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	<title>Versicherungen &#8211; Deutsche Anwaltauskunft</title>
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	<title>Versicherungen &#8211; Deutsche Anwaltauskunft</title>
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		<title>Tierhalterhaftpflicht: Datenschutz einfach ignorieren?</title>
		<link>https://anwaltauskunft.de/themenwelten/tierhalterhaftpflicht-datenschutz/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[red]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 21 Jul 2026 04:00:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Nach einem Unfall stellt sich für Geschädigte häufig die Frage, gegen wen Ansprüche geltend gemacht werden können. Doch was passiert, wenn man nicht weiß, wer genau der Halter ist?]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Das Amtsgericht Dortmund hat am 18. Dezember 2025 (<a href="https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=AG%20Dortmund&amp;Datum=18.12.2025&amp;Aktenzeichen=422%20C%209422%2F25" data-type="link" data-id="https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=AG%20Dortmund&amp;Datum=18.12.2025&amp;Aktenzeichen=422%20C%209422%2F25" target="_blank" rel="noreferrer noopener">AZ: 422 C 9422/25</a>) entschieden, dass eine Versicherung personenbezogene Daten ihrer Versicherungsnehmerin nicht ohne Weiteres herausgeben muss. Das teilt das Rechtsportal anwaltauskunft.de mit.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Verletzte Reiterin verlangte Daten über Tierhalterhaftpflicht</h2>



<p>In dem Fall war eine Frau bei einem Reitunfall verletzt worden. Das beteiligte Pferd gehörte einer bei der beklagten Versicherung versicherten Frau. Nachdem die Geschädigte ihre Rechtsanwälte gewechselt hatte, verlangten die neuen Bevollmächtigten von der Versicherung die Herausgabe von Namen, Anschrift und weiteren personenbezogenen Daten der Tierhalterin.</p>



<p>Die Versicherung verweigerte die Auskunft unter Hinweis auf datenschutzrechtliche Vorgaben. Die Klägerin beantragte daraufhin eine einstweilige Verfügung, um die Informationen noch vor Ablauf möglicher Verjährungsfristen zu erhalten.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Datenschutz schützt auch Versicherungsnehmer</h2>



<p>Das Amtsgericht Dortmund lehnte den Antrag ab. Nach Auffassung des Gerichts ergibt sich aus den datenschutzrechtlichen Vorschriften kein Anspruch auf Herausgabe personenbezogener Daten Dritter. Der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch beziehe sich ausschließlich auf die eigenen Daten der betroffenen Person.</p>



<p>Auch ein allgemeiner Auskunftsanspruch nach Treu und Glauben griff nach Ansicht des Gerichts nicht ein. Entscheidend war unter anderem, dass die früheren Rechtsanwälte der Klägerin offenbar bereits über die relevanten Informationen verfügt hatten.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Keine besondere Eilbedürftigkeit</h2>



<p>Darüber hinaus verneinte das Gericht die notwendige Eilbedürftigkeit für eine einstweilige Verfügung. Die Klägerin habe über mehrere Jahre hinweg keine ausreichenden Schritte unternommen, um die erforderlichen Informationen rechtzeitig zu beschaffen. Eine kurz vor Ablauf der Verjährung entstandene Dringlichkeit müsse sie sich deshalb selbst zurechnen lassen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Bedeutung für die Praxis</h2>



<p>Die Entscheidung zeigt, dass datenschutzrechtliche Auskunftsansprüche klare Grenzen haben. Versicherungen dürfen personenbezogene Daten ihrer Versicherungsnehmer grundsätzlich nicht ohne rechtliche Grundlage an Dritte weitergeben. Wer Ansprüche durchsetzen möchte, sollte deshalb notwendige Informationen frühzeitig sichern.</p>



<p>Quelle: <a href="http://www.anwaltauskunft.de" target="_blank" rel="noreferrer noopener">www.anwaltauskunft.de</a></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Privatklinik: Was, wenn die Versicherung kein Geld zahlt?</title>
		<link>https://anwaltauskunft.de/themenwelten/privatklinik-krankenversicherung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[red]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 02 Jun 2026 06:00:00 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">https://anwaltauskunft.de/?post_type=themenwelten&#038;p=2300</guid>

					<description><![CDATA[Der Status als Privatpatient verspricht oft eine bevorzugte Behandlung, kann aber nach der Entlassung zu einer bösen Überraschung führen.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Werden Patienten nicht ausreichend darüber aufgeklärt, dass Versicherung oder Beihilfe die Kosten möglicherweise nicht vollständig übernehmen, kann dies zu Schadensersatzansprüchen führen. Darauf weist das Rechtsportal anwaltauskunft.de unter Bezug auf das <a href="https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LG%20Berlin%20II&amp;Datum=10.09.2025&amp;Aktenzeichen=17%20S%2018%2F24" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Urteil des Landgerichts Berlin II vom 10. September 2025 (Az. 17 S 18/24)</a> hin.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Streit um Behandlungskosten in Privatklinik</h2>



<p>In dem Verfahren hatte ein privatversicherter und beihilfeberechtigter Patient eine Behandlung in einer Privatklinik in Anspruch genommen.</p>



<p>Nach der Behandlung stellte die Klinik eine Rechnung aus. Die Beihilfe übernahm jedoch nur die Kosten, die bei einer Behandlung in einem sogenannten Plankrankenhaus angefallen wären.</p>



<p>Die <a href="https://anwaltauskunft.de/themenwelten/entzug-in-privatklinik/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Privatklinik </a>verlangte daraufhin die Differenz vom Patienten. Dieser weigerte sich zu zahlen und machte geltend, er sei vor der Behandlung nicht ausreichend über das Risiko einer unvollständigen Kostenübernahme informiert worden.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Gericht: Klinik muss aufklären</h2>



<p>Das Landgericht Berlin II stellte klar, dass Ärzte und Kliniken unter bestimmten Umständen verpflichtet sind, Patientinnen und Patienten auch über wirtschaftliche Risiken der Behandlung zu informieren.</p>



<p>Das Gericht bestätigte, dass die Klinik ihre Pflicht zur wirtschaftlichen Information verletzt hat. Wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Dritter die Kosten nicht vollständig übernimmt, muss der Behandelnde den Patienten vorab in Textform informieren.</p>



<p>Da die Klinik wusste, dass die Beihilfe bei Privatkrankenhäusern oft nur die Sätze von Plankrankenhäusern erstattet, hätte sie den Patienten warnen müssen. Wie das Rechtsportal anwaltauskunft.de (DAV) mitteilt, genügt ein „verklausulierter“ Hinweis in den allgemeinen Geschäftsbedingungen hierfür nicht. Informationen müssen für den Durchschnittsleser verständlich und transparent sein.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Hinweise im Vertrag reichen nicht immer aus</h2>



<p>Im entschiedenen Fall hatte die Klinik zwar einen Kostenvoranschlag erstellt. Einen klaren Hinweis darauf, dass Versicherung oder Beihilfe die Kosten möglicherweise nicht vollständig erstatten würden, sah das Gericht jedoch nicht.</p>



<p>Hinweise im Behandlungsvertrag seien teilweise zu unklar formuliert oder hätten sich nur auf Wahlleistungen bezogen. Auch allgemeine Vertragsbedingungen oder Informationen auf der Internetseite der Klinik seien nicht ausreichend, wenn nicht sichergestellt ist, dass der Patient sie vor Vertragsschluss tatsächlich zur Kenntnis genommen hat.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Checkliste: Wann eine Aufklärung über Kosten nötig sein kann</h2>



<p>Eine wirtschaftliche Aufklärungspflicht kann insbesondere bestehen, wenn:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Behandlungen in einer Privatklinik stattfinden</li>



<li>Beihilfe oder private Krankenversicherung nur eingeschränkt leisten könnten</li>



<li>die Behandlungskosten über dem Niveau eines regulären Krankenhauses liegen</li>



<li>der Arzt oder die Klinik entsprechende Probleme aus der Regulierungspraxis kennt</li>
</ul>



<h2 class="wp-block-heading">Fazit</h2>



<p>Das Urteil zeigt, dass medizinische Einrichtungen ihre Patienten auch über mögliche finanzielle Risiken informieren müssen.</p>



<p>Quelle: <a href="http://www.anwaltauskunft.de">www.anwaltauskunft.de</a></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Wasserschaden im Keller: Wann die Hausratversicherung zahlt</title>
		<link>https://anwaltauskunft.de/themenwelten/wasserschaden-hausratversicherung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[red]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 07 May 2026 04:00:00 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">https://staging.anwaltauskunft.de/themenwelten/wasserschaden-im-keller-hausratversicherung/</guid>

					<description><![CDATA[Wasser im Keller kann schnell teuer werden. Besonders kompliziert wird es, wenn unklar ist, woher das Wasser eigentlich kommt. In der Hausratversicherung kann diese Frage entscheidend sein.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Mit dieser Abgrenzung hat sich das Oberlandesgericht Brandenburg in einem Beschluss vom 14. Oktober 2025 beschäftigt (Az. 11 U 64/25). Wie das Rechtsportal anwaltauskunft.de berichtet, kann auch austretendes Abwasser unter den Schutz der Hausratversicherung fallen – wenn ein Rohrbruch die Ursache ist.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Der Schaden entstand im Nachbarhaus – hoher Schaden</h2>



<p>Im konkreten Fall war eine Frau gegen Hausratschäden versichert.</p>



<p>Am 1. Juli 2021 drang Wasser in ihren Keller ein und beschädigte zahlreiche Gegenstände. Ursache war ein Defekt im Keller der benachbarten Doppelhaushälfte: Dort hatte sich ein Abwasserbogen gelöst, sodass Wasser aus dem Entwässerungsrohr austrat.</p>



<p>Das Wasser gelangte durch eine dünne Kalksandsteinwand in den Keller der Versicherungsnehmerin. Der Schaden am Hausrat wurde später auf rund 10.164 Euro beziffert.</p>



<p>Die Versicherung wollte jedoch nicht zahlen. Sie argumentierte, der Schaden stehe im Zusammenhang mit einem Rückstau infolge von Starkregen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Gericht: Ursache entscheidet über Versicherungsschutz</h2>



<p>Das Oberlandesgericht Brandenburg stellte klar, dass bei solchen Fällen die Ursache des Wasseraustritts entscheidend ist.</p>



<p>In den Versicherungsbedingungen wird zwischen zwei Schadenarten unterschieden:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Leitungswasserschaden: Wasser tritt aus einer Leitung aus</li>



<li>Rückstauschaden: Wasser wird aus dem Abwassersystem zurück in das Gebäude gedrückt</li>
</ul>



<p>Im entschiedenen Fall war das Rohr auseinandergebrochen. Dadurch trat Wasser aus der Leitung aus und floss anschließend in den Keller der Klägerin. Das Gericht wertete den Schaden deshalb als Leitungswasserschaden.</p>



