, wäre es nicht sankti­onsfähig, wenn der Chef ein Paar erwischt, erklärt Nathalie Oberthür. Gleichwohl könnte der Chef nach der Erfahrung künftige Liebes­spiele untersagen. „Wiederholt sich der Vorfall, muss mit einer Abmahnung gerechnet werden“, sagt die Kölner Rechts­an­wältin.

Spezialfall: Wenn der Lehrer mit dem Schüler

Kompli­zierter wird die Liebe am Arbeitsplatz bei folgendem Szenario: Eine Ausbilderin verliebt sich in ihren Auszubil­denden. Auch das ist zunächst nicht verboten, solange diese Liebe einver­nehmlich und der Auszubildende über 18 Jahre alt ist. Andernfalls könnte es sich um Misshandlung von Schutz­be­fohlenen handeln und das ist strafbar.

Nichts­des­totrotz ist es pikant, schließlich besteht eine Fürsor­ge­pflicht des Arbeit­gebers. Auch dann ist eine Beziehung zwar kein Kündigungsgrund, aber es ist womöglich sinnvoll, wenn eine andere Ausbilderin den Auszubil­denden betreut – soweit das möglich ist. Aus beider­seitigem Interesse sollte die Ausbilderin das Gespräch mit ihrem Vorgesetzten suchen, damit alle Beteiligten zu einer einver­nehm­lichen Lösung kommen.

Zusammen­fassung: Wie viel Liebe ist erlaubt?

  • Eine Beziehung zu einem Arbeitskollegen ist in der Regel erlaubt – im Betrieb sollten die Gefühle allerdings in Zaum gehalten werden.
  • Sollten die Arbeitsleistung oder das Betriebsklima unter der Beziehung leiden, darf der Vorgesetzte im Rahmen seines Diskretionsrechts handeln – etwa, indem er die Verliebten räumlich trennt.
  • Auch Abmahnungen sind in diesen Fällen möglich, bei Wiederholungsfällen kann das sogar zur fristlosen Kündigung führen.

Haben Sie wegen einer Beziehung am Arbeitsplatz Stress mit dem Chef? Oder gar eine Abmahnung oder Kündigung erhalten? Ein Rechts­anwalt für Arbeitsrecht kann Sie beraten, Ihnen Ihre Rechte erklären und Sie dabei unterstützen, eine Lösung zu finden. In unserer Anwaltssuche finden Sie eine Expertin in Ihrer Nähe.

Sie haben im Büro rumgeknutscht und wurden dabei gefilmt? Lesen Sie hier, ob Ihr Chef das darf.

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Datum
Aktualisiert am
14.02.2024
Autor
ndm/red
Bewertungen
6969
Themen
Abmahnung Arbeit Arbeit­nehmer Kündigung Partner­schaft

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