<p>Dabei spielte es keine Rolle, dass es sich um Abwasser handelte. Auch der mögliche Anteil von Niederschlagswasser änderte nach Auffassung des Gerichts nichts an der Bewertung. Entscheidend sei allein, dass kein Rückstau aus dem Abflusssystem festgestellt wurde. Es wurde eben kein Wasser aus einer Toilette oder dem Gully hochgedrückt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Checkliste: Wann Leitungswasserschäden versichert sind</h2>



<p>Ob die Hausratversicherung zahlt, hängt häufig von der Ursache des Wasserschadens ab.</p>



<p>Typische Fälle eines versicherten Leitungswasserschadens können sein:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Rohrbruch in Wasser- oder Abwasserleitungen</li>



<li>Undichte oder beschädigte Leitungen</li>
</ul>



<p>Nicht automatisch versichert sind dagegen Schäden etwa durch:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Rückstau aus dem Kanalnetz (Toilette oder Gully)</li>



<li>Hochwasser oder Grundwasser</li>



<li>Wasser, das durch Fenster oder Türen eindringt</li>
</ul>



<h2 class="wp-block-heading">Fazit</h2>



<p>„<em>Bei Wasserschäden kommt es rechtlich stark auf den genauen Schadenshergang an. Ein Rohrbruch kann auch dann unter den Leitungswasserschutz fallen, wenn Abwasser austritt</em>,“ erläutert Swen Walentowski, Sprecher von anwaltauskunft.de. Entscheidend sei gewesen, dass das Wasser aus einer Leitung austrat – und nicht durch Rückstau ins Gebäude gelangte.</p>



<p><em>Quelle: </em><a href="http://www.anwaltauskunft.de"><em>www.anwaltauskunft.de</em></a></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Podcast: Verdacht auf Versicherungsbetrug &#8211; wenn der Unfall zu perfekt erscheint</title>
		<link>https://anwaltauskunft.de/themenwelten/podcast-verdacht-versicherungsbetrug/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[DAV]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 04 May 2026 13:55:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Wer nach einem Autounfall seinen Schaden ersetzt haben möchte, muss darauf vertrauen können, dass die Versicherung den Fall objektiv prüft.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Wer nach einem Autounfall seinen Schaden ersetzt haben möchte, muss darauf vertrauen können, dass die Versicherung den Fall objektiv prüft. Doch wenn sich die Hinweise verdichten, dass ein Zusammenstoß absichtlich herbeigeführt wurde, verfällt jeglicher Anspruch auf Entschädigung.</p>



<p>Solche <a href="https://anwaltauskunft.de/themenwelten/versicherungsbetrug-unfall/" target="_blank" data-type="link" data-id="https://anwaltauskunft.de/themenwelten/versicherungsbetrug-unfall/" rel="noreferrer noopener">manipulierten Unfälle folgen oft einem bestimmten Muster</a>, das Fachleute durch eine genaue Analyse der Schäden und der Umstände entlarven können. Nach einer Entscheidung des Landgerichts Essen spricht eine Vielzahl von Indizien für einen abgesprochenen Verkehrsunfall, wenn sich das geschilderte Unfallgeschehen technisch nicht nachvollziehen lässt und weitere Auffälligkeiten hinzukommen.</p>



<p>Rechtsanwalt Swen Walentowski berichtet darüber im <a href="https://anwaltauskunft.de/themenwelten-suche/?format_typ=podcast" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Podcast der Deutschen Anwaltauskunft</a>.</p>



<p>&nbsp;</p>



<p></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Podcast: Ein Arbeitsunfall beim Skiausflug?</title>
		<link>https://anwaltauskunft.de/themenwelten/podcast-ein-arbeitsunfall-beim-skiausflug/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[DAV]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 20 Jan 2026 09:46:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Was passiert jedoch, wenn ein Geschäftsführer auf Einladung eines externen Partners zu einer viertägigen „Skitour” nach Österreich reist, dort einen Skiunfall erleidet und die Anerkennung als Arbeitsunfall verlangt?]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Die Grenze zwischen Freizeit und Beruf ist in der gesetzlichen Unfallversicherung oft fließend. Was passiert jedoch, wenn ein Geschäftsführer auf Einladung eines externen Partners zu einer viertägigen „Skitour” nach Österreich reist, dort einen Skiunfall erleidet und die Anerkennung als Arbeitsunfall verlangt? Liegt ein privater Skiunfall vor, selbst wenn er im Rahmen einer berufsnahen Veranstaltung passiert?</p>



<p>Das Sozialgericht Hannover hat die Klage eines Geschäftsführers gegen die gesetzliche Unfallversicherung abgewiesen. Er wollte seinen Skiunfall, der sich während einer mehrtägigen „Skitour 2023” ereignete, als Arbeitsunfall anerkennen lassen. Das Gericht stellte jedoch fest, dass die Reise primär Freizeitzwecken diente und das Skifahren selbst eine rein private, eigenwirtschaftliche Tätigkeit ohne inneren Zusammenhang zur beruflichen Pflicht des Geschäftsführers darstellte.</p>



<p>Rechtsanwalt Swen Walentowski erläutert im Podcast des Rechtsportals anwaltauskunft.de die Hintergründe und hat auch eine Checkliste – wann ist ein Arbeitsunfall ein Arbeitsunfall?</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Podcast: Falsch beraten beim Wechsel der Krankenversicherung?</title>
		<link>https://anwaltauskunft.de/themenwelten/podcast-falsch-beraten-beim-wechsel-der-krankenversicherung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[DAV]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 16 Apr 2025 06:02:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Ein Wechsel der privaten Krankenversicherung oder ein Tarifwechsel verspricht oft finanzielle Entlastung. Doch der Teufel steckt im Detail: Kleingedrucktes und unklare Formulierungen können schnell zu unerwarteten Leistungskürzungen führen. Viele Versicherte verlassen sich auf das Fachwissen ihrer Makler. Doch was passiert, wenn diese falsch beraten?
Stellen Sie sich vor, Sie wechseln den Tarif bei ihrer privaten Krankenversicherung und stellen Jahre später fest, dass wichtige Leistungen fehlen. So erging es einem Mann, der sich auf den Rat seines Versicherungsmaklers verlassen hatte. Das Landgericht Arnsberg sprach ihm Schadensersatz gegen die Maklerin zu, wie das Rechtsportal anwaltauskunft.de mitteilt.
Rechtsanwalt Swen Walentowski dazu im Podcast der Deutschen Anwaltauskunft.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Ein Wechsel der privaten Krankenversicherung oder ein Tarifwechsel verspricht oft finanzielle Entlastung. Doch der Teufel steckt im Detail: Kleingedrucktes und unklare Formulierungen können schnell zu unerwarteten Leistungskürzungen führen. Viele Versicherte verlassen sich auf das Fachwissen ihrer Makler. Doch was passiert, wenn diese falsch beraten?</p>



<p>Stellen Sie sich vor, Sie wechseln den Tarif bei ihrer privaten Krankenversicherung und stellen Jahre später fest, dass wichtige Leistungen fehlen. So erging es einem Mann, der sich auf den Rat seines Versicherungsmaklers verlassen hatte. Das Landgericht Arnsberg sprach ihm Schadensersatz gegen die Maklerin zu, wie das Rechtsportal anwaltauskunft.de mitteilt.</p>



<p>Rechtsanwalt Swen Walentowski dazu im Podcast der Deutschen Anwaltauskunft.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Unfallversicherung bei Nachsorgeprogrammen: Unterschied zur Rehabilitation</title>
		<link>https://anwaltauskunft.de/themenwelten/unfallversicherung-bei-nachsorgeprogrammen-unterschied-zur-rehabilitation/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[DAV]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 15 Jan 2025 14:51:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[(DAV). Unfälle passieren nicht nur am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin. Auch während medizinischer Behandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen nach einem Arbeitsunfall besteht oft...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>(DAV). Unfälle passieren nicht nur am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin. Auch während medizinischer Behandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen nach einem Arbeitsunfall besteht oft ein besonderer Versicherungsschutz. Doch wie sieht es aus, wenn die Behandlung abgeschlossen ist und die Nachsorge beginnt? </strong></p>



<p>Diese Frage hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) Anfang 2024 beantwortet. Das Ergebnis: Nachsorgemaßnahmen stehen nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über das Urteil vom 11. Januar 2024 (AZ: L 21 U 180/21) informiert das Rechtsportal anwaltauskunft.de.</p>



<p><strong>Unfall mit Folgen</strong></p>



<p>In dem Fall ging es um eine Frau, die nach einer Rehabilitationsbehandlung an einem Nachsorgeprogramm (IRENA) teilnahm. Ziel des Programms war es, die während der Rehabilitation erzielten Fortschritte zu festigen und weiter auszubauen.</p>



<p>Auf dem Heimweg nach einer Sitzung des Programms wurde sie von einer Radfahrerin angefahren und verletzte sich am Knie und an der Wirbelsäule.</p>



<p>Die Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung des Unfalls mit der Begründung ab, dass sich der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung nicht auf Nachsorgeprogramme erstrecke. Diese Auffassung wurde in zwei Instanzen bestätigt.</p>



<p><strong>Urteil: Kein Unfallversicherungsschutz bei Nachsorge</strong></p>



<p>Das LSG entschied, dass Nachsorgeprogramme wie IRENA nicht mit medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen gleichzusetzen sind. Diese Programme dienten in erster Linie der Stabilisierung von Therapieerfolgen und unterschieden sich in Umfang und Struktur deutlich von regulären Rehabilitationsleistungen. Ein Unfall auf dem Heimweg von einer Nachsorgemaßnahme steht daher nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.</p>



<p>Das Gericht betonte, dass Nachsorgeprogramme weniger Risiken für die Teilnehmenden bergen und daher keinen erweiterten Schutz rechtfertigen. Der Gesetzgeber habe dies bewusst so geregelt und keine Änderungen vorgenommen, obwohl die Problematik bekannt sei.</p>



<p><strong>Konsequenzen des Urteils: Was bedeutet es für die Betroffenen?</strong></p>



<p>Das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg hat weitreichende Bedeutung für die Praxis. Es zeigt, dass Nachsorgemaßnahmen trotz ihrer Bedeutung für die Rehabilitation nicht den gleichen Schutz genießen wie die Rehabilitation selbst. Betroffene sollten sich dieser eingeschränkten Absicherung bewusst sein und gegebenenfalls den Abschluss einer privaten Unfallversicherung in Erwägung ziehen.</p>



<p> </p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Podcast: Gehacktes Konto bei Facebook: Wann zahlt die Rechtsschutzversicherung?</title>
		<link>https://anwaltauskunft.de/themenwelten/podcast-gehacktes-konto-bei-facebook-wann-zahlt-die-rechtsschutzversicherung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[DAV]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 24 Oct 2024 08:57:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Der Schutz persönlicher Daten auf Social-Media-Plattformen ist ein wachsendes Anliegen, insbesondere wenn es zu Sicherheitsverletzungen kommt. Es liegt auf der Hand, dass sich Betroffene dagegen wehren wollen. Dazu benötigen sie anwaltliche Hilfe. Wann muss die Rechtsschutzversicherung dafür aufkommen?
Die Rechtsschutzversicherung muss die Anwalts- und Gerichtskosten übernehmen, wenn der Fall in den Versicherungszeitraum fällt. Bei einem Datenschutzverstoß auf Facebook kommt es auf das Datum des Verstoßes an, nicht auf das Jahr der Eröffnung des Facebook-Kontos. Dies entschied das Amtsgericht Hamburg-St. Georg.
Rechtsanwalt Swen Walentowski dazu im Podcast der Deutschen Anwaltauskunft.
&#160;]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Der Schutz persönlicher Daten auf Social-Media-Plattformen ist ein wachsendes Anliegen, insbesondere wenn es zu Sicherheitsverletzungen kommt. Es liegt auf der Hand, dass sich Betroffene dagegen wehren wollen. Dazu benötigen sie anwaltliche Hilfe. Wann muss die Rechtsschutzversicherung dafür aufkommen?</p>



<p>Die Rechtsschutzversicherung muss die Anwalts- und Gerichtskosten übernehmen, wenn der Fall in den Versicherungszeitraum fällt. Bei einem Datenschutzverstoß auf Facebook kommt es auf das Datum des Verstoßes an, nicht auf das Jahr der Eröffnung des Facebook-Kontos. Dies entschied das Amtsgericht Hamburg-St. Georg.</p>



<p>Rechtsanwalt Swen Walentowski dazu im Podcast der Deutschen Anwaltauskunft.</p>



<p> </p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Einführung: Suizid und Unfallversicherung – Ein komplexes Thema</title>
		<link>https://anwaltauskunft.de/themenwelten/einfuehrung-suizid-und-unfallversicherung-ein-komplexes-thema/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[DAV]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 15 Oct 2024 14:05:00 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">https://bbj064p.myrdbx.io/themenwelten/einfuehrung-suizid-und-unfallversicherung-ein-komplexes-thema/</guid>

					<description><![CDATA[(DAA). Die private Unfallversicherung schützt vor den finanziellen Folgen unvorhergesehener Unfälle. Doch was passiert, wenn es sich um einen Suizidversuch handelt? Mit dieser...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>(DAA). Die private Unfallversicherung schützt vor den finanziellen Folgen unvorhergesehener Unfälle. Doch was passiert, wenn es sich um einen Suizidversuch handelt? </strong></p>



<p>Mit dieser Frage hat sich das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe am 16. Mai 2024 beschäftigt und die Grenzen des Versicherungsschutzes bei psychischen Störungen aufgezeigt (AZ: 12 U 175/23). Danach muss eine private Unfallversicherung keine Leistungen erbringen, wenn ein Unfall durch eine psychische Störung verursacht wurde, auch wenn der Betroffene nicht bewusstlos war. Damit wird eine entsprechende Regelung bestätigt, die in vielen Versicherungsverträgen enthalten ist, so das Rechtsportal anwaltauskunft.de.</p>



<p><strong>Unfallversicherungsschutz bei Selbsttötungsversuch?</strong></p>



<p>Klägerin ist die Mutter des Versicherten. Ihr Sohn litt an einer schweren psychischen Erkrankung und versuchte, sich das Leben zu nehmen, indem er aus dem Fenster sprang. Er überlebte den Sturz, erlitt aber schwerste Verletzungen. Die Mutter hatte für ihren Sohn eine private Unfallversicherung abgeschlossen und verlangte Leistungen, die ihr jedoch aufgrund einer Klausel in den Versicherungsbedingungen verweigert wurden.</p>



<p><strong>Gericht bestätigt Klausel in Unfallversicherung</strong></p>



<p>Das Oberlandesgericht Karlsruhe stellte fest, dass der Ausschluss von Unfällen wegen psychischer Störungen auch dann gilt, wenn die versicherte Person zwar in der Lage ist, ihre Umwelt wahrzunehmen, aber aufgrund der psychischen Störung nicht in der Lage ist, ihre Handlungen rational zu steuern. Das Gericht betonte, dass es sich hierbei um eine legitime Einschränkung des Versicherungsschutzes handelt, die den Versicherer vor unvorhersehbaren Risiken schützt.</p>



<p><strong>Konsequenzen für Versicherungsnehmer und Versicherer</strong></p>



<p>Dieses Urteil zeigt, wie wichtig es ist, beim Abschluss einer Unfallversicherung die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen. Versicherungsnehmer sollten sich der Ausschlussklauseln, insbesondere in Bezug auf psychische Erkrankungen, bewusst sein. Versicherer wiederum können sich auf die Rechtmäßigkeit solcher Ausschlüsse berufen, um ihre Haftung zu begrenzen.</p>



<p><strong>Warum ist das so?</strong></p>



<ul class="wp-block-list"><li><strong>Unfreiwilligkeit: </strong>Ein Unfall setzt voraus, dass das Ereignis unfreiwillig eingetreten ist. Ein Suizidversuch, auch wenn er unter dem Einfluss einer psychischen Erkrankung erfolgt, ist grundsätzlich eine freiwillige Handlung.</li><li><strong>Ausschluss im Vertrag: </strong>Die meisten Unfallversicherungen enthalten einen ausdrücklichen Ausschluss für Schäden, die durch psychische Erkrankungen verursacht werden. Dieser Ausschluss dient der Risikobegrenzung für den Versicherer.</li></ul>



<p><em>Quelle: </em><a href="http://www.anwaltauskunft.de"><em>www.anwaltauskunft.de</em></a></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Unwetter: Wer haftet für Sturmschäden?</title>
		<link>https://anwaltauskunft.de/themenwelten/unwetter-wer-haftet-fuer-sturmschaeden/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[DAV]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 31 Jul 2023 09:37:00 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">https://bbj064p.myrdbx.io/themenwelten/unwetter-wer-haftet-fuer-sturmschaeden/</guid>

					<description><![CDATA[Die Liste der möglichen Schäden nach einem Unwetter ist lang – umgestürzte Bäume, heruntergefallene Dachziegel oder vollgelaufene Keller sind nur ein Teil der Unannehmlichkeiten, denen wir infolge von Wetterphänomenen ausgesetzt sind. Nach dem Sturm bleibt die Frage, wer für entstandene Schäden haftet. Im Folgenden beleuchten wir die Rechtslage zu Haftungsfragen bei Unwetterschäden.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<h2 class="wp-block-heading"><strong>Was sind Unwetterschäden?</strong></h2>



<p>Unwetterschaden ist ein Oberbegriff für Schäden, die durch extreme Wetterereignisse verursacht werden. Er umfasst eine Vielzahl von Naturereignissen, die durch starke Witterung oder Naturkatastrophen entstehen können. Dazu zählen:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Sturmschäden</strong>: Schäden an Gebäuden, Fahrzeugen, Bäumen, Stromleitungen und anderen Strukturen durch starke Windböen.</li>



<li><strong>Hagelschäden</strong>: Beschädigungen an Gebäuden, Fahrzeugen, Pflanzen und anderen Gegenständen durch Hagelkörner.</li>



<li><strong>Überschwemmungen</strong>: Schäden durch überflutete Gebiete, die durch Starkregen, Schneeschmelze, aber auch durch Sturmfluten oder angeschwollene Flüsse und Seen verursacht werden.</li>



<li><strong>Blitzeinschläge</strong>: Schäden an Gebäuden, Bäumen, elektrischen Geräten und Infrastruktur durch Blitze.</li>



<li><strong>Schneedruck</strong>: Schäden an Gebäuden und Bäumen durch die Belastung durch schwere Schneemassen.</li>



<li><strong>Eisansatz und Eisregen</strong>: Schäden durch Vereisung von Straßen, Gehwegen, Stromleitungen und Bäumen.</li>



<li><strong>Tornados und Wirbelstürme</strong> (in Deutschland seltener, als zum Beispiel in den USA): Extrem starke Windwirbel, die schwere Schäden anrichten können.</li>
</ul>



<p>(<a href="https://anwaltauskunft.de/themenwelten/nach-regen-oder-sturm-was-tun-bei-wasser-im-keller/">Nach Regen oder Sturm: Was tun bei Wasser im Keller?</a>)</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Unwetterschäden: Welche Versicherung haftet für was?</strong></h2>



<p>Erst nachdem sich die Wetterlage wieder beruhigt hat, wird das Ausmaß der Verwüstung sichtbar. Wer haftet, entscheidet wie so oft der <strong>Einzelfall</strong>. Dabei sind je nach <u>Ursache und Schaden</u> unterschiedliche Versicherer für die Regulierung zuständig. Das liegt u.a. an dem <strong>individuellen Versicherungsbedarf</strong>: Jeder Haushalt und jedes Unternehmen hat individuelle Versicherungsbedürfnisse. Eine Versicherung, die alle Sturmschäden abdeckt, würde nicht den unterschiedlichen Anforderungen und Risiken gerecht werden, die in verschiedenen Lebenssituationen und Branchen auftreten können. Zudem werden <strong>Versicherungsprämien</strong> auf der Grundlage statistischer Daten und Risikobewertungen berechnet. Wenn eine Versicherung alle Sturmschäden abdecken würde, müssten die Prämien entsprechend hoch sein, um das erhöhte Schadenrisiko zu kompensieren.</p>



<p><strong>Wichtig:</strong> Versicherungen haften nur für das, was im Vertrag (der <strong>Versicherungs-Police</strong>) vereinbart ist. Um eine Orientierung zu bieten, kann man Unwetterschäden grob in die folgenden (Haftungs-) Zuständigkeiten einteilen:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Elementarschäden</strong> (z.B., Sturm, Hagel, Überschwemmungen) &#8211; <strong>Gebäudeversicherung</strong>: Zerstörungen an Gebäuden können durch eine Wohngebäudeversicherung abgedeckt sein. Es ist empfehlenswert, eine Versicherung abzuschließen, die Elementarschäden einschließt. <br><br>Dazu erklärt <strong>Rechtsanwalt </strong><a href="anwaltssuche/sven-wulf-schoeller-7lq8p"><strong>Sven-Wulf Schöller</strong></a><strong>, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV)</strong>: „<em>Häufig wird der Versicherungsschutz nicht gewählt, weil man glaubt, der Staat würde helfen. Dies ist ein Irrglaube. Nur bei <strong><u>nicht</u></strong> versicherbaren Schäden gibt es Hilfe, die, wenn überhaupt, erst nach Jahren kommt (siehe Ahrtal). Versicherer Teilen die Objekte in Risikoklassen ein. Manche Lagen lassen sich überhaupt nicht versichern, andere nur gegen hohe Prämien.</em>“</li>
</ul>



<p><br>Die steigende Anzahl an Unwettern habe dazu geführt, dass zum Beispiel in Florida die Rückversicherer eine Deckung verweigern:</p>



<p>&nbsp;</p>



<p>„<em>Bei Hurricanes gibt’s keinen Versicherungsschutz mehr. Deshalb greift bei der Politik wieder der Gedanke einer Pflichtversicherung um sich, wie schon 2012 beim Elbhochwasser. Wir raten deshalb Elementarschaden zu versichern solange es noch geht, auch wenn die Prämien steigen. Die Rückversicherer und deren Aktuare gehen von einem Anstieg der Schadensereignisse und Kosten aus.</em>“</p>



<p>&nbsp;</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Hausratversicherung</strong>: Schäden am Hausrat, wie Möbel und elektronische Geräte, können durch eine Hausratversicherung gedeckt sein. Diese Versicherung ist nur für Schäden innerhalb des Hauses zuständig.</li>



<li><strong>Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung</strong>: Wenn ein Unwetter dazu führt, dass ein Fahrzeug aufgrund von Sturmschäden, umgestürzten Bäumen usw. beschädigt wird, kann die Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters für die Schäden aufkommen, wenn das Fahrzeug in Bewegung war. Wird ein geparktes Fahrzeug durch das Unwetter beschädigt, reguliert in solchen Fällen die Teilkaskoversicherung.</li>



<li><strong>Öffentliche Einrichtungen</strong>: Bei Schäden durch Unwetter an öffentlichen Straßen, Wegen oder Gebäuden haftet normalerweise die Kommune oder der Träger der Einrichtung.</li>



<li><strong>Umgestürzte Bäume</strong>: Wenn ein Baum aufgrund von mangelnder Wartung oder Pflege umstürzt und etwas beschädigt, kann der Eigentümer des Baumes haftbar sein. Privatleute oder die öffentliche Hand haften aber immer nur dann, wenn das Gefährdungspotential vor dem Sturm erkennbar und damit behebbar war. Der Besitzer muss also gewusst haben, dass der Baum zum Beispiel brüchig war.</li>
</ul>



<p><strong><u>Gut zu wissen</u></strong><u>:</u> Um Schadensersatzansprüche geltend machen zu können, muss der Schaden durch eine <u>Windstärke von mindestens 8 (62 km/h)</u> entstanden sein. Die entsprechende Info, wie stark das Unwetter war, erhält man beim Deutschen Wetterdienst. Die Versicherungen zahlen also erst ab dieser Unwetterstärke.</p>



<pre>(<a href="https://anwaltauskunft.de/themenwelten/sturm-und-starkregen-ihre-rechte-bei-zugausfall-und-flugverspaetung/">Sturm und Starkregen: Ihre Rechte bei Zugausfall und Flugverspätung</a>)<br><br></pre>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Sturmschäden: muss ich zahlen, wenn mein Dachziegel auf Nachbars Auto fällt?</strong></h2>



<p>Wird ein Fahrzeug oder Ähnliches durch herabfallende Dachziegel beschädigt, bekommt der Eigentümer dies in aller Regel vom Hausbesitzer ersetzt. Dieser ist verantwortlich, dass die Dachziegel ordentlich auf dem Untergrund befestigt sind. Auch der Verweis auf höhere Gewalt befreit den Hausbesitzer von einer Haftung meist nicht. Aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm aus dem Jahr 2010 geht hervor: Von einem sorgfältig gewarteten Haus sollten sich unterhalb einer Windstärke von 12 keine Teile ablösen – das entspricht einem Orkan mit Windgeschwindigkeiten von 118 bis 133 km/h (<a href="http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2010/I_13_U_145_09urteil20100714.html" target="_blank" rel="noopener">AZ: 13 U 145/09</a>). Andernfalls kann dem Besitzer eine <strong>mangelhafte Instandhaltung</strong> seines Hauses vorgeworfen werden.<br><br></p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Schäden durch Wasser</strong></h2>



<p>Vor einem Schadensfall sollten Sie die <u>Versicherungsbedingungen sorgfältig lesen</u> und gegebenenfalls mit Ihrer Versicherungsgesellschaft Rücksprache halten, um den genauen Versicherungsschutz für Wasserschäden am Haus zu klären. Die Wohngebäudeversicherung kann verschiedene Arten von Wasserschäden abdecken, abhängig von den individuellen Vertragsbedingungen. Man sollte sich vorab erkundigen, ob die Police auch eine <strong>Elementardeckung</strong> enthält. Eine Elementardeckung erweitert den Versicherungsschutz auf Schäden durch Naturereignisse wie Überschwemmungen, Starkregen oder Rückstau. Ohne eine solche Deckung sind Schäden durch Naturereignisse in der Regel nicht abgesichert. <u>Allerdings</u>: „<em>Oft wird von Versicherungsnehmern „geglaubt“, dass der Einbau eines Rückstauventils die Lösung aller Probleme sei, was aber falsch ist. Die Ventile müssen regelmäßig gewartet werden, sonst hat die Versicherung einen Grund die Leistung ganz oder teilweise zu verweigern. Die Wartung ist nachzuweisen</em>“, führt <strong>Versicherungsrechtler Schöller</strong> aus.<br><br></p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Unwetter: Was nach dem Sturm zu tun ist</strong></h2>



<p>Nach einem Unwetter, bei dem Schäden entstanden sind, gibt es einige wichtige Schritte, die Sie unternehmen sollten:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Sicherheit gewährleisten:</strong> Stellen Sie sicher, dass Sie und Ihre Familie in Sicherheit sind. Prüfen Sie, ob es noch Gefahrenstellen gibt, und meiden Sie diese.</li>



<li><strong>Schäden dokumentieren:</strong> Machen Sie Fotos und Videos von den Schäden an Ihrem Haus, Auto oder anderen Eigentumswerten. Die Dokumentation ist wichtig für die Schadensmeldung bei Ihrer Versicherung.</li>



<li><strong>Melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung</strong>: Informieren Sie umgehend Ihre Versicherung über den entstandenen Schaden. Die Kontaktdaten und notwendigen Schritte finden Sie in Ihren Versicherungspolicen.</li>



<li><strong>Vermeiden Sie eigenmächtige Reparaturen</strong>: Warten Sie mit Reparaturen, bis Ihre Versicherung den Schaden begutachtet hat oder Sie von der Versicherung dazu aufgefordert werden. Eigenmächtige Reparaturen könnten den Anspruch auf Schadensersatz gefährden. „<em>Noch besser ist es, den Versicherer bei der Erstmeldung um Weisung zu bitten, wie mit dem Schaden umgegangen werden soll. Befolgt man als Versicherter die Weisungen der Versicherung, gibt es kein Risiko, dass einem die Missachtung der Schadensminderungspflicht vorgeworfen werden kann.</em>“, ergänzt <strong>Rechtsanwalt Schöller</strong>.<br><br></li>
</ul>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Unwetterschäden: Was ist die Schadensminderungspflicht?</strong></h2>



<p>Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist nach <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__254.html" target="_blank" rel="noopener">§ 254 (Mitverschulden)</a> festgehalten: „<em>Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Beschädigten mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist.</em>“</p>



<p>Im Grunde ist dies die Pflicht, die Kosten für die Schadensregulierung nicht unnötig in die Höhe zu treiben, sondern aktiv mitzuwirken, weiteren Schaden zu verringern. Ein Beispiel: Der Ast eines Baumes bricht ab und zerstört das Kinderzimmerfenster. Da das Kind nicht mehr zuhause wohnt, lassen die Eltern das Fenster erst Tage später austauschen. Weil es stark regnete, wurde dabei ein teurer Laptop zerstört. Die Versicherung zahlt für das Fenster, nicht jedoch den Laptop. Er hätte im Sinne der Schadenminderungspflicht nach dem Fensterbruch in Sicherheit gebracht werden können.</p>



<p>&nbsp;</p>



<p>Wenn es Unklarheiten oder Probleme mit der Schadensregulierung gibt, ist Rechtsbeistand von entscheidendem Vorteil. Mithilfe von Rechtsexpertinnen und Experten erhalten Sie die Entschädigung, auf die Sie Anspruch haben. Anwältinnen und Anwälte mit Schwerpunkt Versicherungsrecht in Ihrer Nähe unter <a href="anwaltssuche">anwaltauskunft.de/anwaltssuche</a>.</p>



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			<media:title type="plain">Versicherungen Archives | Deutsche Anwaltauskunft</media:title>
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	</item>
		<item>
		<title>FAQ zur Rechtsschutzversicherung – Lohnt sich das?</title>
		<link>https://anwaltauskunft.de/themenwelten/faq-zur-rechtsschutzversicherung-lohnt-sich-das/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[DAV]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 24 Jan 2022 15:16:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Ob Nachbarschaftsstreit oder Probleme mit dem Arbeitgeber – auch im Alltag kann es zu Konflikten kommen, die in einem Rechtsstreit münden. In so einer Situation ist es immer sinnvoll, sich kompetenten Rechtsbeistand zu suchen. Für eine gute Rechtsberatung und anwaltlichen Beistand vor Gericht fallen aber auch Kosten an. Lohnt sich also eine Rechtsschutzversicherung? Welche Kosten deckt so eine Versicherung überhaupt ab und wann ist der beste Zeitpunkt, sie abzuschließen? Alle Fragen rund um die Rechtsschutzversicherung klären wir hier.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<h2 class="wp-block-heading"><strong>Ist eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll?</strong></h2>



<p>Fast die <a href="https://www.gdv.de/de/themen/news/versicherungsschutz-versicherungsdichte-ueberversicherung-49418" target="_blank" rel="noopener">Hälfte</a> aller Haushalte in Deutschland haben eine Rechtsschutzversicherung. Kein Wunder, denn wenn es tatsächlich zu einem Rechtsstreit kommt, kann das schnell sehr teuer werden. Aber ein Rechtsschutz ist nicht nur wirtschaftlich sinnvoll, sondern erleichtert auch den Zugang zu Ihrem guten Recht. Oft braucht es einen kompetenten Rechtsanwalt, damit ihre Chancen bei der Gegenseite oder vor Gericht optimal sind. Wer sich dabei um die Kosten keine Sorgen machen muss, wird eher für sein Recht kämpfen.</p>



<p>Dennoch sind Rechtsschutzversicherungen sehr unterschiedlich. Sie decken unterschiedliche Rechtsgebiete ab, unterscheiden sich bei den Kosten und Leistungen. Es lohnt sich also, einen genaueren Blick auf die Anbieter zu werfen.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Für welche Rechtsgebiete gibt es Rechtsschutzversicherungen?</strong></h2>



<p>Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit, sich in einem ganz bestimmten, oder auch in mehreren Rechtsgebieten versichern zu lassen. Gängig sind Assekuranzen für folgende Rechtsgebiete:</p>



<ul class="wp-block-list"><li>Privatrecht</li><li>Verkehrsrecht</li><li>Mietrecht</li><li>Arbeitsrecht</li><li>Vermieterrecht</li><li>Strafrecht und Ordnungswidrigkeiten</li></ul>



<p>Der Rechtsschutz ist darauf aber nicht unbedingt beschränkt. Es gibt mittlerweile sehr individuelle Angebote, die genau auf die Bedürfnisse der Versicherungskunden zugeschnitten sind.</p>



<p>Beim <strong>Privatrechtsschutz</strong> geht es in erster Linie um zivilrechtliche Verträge, wie Kauf von alltäglichen Gegenständen oder um Dienstleistungen, wie etwa Handwerker. Wenn Sie etwa nach dem Kauf eines wertvollen Elektrogeräts feststellen, dass das Produkt nicht funktioniert, kann es zum Rechtsstreit mit dem Verkäufer oder Hersteller kommen. Die Rechtsschutzversicherung kommt dann für Anwalts- und Gerichtskosten auf.</p>



<p>Der <strong>Verkehrsrechtsschutz</strong> kommt vor allem bei Verkehrsunfällen zum Tragen. Wenn Sie mit dem Auto einen Schaden an einem anderen Wagen verursachen, oder an Ihrem eigenen Auto ein Schaden entsteht. Oft sind aber auch Fälle abgedeckt, die mit der Reparatur des Autos zu tun haben, etwa Streitigkeiten mit der Werkstatt oder beim Autokauf.</p>



<p>Rechtsstreitigkeiten im Mietrecht sind sehr häufig. Hier können sich Mieter mit einer <strong>Mietrechtsschutzversicherung</strong> behelfen. Sie greift bei Streitigkeiten mit dem Vermieter über Schönheitsreparaturen, Mieterhöhung oder Kündigung des Mietvertrags.</p>



<p>Beim <strong>Arbeitsrechtsschutz</strong> geht es um Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber. Der wichtigste Bereich, in dem eine Rechtsschutzversicherung zum Tragen kommt, ist der Schutz bei einer unrechtmäßigen Kündigung. Doch auch wenn es um die Durchsetzung einer Abfindung geht, greift sie.</p>



<p>Der <strong>Vermieterrechtsschutz</strong> schützt den Vermieter bei Rechtsstreitigkeiten mit seinen Mietern. Es kann etwa um Renovierungen oder Räumung gehen. Auch wenn die Mieter mit der Miete in Verzug kommen, kann es zu Rechtsstreitigkeiten kommen, die vom Rechtsschutz gedeckt sind. Er ist aber auch für Mieter sinnvoll.</p>



<p>Natürlich kann man sich auch im <strong>Strafrecht und bei Ordnungswidrigkeiten</strong> rechtsschutzversichern lassen. Sie kommt zum Tragen, wenn gegen Sie ein Ermittlungs- oder Gerichtsverfahren eingeleitet wird, denn in diesem Fall brauchen Sie meist einen Verteidiger und es fallen auch Gerichtskosten an. Oft gibt es im Strafrecht aber Einschränkungen. Zum Beispiel bezahlen manche Versicherer nicht bei schweren Straftaten, die als „Verbrechen“ eingestuft werden.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Private oder gewerbliche Rechtsschutzversicherung (Betriebe und Selbstständige)</strong></h2>



<p>Bei allen oben genannten Rechtsgebieten schützt die Rechtsschutzversicherung Privatpersonen. Gerade für <strong>Selbstständige und kleine Betriebe</strong> bietet sich häufig aber auch ein gewerblicher Schutz an (auch Firmenschutz oder Unternehmensschutz genannt).</p>



<p>Sie funktioniert im Grunde wie eine private Rechtsschutzversicherung, bei der man verschiedene Bereiche versichern lassen kann. Üblicherweise sind <strong>auch Mitarbeiter versichert</strong>. Oft ist es zudem möglich, eine Kombination aus privater und gewerblicher Rechtsschutzversicherung abzuschließen.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Wie viel kostet eine Rechtsschutzversicherung?</strong></h2>



<p>Es zeigt sich also, dass die verschiedenen Angebote sehr individuell sind. Demnach unterscheidet sich auch der monatliche Tarif zur Versicherung.</p>



<p>Meist liegt der monatliche Tarif <strong>zwischen zwölf und 25 Euro</strong>, allerdings variiert er je nach Leistungsumfang und Rechtsgebiet. So ist etwa der Vermieterrechtsschutz durchschnittlich am teuersten, besonders günstig ist die Verkehrsrechtsschutzversicherung. Außerdem variiert der Preis je nach <strong>Alter, Wohnort und Familienstand</strong> des Versicherten.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Durch Selbstbeteiligung wird es günstiger</strong></h2>



<p>Oft wird beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung eine Selbstbeteiligung für eventuelle Schadensfälle vereinbart. Dadurch reduzieren sich die monatlichen Beiträge. Die Selbstbeteiligung liegt in der Regel bei <strong>150 bis 250 Euro</strong>.</p>



<p>Achten Sie bei der Selbstbeteiligung auf die Details des Versicherungsvertrags oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Die Selbstbeteiligung sollte laut Vertragsbedingungen <strong>nur einmal pro Vertragsfall</strong> fällig werden. Außerdem sollte der Versicherer die Selbstbeteiligung nicht mit der Zeit <strong>hochsetzen</strong> können. Auf solche Klauseln sollten Sie bei Vertragsschluss die Augen offenhalten.</p>



<p><strong>Achtung Falle:</strong> Bei der Wahl des richtigen Schutzes geht es nicht nur um den Preis, sondern vor allem um den Leistungsumfang. Manche Anbieter können besonders günstige Angebote nur machen, weil sie <strong>essentielle Leistungen nicht abdecken</strong>. So kommt es vor, dass zwar die Gerichts- aber nicht die Anwaltskosten abgedeckt werden, oder dass die Versicherung nur die außergerichtliche Streitbeilegung bezahlt. Es bleibt ein wirtschaftliches Risiko für den Kunden. Der Vergleich zwischen mehreren Anbietern lohnt sich.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Wie viel kostet ein Rechtsstreit?</strong></h2>



<p>Viele fragen sich, wie teuer so ein Rechtsstreit eigentlich ist, um abschätzen zu können, ob die Rechtsschutzversicherung notwendig oder überflüssig ist. Die Kosten sind aber von Rechtsstreit zu Rechtsstreit unterschiedlich und im Vorhinein oft gar nicht absehbar. Folgendes ist zu beachten:</p>



<ul class="wp-block-list"><li>die Kosten eines Rechtsstreits steigen, wenn der Fall vor Gericht geht</li><li>die Kosten richten sich im Zivilrecht nach dem Streitwert, also der Summe um die gestritten wird (z.B. eine Abfindung in Höhe von 20.000 Euro). Je höher der Streitwert, desto höher die Anwalts- und Gerichtskosten, die in der Gebührenordnung geregelt sind<br><strong>Beispiel</strong>: Bei einem Streitwert von 5.000 Euro, betragen die Anwaltsgebühren in der ersten Instanz laut Gebührenordnung 1.200 Euro.</li><li>je mehr Instanzen (also höhere Gerichte) der Fall durchläuft, desto teurer wird es</li><li>auch Gutachter, Dolmetscher und Sachverständige können Kosten verursachen</li></ul>



<p><strong>Übrigens</strong>: Bei einem Erstgespräch oder einer Erstberatung durch den Anwalt oder die Anwältin, darf Verbrauchern <strong>nicht mehr als 190 Euro</strong> (zuzüglich Mehrwertsteuer) berechnet werden. So ist es im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorgeschrieben.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Was deckt eine Rechtsschutzversicherung ab?</strong></h2>



<p>Abgedeckt sind die Kosten für Rechtsstreitigkeiten bis zur <strong>vereinbarten Deckungssumme</strong>. Das heißt für:</p>



<ul class="wp-block-list"><li>(Gesetzliche) Anwaltsgebühren</li><li>Gerichtskosten</li><li>Mediationsverfahren (Streitschlichtung)</li><li>Honorar von Sachverständigen und Dolmetschern</li><li>Teile der Kosten des Gegners</li></ul>



<p><strong>Wichtig</strong>: Ob der Versicherte den Prozess <strong>gewinnt oder verliert</strong>, spielt für die Kostenübernahme erstmal <strong>keine </strong>Rolle. Wenn er gewinnt, kann sich die Versicherung das Geld höchstens vom unterlegenen Gegner zurückholen. <strong>Wenn er den Prozess verliert, muss die Versicherung trotzdem zahlen.</strong> Eine einmal gemachte Deckungszusage kann nicht wieder zurückgenommen werden. Die Versicherung muss dann außerdem die Kosten für den gegnerischen Anwalt übernehmen. Ihre Anwältin bzw. Ihr Anwalt kann sich um die Einholung der Deckungszusage kümmern.</p>



<p><strong>Achtung</strong>: Honorarsätze für die Anwaltschaft, die über den gesetzlichen Anwaltsgebühren liegen, werden gegebenenfalls nicht übernommen.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Was deckt die Rechtsschutzversicherung nicht ab?</strong></h2>



<p>Manche Rechtsstreitigkeiten sind vertraglich von vornherein ausgeschlossen. So soll gewährleistet werden, dass die monatlichen Beiträge erschwinglich bleiben. Ausgeschlossen sind meist Rechtsstreitigkeiten wegen:</p>



<ul class="wp-block-list"><li>Spiel- oder Wettverträgen</li><li>Kapitalanlagen</li><li>Hausbau</li><li>Urheberrecht und Markenrecht</li></ul>



<p>Auch wenn es um <strong>Erb- und Familienrechtliche Streitigkeiten</strong> geht, gibt es oft Einschränkungen. Meist kann man diese Bereiche aber gesondert versichern lassen.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Wer ist versichert?</strong></h2>



<p>Der Versicherungsschutz gilt jedenfalls für den Vertragspartner selbst. Meistens sind außerdem noch dessen minderjährige Kinder mitversichert, oft auch (Ehe)Partner. Auch hier kommt es darauf an, was genau im Vertrag vereinbart wurde.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Was leistet ein Rechtsschutzversicherer sonst noch?</strong></h2>



<p>Neben der Kostenübernahme, habe viele Anbieter noch weiterreichende Leistungen. Wenn ein Versicherungsfall eingetreten ist, bieten viele Versicherer eine <strong>kostenlose erste Einordnung oder sogar eine telefonische Erstberatung</strong>.</p>



<p>Außerdem haben viele Rechtsschutzversicherer eigene <strong>Vertragsanwälte</strong>, die sie bei Bedarf vermitteln.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Wichtig: Die freie Anwaltswahl!</strong></h2>



<p>Auch wenn die Anbieter eigene Anwälte haben, haben Sie als Kunde und als Bürger immer <strong>das Recht, Ihren Anwalt oder Ihre Anwältin selbst zu wählen</strong>. Denn bei anwaltlichem Beistand kommt es entscheidend auf ein <strong>Vertrauensverhältnis</strong> an. Die Versicherung sollte sie nicht vertraglich dazu verpflichten, sich an die Vertragsanwälte zu halten, oder die Zahlung verweigern, wenn Sie Ihren eigenen Anwalt beauftragen. Achten Sie beim Vertragsabschluss auf solche Klauseln.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Wann ist der beste Zeitpunkt, eine Versicherung abzuschließen?</strong></h2>



<p>Unverhofft kommt oft – das Sprichwort gibt es nicht zu unrecht. Denn auch ein Rechtsstreit kann überraschend kommen, etwa bei einem Verkehrsunfall oder einer plötzlichen Kündigung durch den Arbeitgeber. Es bietet sich daher an, den Versicherungsschutz gleich von Anfang an mitdenken, etwa beim Kauf eines neuen Fahrzeugs, oder Antritt einer neuen Arbeitsstelle.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Wartezeiten</strong></h2>



<p>Dazu kommt, dass Rechtsschutzversicherer in ihren Verträgen oft Wartezeiten einbauen. Die Wartezeit soll verhindern, dass Kunden eine Vorsorge erst abschließen, wenn sich ein Rechtsstreit bereits abzeichnet oder kurz bevorsteht. Erst wenn die Wartezeit abgeschlossen ist, werden die Kosten übernommen.<strong> Normalerweise beträgt die Wartezeit drei Monate.</strong></p>



<p>Bei bestimmten Rechtsgebieten ist eine Wartezeit aber unüblich, zum Beispiel bei Schadensersatz-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz und beim Erb-Rechtsschutz.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Schützt die Versicherung auch rückwirkend?</strong></h2>



<p>Normalerweise gibt es <strong>keinen</strong> rückwirkenden Schutz für Kunden, die eine Versicherung erst abschließen, wenn der Rechtsstreit bereits im Gange ist. Zwar bieten einzelne Versicherer sogar einen rückwirkenden Schutz an, allerdings steigen die Beiträge dann erheblich.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Wie läuft die Kostenübernahme ab?</strong></h2>



<p>Nun ist der Fall da. Sie haben eine Auseinandersetzung und möchten rechtliche Schritte einleiten. Ihr erster Gang soll zum Erstgespräch mit einem Anwalt führen. Wie gehen Sie mit der Versicherung um?</p>



<ul class="wp-block-list"><li><strong>Unverzüglich Meldung machen</strong>: Die Versicherung sollten Sie über den möglichen Rechtsstreit und den Gang des Verfahrens auf dem Laufenden halten.</li><li><strong>Erstgespräch beim Anwalt</strong>: Lassen Sie sich beraten. Wichtig ist, dass Sie dem Anwalt sofort mitteilen, dass Sie eine Rechtsschutzversicherung haben. Häufig verzichten Anwältinnen und Anwälte dann auf einen Vorschuss auf ihr Honorar.</li><li><strong>Deckungszusage beantragen</strong>: Sie können entweder selbst die Deckungszusage bei der Versicherung beantragen oder den Anwalt damit beauftragen. Häufig bieten Anwälte diesen Service kostenlos an. Sie können auch vom Anwalt einen Kostenvoranschlag einholen, mit dem sie sich an die Versicherung wenden.</li></ul>



<p><strong>Wichtig</strong>: Hat die Versicherung eine Deckungszusage einmal erteilt, darf sie das nicht mehr zurücknehmen. Ausnahmen gibt es nur, wenn der Kunde die Unwahrheit gesagt oder wichtige Informationen verschwiegen hat.</p>



<p>Oft gibt es eine Kostendeckungszusage <strong>nur für einen Abschnitt des Verfahrens</strong> zu. Wenn der Versicherte später beispielsweise vor Gericht ziehen will, muss er gegebenenfalls erneut die Deckungszusage beantragen.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Was tun, wenn die Versicherung nicht zahlt?</strong></h2>



<p>Die Rechtsschutzversicherung kann die Deckungszusage auch verweigern. Es gibt verschiedene Konstellationen, in denen sie nicht zahlt:</p>



<ul class="wp-block-list"><li>wenn die dreimonatige Wartezeit noch nicht abgelaufen ist</li><li>wenn der Streit sich um ein Rechtsgebiet dreht, dass von der Versicherung nicht abgedeckt ist (zum Beispiel ein Mietrechtsproblem bei einer Arbeitsrechtsschutzversicherung)</li><li>wenn der Fall vertraglich ausgeschlossen wurde (zum Beispiel Ansprüche aus einer Sportwette)</li><li>wenn der Versicherer in Ihrem Rechtsstreit keine Aussicht auf Erfolg sieht</li></ul>



<p><strong>Es ist noch nicht alles verloren!</strong> Wenn die Versicherung die Kostendeckung verweigert, können Sie als Versicherungskunde die Ablehnung <strong>überprüfen</strong> lassen. Besonders in Fällen, in denen die Erfolgsaussichten von der Versicherung als zu gering eingestuft werden, lohnt sich die Überprüfung.</p>



<p>Sie haben nun mehrere Möglichkeiten:</p>



<ol class="wp-block-list"><li><strong>Stichentscheid:</strong>Bei einem Stichentscheid überprüft eine Anwaltin <strong>Ihrer Wahl</strong> die Ablehnungsgründe. Er schätzt die Erfolgsaussichten ein und trifft dann eine Entscheidung, an die beide Seiten (Sie und die Versicherung) gebunden sind. Die Kosten trägt die Versicherung.</li><li><strong>Schiedsgutachten</strong>: Bei einem Schiedsgutachten wird ein Anwalt von der Rechtsanwaltskammer bestimmt, der die Erfolgsaussichten prüft und ein Gutachten erstellt. An das Gutachten ist nur die Versicherung gebunden, Sie als Versicherungskunde können gegen die Entscheidung des Gutachters gegebenenfalls Klage erheben.</li><li><strong>Ombudsmann</strong>: Sie können sich auch kostenlos an einen Versicherungsombudsmann wenden, der die Erfolgsaussichten prüft und gegebenenfalls die Versicherung zur Zahlung verpflichten kann.</li></ol>



<p>Welche der drei Möglichkeiten Ihnen offen steht, hängt auch davon ab, was im Versicherungsvertrag oder den allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt ist.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Brauchen Sie Hilfe dabei, die Kostendeckung durchzusetzen?</strong></h2>



<p>Anwältinnen und Anwälte für Versicherungsrecht können helfen, Ihre Rechte durch[-]zu[-]setzen. Ansprech[-]partner in ganz Deutschland finden Sie über unsere Anwalts[-]suche.</p>



<p> </p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Unfall auf studentischer Halloween-Party: Ein Fall für die gesetzliche Unfallversicherung?</title>
		<link>https://anwaltauskunft.de/themenwelten/unfall-auf-studentischer-halloween-party-ein-fall-fur-die-gesetzliche-unfallversicherung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[DAV]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 31 Oct 2018 16:14:00 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">https://bbj064p.myrdbx.io/themenwelten/unfall-auf-studentischer-halloween-party-ein-fall-fur-die-gesetzliche-unfallversicherung/</guid>

					<description><![CDATA[(red/dpa). &#160;Auf einer Halloween-Party kann so einiges passieren – auch ohne Vampirbiss. Was ist mit einem Studenten, der auf einer solchen Party an einer Universität einen Unfall hat? Steht er unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung? Ändert sich etwas daran, wenn er einen Dieb verfolgt?]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Grundsätzlich steht eine Halloween-Party nicht unter dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Auch nicht, wenn sie von Studenten organisiert in einer Universität stattfindet. Es handelt sich ja schließlich nicht um eine universitäre Veranstaltung.</p>



<p>Verfolgt einer der Partyorganisatoren den Dieb einer Flasche Bier und hat dabei einen Unfall, könnte die gesetzliche Unfallversicherung greifen. Aber auch nur, wenn er den Dieb anzeigen und nicht nur die Flasche wiederbekommen wollte. Dies entschied das Sozialgericht Mainz am 18. Juni 2018 (AZ: S 14 U 45/17).</p>



<h2 class="wp-block-heading">Unfall auf der Halloween-Party – Verfolgung eines Diebs</h2>



<p>Um den Examensball zu finanzieren, organisierte der Kläger mit einigen weiteren Studierenden eine Halloween-Party in den Räumlichkeiten der Mainzer Universität. Zu fortgeschrittener Stunde bemerkte er, wie ein Gast eine Bierflasche aus einem der Kühlschränke klaute. Der Kläger forderte den Gast auf, die Flasche zurückzustellen, woraufhin dieser floh.</p>



<p>Bei der auf die Verfolgungsjagd folgenden Rangelei stürzten beide. Die Flasche zerbrach und der Kläger verletzte sich erheblich an der Hand. Die Unfallkasse lehnte die Anerkennung des Ereignisses als Arbeitsunfall ab. Der Kläger sei nicht als Student gesetzlich unfallversichert gewesen. Der jedoch meinte, das Sozialrecht sehe sehr wohl einen Versicherungsschutz für Verfolger mutmaßlicher Straftäter vor. Er habe einen Dieb gestellt und die Tat, wenn auch einige Monate später, angezeigt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Unfall bei Verfolgung eines Diebs – Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung?</h2>



<p>Die Klage hatte letztlich keinen Erfolg. Zunächst stellte das Sozialgericht klar, dass kein Versicherungsschutz in der studentischen Unfallversicherung bestehe. Es habe sich bei der Halloween-Party nicht um eine universitäre Veranstaltung gehandelt.</p>



<p>Der Unfallversicherungsschutz greife aber auch nicht aufgrund des allgemeinen Unfallversicherungsschutzes für Verfolger. Dies sei dann der Fall, wenn die Verfolgung oder Festnahme eines Verdächtigen wesentlicher Grund der Handlung gewesen sei. Zwar handele es sich um den Diebstahl einer Bierflasche. Der Kläger habe den Dieb aber nach Überzeugung der Richter vor allem verfolgt, um die Bierflasche beziehungsweise deren Kaufpreis wiederzuerlangen.</p>



<p>Dies zeige der Umstand, dass der Kläger nach seinem Unfall weder Anzeige gegen Unbekannt gestellt habe, noch sich bei anderen Kommilitonen nach der Identität des Diebs erkundigt habe. Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung sei aber nicht, die Verfolgung privater Interessen unter Versicherungsschutz zu stellen. Vielmehr sollten sozial-politisch erwünschte Tätigkeiten im Allgemeininteresse abgesichert werden – nämlich die Verfolgung von Straftätern, um diese anzeigen zu können.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Nicht krankenversichert: Nachzahlung &#038; andere Folgen</title>
		<link>https://anwaltauskunft.de/themenwelten/nicht-krankenversichert-nachzahlung-andere-folgen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[DAV]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 29 May 2018 07:11:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Ob bewusst oder nicht besser gewusst: Viele Versicherte zahlen, zumindest temporär, keinen Krankenkassenbeitrag. Doch besteht in Deutschland eine Versicherungspflicht. Die Deutsche Anwaltauskunft erklärt, was Nichtzahlern droht – und ob langjährig Unversicherte für ihre alten Schulden aufkommen müssen, wenn sie sich nun bei einer privaten oder gesetzlichen Krankenkasse anmelden.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>In Deutschland ist die <a href="https://anwaltauskunft.de/ratgeber/rechtslexikon/k/krankenversicherung/" target="_blank">Krankenversicherung</a> seit 2007 eine Pflichtversicherung. Seither muss jeder in Deutschland lebende Mensch eine Krankenversicherung nachweisen (können), entweder in der gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherung. Laut dem Statistischen Bundesamt waren 2011 dennoch etwa 137.000 in Deutschland Lebende ohne Versicherungsschutz, die Dunkelziffer soll noch weit
darüber hinaus liegen.</p>



<p>Was diesen Menschen droht und welche Folgen das haben kann: die wichtigsten Fragen und Antworten.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Mache ich mich strafbar, wenn ich nicht krankenversichert bin?</strong></h2>



<p>Nein, strafbar macht man sich nicht. Allerdings geht mit der Pflicht zur Versicherung die Pflicht zur Beitragszahlung einher. Das heißt auch, dass der versäumte Betrag nachgezahlt werden muss – plus einem so genannten Säumniszuschlag.</p>



<p>Diese Frage stellt sich <a href="https://anwaltauskunft.de/magazin/thema/arbeitnehmer/" target="_blank">Angestellten</a> in aller Regel übrigens nicht, da der jeweilige Arbeitgeber den Gesamtsozialversicherungsbeitrag zahlen muss, so dass der Arbeitnehmer gar nichts damit zu tun hat. Sein Beitragsanteil wird automatisch vom Bruttogehalt eingezogen.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Welche zusätzlichen Gebühren fallen an, wenn ich den Beitrag zu spät zahle?</strong></h2>



<p>Der angesprochene Säumniszuschlag beträgt ein Prozent des ausstehenden Beitrags; für die Berechnung wird der Beitragsrückstand auf 50 Euro abgerundet und bezieht sich gleichermaßen auf Krankenkassen- wie auch auf Pflegeversicherungsbeiträgen. Dieser einheitliche Säumniszuschlag gilt übrigens erst seit dem 1. August 2013. Damit wurde der 2007 eingeführte erhöhte Säumniszuschlag von fünf Prozent abgeschafft.</p>



<p>Der nun gültige Zuschlag von einem Prozent betrifft allerdings keineswegs nur diejenigen Nichtzahler, die monatelang keinen Beitrag überwiesen haben. „Ein Säumniszuschlag ist schon zu erheben, wenn die Beiträge auch nur mit eintägiger Verspätung gezahlt werden und die Erhebung von Säumniszuschlägen setzt keine Zahlungsaufforderung oder Mahnung voraus“, erklärt Rechtsanwältin Constanze Würfel. Sie ist Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der <a href="http://www.anwalt-im-sozialrecht.de/" target="_blank" rel="noopener">Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV)</a> und ergänzt: „Hierbei ist der Geldeingang entscheidend und nicht etwa die Auftragserteilung an die Bank.“</p>



<p>Ein Beispiel: Der Beitrag in Höhe von 521,50 EUR für den Monat Februar 2015 ist am 26. Februar fällig. Max Mustermann zahlt ihn aber erst am 3. Mai 2015. Von der Krankenkasse sind dann Säumniszuschläge auf (abgerundeter Betrag) 500 Euro für vier angefangene Monate zu erheben (25. Februar, 27. März, 28. April und der angefangene Mai). Übersetzt heißt das: vier Prozent des ausstehenden Betrags, also 20 von den fälligen 500 Euro.</p>



<p>Die Leipziger Sozialrechtsexpertin Würfel schränkt aber ein: „Säumniszuschläge können auf Antrag erlassen werden, wenn deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falls unbillig wäre, der Schuldner beispielsweise über sehr wenig Geld verfügt und die Säumniszuschläge als Druckmittel ihren Sinn verlieren.“ Sie rät Betroffenen zudem, dass diese eine Stundung der Beitragsschuld über eine <a href="https://anwaltauskunft.de/ratgeber/rechtslexikon/t/teilzahlung/" target="_blank">Ratenzahlungsvereinbarung</a> mit der Krankenkasse versuchen sollten. Hierbei fallen zwar (angemessene) Zinsen an, aber keine Säumniszuschläge.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Was passiert, wenn ich die Krankenkassenbeiträge nicht zahle?</strong></h2>



<p>Erst einmal nicht allzu viel, denn mit der Einführung der Versicherungspflicht können Nichtzahler auch nicht mehr aus einer Krankenversicherung geworfen werden. <a href="https://anwaltauskunft.de/themenwelten/wie-hoch-duerfen-mahngebuehren-sein/" target="_blank">Demnach sammeln sich zunächst Mahnungen in den Briefkästen Zahlungsrückständiger.</a></p>



<p>Irgendwann wird sich dann der Zoll beim Nichtzahler melden, denn er kontrolliert nicht nur Gepäckstücke nach Überseereisen, sondern ist in Deutschland auch die Vollstreckungsbehörde des Bundes für die Krankenkassen.</p>



<p>Welche Befugnisse der Zoll hat, erklärt Rechtsanwältin Constanze Würfel: „Er kann mit allen rechtlichen Mittel der Zwangsvollstreckung die offene Beitragsforderung beitreiben“. Dazu gehören <a href="https://anwaltauskunft.de/ratgeber/rechtslexikon/p/pfaendung/" target="_blank">auch die Gehalts- oder Kontopfändung</a>. „Darüber hinaus können die Krankenkassen auch wegen der Nichtzahlung von Beiträgen die Leistungen einstellen beziehungsweise aussetzen“, sagt Würfel.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Kann ich trotzdem weiterhin zum Arzt gehen?</strong></h2>



<p>Es kommt auf das Leiden an. Zwar „ruht“ in dieser Zeit die Leistungspflicht der Krankenkassen bei jenen Versicherern, die trotz Mahnungen einige Monate im Zahlungsverzug sind. Dennoch übernimmt die Kasse in dieser Zeit zumindest die Behandlung von akuten Erkrankungen und Schmerzuständen sowie im Rahmen von Schwangerschaft und Mutterschaft.</p>



<p>Was alles genau darunter fällt, ist im Gesetz nicht näher geregelt. Es entscheidet wie sooft der Einzelfall.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Gibt es „hoffnungslose Fälle“, bei denen die Kassen es aufgeben, den fehlenden Beitrag einzutreiben?</strong><strong> </strong></h2>



<p>Nein, die Krankenkassen sind nach dem Gesetz verpflichtet, die Beiträge einzufordern. „In der Regel versuchen Kassen eine Ratenzahlung zu vereinbaren“, weiß Sozialrechtsexpertin Würfel.</p>



<p>Ist der Beitragsschuldner tatsächlich nicht in der Lage zu zahlen, wird er <a href="https://anwaltauskunft.de/themenwelten/eidesstattliche-versicherung-was-ist-das/" target="_blank">zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung gezwungen</a>, die Krankenkassen lassen sich ihre Forderungen titulieren. Aus diesem Titel kann dann 30 Jahre vollstreckt werden. Würde die Vollstreckung auch in absehbarer Zeit ins Leere laufen, sind die Krankenkassen meist bereit,
sehr langfristige Ratenzahlungsvereinbarungen abzuschließen.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><b>Müssen langjährige Unversicherte ihre Schulden nachzahlen?<br><strong></strong></b></h2>



<p>Ja. <a href="https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/gesundheit/103/krankenkassen-erlassen-beitragsschulden/" target="_blank">Im Zeitraum zwischen August bis Ende 2013 gab es die Möglichkeit für Nichtversicherte, alle Schulden rückwirkend erlassen zu bekommen.</a> Wer sich erst nach diesem Zeitraum bei einer Krankenversicherung gemeldet hat oder jetzt meldet, muss die Schulden, die theoretisch seit 2007 angefallen sind, allerdings zahlen.</p>



<p>Es besteht hier aber dennoch die Möglichkeit, der Ermäßigung der Schulden. Voraussetzung ist, dass die Betroffenen im Nacherhebungszeitraum keine Leistungen in Anspruch genommen haben. Unter Nacherhebungszeitraum versteht man die Spanne zwischen Eintritt der Versicherungspflicht und Anzeige bei der Krankenkasse. Das dürfte allerdings der Ausnahmefall sein.</p>



<p>„Nach wie vor soll es eine nicht unerhebliche Dunkelziffer an Unversicherten geben. Oft handelt es sich dabei um Menschen, die sich scheuen, zum Sozialamt zu gehen“, sagt Constanze Würfel.</p>



<p>Doch bleibt ihnen wohl nichts anderes übrig. Denn spätestens, wenn sie wirklich einmal auf ärztliche Hilfe angewiesen sind, fliegt die fehlende Versicherung auf – und in der Zwischenzeit sammeln sich die Schulden&#8230;</p>
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		<title>BU-Versicherung zahlt nicht: Was kann ich tun?</title>
		<link>https://anwaltauskunft.de/themenwelten/bu-versicherung-zahlt-nicht-was-kann-ich-tun/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[DAV]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 17 May 2018 11:04:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Die Berufsunfähigkeitsversicherung, kurz BU-Versicherung, gilt als eine der wichtigsten Versicherungen für Arbeitnehmer und Freiberufler. Doch immer wieder kommt es vor, dass der Versicherer sich im Ernstfall weigert zu zahlen. Oft landet der Streit vor Gericht, besonders wenn es um psychische Erkrankungen geht – wie Burnout, das man schwer objektiv nachweisen kann. Das Rechtsportal anwaltauskunft.de erklärt, was Sie tun können, wenn die BU-Versicherung nicht zahlt – und wie Sie Schwierigkeiten von Beginn an vermeiden.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<h2 class="wp-block-heading"><strong>BU-Versicherung: Darauf müssen Sie beim Vertragsabschluss achten</strong></h2>



<p><span style="font-weight: 400;">In den vergangenen Jahren hat sich die Bereitschaft der Versicherungen, Schäden zu regulieren, verschlechtert. Das geht aus einer Forsa-Umfrage unter den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein von 2014 hervor. Mehr als drei Viertel der befragten Rechtsanwälte mit Schwerpunkt in versicherungsvertraglichen Rechtsfällen sagen, dass es bei der BU-Versicherung besonders häufig zu Streitigkeiten kommt.</span></p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Berufsunfähigkeitsversicherung: Fallstrick Gesundheitsfragen </strong></h2>



<p><span style="font-weight: 400;">Weigert sich die BU-Versicherung zu zahlen, hängt das meist mit den Gesundheitsfragen zusammen, die man beim Vertragsabschluss beantworten muss.</span></p>



<p><span style="font-weight: 400;">„Die Versicherung zahlt unter Umständen nicht, wenn Verbraucher hier falsche oder unvollständige Angaben gemacht haben“, sagt Monika Maria Risch, Rechtsanwältin für Versicherungsrecht und Vorsitzende des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Manche seien bei den Gesundheitsfragen möglicherweise nicht so genau, weil der Versicherungsvermittler erklärt hat, dass die Fragen keine so große Bedeutung hätten.</span></p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>BU-Versicherung: Vorsicht vor geheimen Verdachtsdiagnosen in der Patientenakte </strong></h2>



<p><span style="font-weight: 400;">Es muss aber gar nicht an den Verbrauchern liegen, wenn sie falsche Angaben machen oder etwas weglassen. Rechtsanwältin Risch zufolge tragen Ärzte manchmal Diagnosen oder Verdachtsdiagnosen in die Krankenakte ein, von denen die Patienten gar nichts wissen. Deshalb können sie diese natürlich auch nicht angeben. „Die Versicherung kann das später als arglistige Täuschung auslegen“, warnt die Rechtsanwältin.</span></p>



<p><span style="font-weight: 400;">Die Versicherung kann den Vertrag dann anfechten und er wird rückabgewickelt. Das bedeutet, dass die Versicherung nicht zahlt, der Versicherte aber auch seine Beiträge nicht zurückerhält.</span></p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Gesundheitsfragen: Angaben für BU-Versicherung verjähren nach zehn Jahren </strong></h2>



<p><span style="font-weight: 400;">Die Ansprüche der Versicherung gegenüber dem Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit falschen oder unvollständigen Angaben verjähren nach zehn Jahren. „Das wissen die Versicherungen natürlich. Sollten sie das einmal übersehen, lenken sie meist schnell ein, wenn man sie darauf hinweist“, sagt Sven-Wulf Schöller, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Mitglied der gleichnamigen Arbeitsgemeinschaft.</span></p>



<p><span style="font-weight: 400;">Dennoch sollten Berufstätige, die eine BU-Versicherung abschließen, unbedingt alle Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten. Auch kurze, scheinbar unwichtige Erkrankungen müssen genannt werden</span><em><span style="font-weight: 400;">. </span></em><span style="font-weight: 400;">Außerdem rät Rechtsanwältin Risch Verbrauchern, bei der Krankenversicherung eine Liste mit allen Ärzten anzufordern, bei denen sie in Behandlung waren. Verbraucher übermitteln die Liste an das Versicherungsunternehmen, bei dem sie die BU-Versicherung abschließen wollen, und bieten an, Schweigepflichtentbindung für den Versicherer zu erteilen. So verbergen sie nichts vor dem Versicherer. Der Vorwurf der arglistigen Täuschung ist vom Tisch.</span></p>



<p><span style="font-weight: 400;">Zusätzlich können Verbraucher ihre Krankenakten anfordern und diese ebenfalls an den Versicherer senden. Hier sind alle Informationen aufgeführt, die die Ärzte über die Patienten gespeichert haben.</span></p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Berufsunfähigkeitsversicherung: Das ist im Krankheitsfall zu tun</strong></h2>



<p><span style="font-weight: 400;">Wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung – beziehungsweise was müssen Versicherte dafür tun? „Wer nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann, muss die BU-Versicherung anschreiben und eine ärztliche Bescheinigung mitschicken“, sagt Rechtsanwältin Risch. Darin müsse detailliert erklärt sein, warum der Versicherte nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann.</span></p>



<p><span style="font-weight: 400;">„Der Versicherte muss nachweisen, dass er berufsunfähig ist“, fügt Schöller hinzu. Und belegen, dass die Einzeltätigkeiten, die er in seinem Beruf ausübt, durch die Erkrankung beeinflusst werden. Das sei nicht immer einfach.</span></p>



<p><span style="font-weight: 400;">Berufsunfähigkeit ist übrigens etwas anderes als Arbeitsunfähigkeit. Wer arbeitsunfähig ist, kann nicht arbeiten – in keinem Beruf. Wird man berufsunfähig, kann man seinen Beruf nicht mehr ausüben, den man vor der Erkrankung hatte.</span></p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Nur mit Anwalt BU-Versicherung kontaktieren </strong></h2>



<p><span style="font-weight: 400;">Die beiden Experten raten, eine Anwältin oder einen Anwalt einzuschalten, sobald man berufsunfähig wird. So kann man von Anfang an alles richtig machen – und gegebenenfalls Fehler vermeiden. Diese können dazu führen, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlt. Die Anwältin oder der Anwalt unterstützt die Versicherten dabei, der Versicherung die Berufsunfähigkeit zu melden.</span></p>



<p><span style="font-weight: 400;">Die BU-Versicherung zahlt dann entweder oder hakt nach. Risch rät davon ab, diese Fragen selbst zu beantworten. Im Zweifel werde die Situation dadurch noch komplizierter. Mit anwaltlicher Hilfe könnten Versicherungsnehmer außerdem auf Augenhöhe mit der Versicherung agieren. Das sei wichtig, es geht schließlich um viel.</span></p>



<p><span style="font-weight: 400;">Versicherte sollten sich darauf einstellen, dass es lange dauern kann, bis tatsächlich Geld fließt. Den Antrag und die notwendigen Belege einzureichen und die Fragen zu beantworten, dauert. Hinzu kommt die Bearbeitungszeit bei der Versicherung.</span></p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht: Klage einreichen</strong></h2>



<p><span style="font-weight: 400;">„Wenn der Versicherer dennoch nicht zahlt, hilft in der Regel nur klagen“, sagt Schöller. Er rät deshalb, mit der Versicherung auch gleich eine Rechtschutzversicherung abzuschließen, am besten schon davor. Schließe man sie erst danach ab, zahle sie möglicherweise nicht, wenn es Probleme wegen der Gesundheitsfragen beim Vertragsabschluss gibt.</span></p>



<p><span style="font-weight: 400;">Wichtig: Die Rechtsschutzversicherung zahlt erst, wenn die Versicherung den Antrag ablehnt oder trotz Fälligkeit der Forderung nicht zahlt. Kosten für einen Anwalt, der beim Antrag unterstützt, übernimmt sie zum Beispiel nicht.</span></p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Selbstständige und Freiberufler: Bei Berufsunfähigkeit gleich zum Anwalt </strong></h2>



<p><span style="font-weight: 400;">Der Rechtsanwalt aus Erlangen weist darauf hin, dass Fälle von berufsunfähigen Angestellten häufig vergleichsweise unkompliziert seien. So sei bei manchen Konstellationen die Sache einfach klar. Leidet ein angestellter Bäcker an einer Mehlallergie oder ein angestellter Metzger an einer Blutallergie, kann er in seinem Beruf nicht mehr arbeiten.</span></p>



<p><span style="font-weight: 400;">Manche Versicherungen verweisen in diesem Fall auf andere Tätigkeiten oder darauf, dass der Betrieb umstrukturiert werden muss. Arbeitet der Bäcker – um bei unserem Beispiel zu bleiben – in einer Großbäckerei, muss er unter Umständen in die Verwaltung versetzt werden.</span></p>



<p><span style="font-weight: 400;">Werden Selbstständige oder Freiberufler berufsunfähig, ist das oft komplizierter. „Die Versicherung kontrolliert hier noch genauer als sonst, da die Schadenshöhe meist größer ist“, sagt Rechtsanwalt Schöller. Das gelte vor allem für Menschen, die jung berufsunfähig werden und eine hohe Berufsunfähigkeitsrente bekommen würden. „Einen Anwalt einzuschalten ist für alle, aber besonders für Selbstständige wichtig“, fügt der Versicherungsrechtler aus Erlangen hinzu.</span></p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Berufsunfähigkeit: Versicherungen prüfen kritisch, bevor sie zahlen </strong></h2>



<p><span style="font-weight: 400;">Versicherungsnehmer sollten wissen: BU-Versicherungen überprüfen jene genau, die Leistungen wegen Berufsunfähigkeit beantragen. „Die Versicherungen forschen oft genau über die Kunden nach, sie googlen und scannen alle verfügbaren Informationen“, sagt Rechtsanwalt Schöller. Teilweise schalteten sie sogar Privatdetektive ein.</span></p>



<p><span style="font-weight: 400;">Auch wenn die Versicherungen oft kritisch seien und versuchten, aus der Leistung herauszukommen, sind nicht immer sie die „Bösen“. Mit Berufsunfähigkeit finde auch viel Versicherungsbetrug statt. „Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein sehr komplexes Produkt“, fasst der Rechtsanwalt aus Erlangen zusammen. Es gebe in diesem Zusammenhang einige höchst umstrittene Fragen, die nicht abschließend geklärt sind.</span></p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Überblick: Was muss ich tun, damit die BU-Versicherung im Ernstfall zahlt:</strong></h2>



<p><strong>Bevor Sie einen Vertrag abschließen:</strong></p>



<ul class="wp-block-list"><li><span style="font-weight: 400;">Rechtschutzversicherung abschließen</span></li><li><span style="font-weight: 400;">Gesundheitsfragen exakt beantworten</span></li><li><span style="font-weight: 400;">Liste mit behandelnden Ärzten und die Krankenakte bei der KV anfordern</span></li><li><span style="font-weight: 400;">Beides an die Versicherung schicken</span></li></ul>



<p><strong>Im Krankheitsfall:</strong></p>



<ul class="wp-block-list"><li><span style="font-weight: 400;">Anwalt einschalten</span></li><li><span style="font-weight: 400;">Fragen beantworten</span></li><li><span style="font-weight: 400;">Ggf. klagen bei Ablehnung</span></li></ul>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Rechtsfragen zur BU-Versicherung: DAV-Anwälte helfen </strong></h2>



<p><span style="font-weight: 400;">Sie können aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten, aber Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht? Oder möchte Sie erst eine Versicherung abschließen und sich dazu beraten lassen? Wenn Sie rechtliche Beratung zur BU-Versicherung wünschen, sind die DAV-Anwältinnen und Anwälte für Versicherungsrecht für Sie da. Über unsere Anwaltssuche oben auf der Seite finden Sie kompetente Ansprechpartner in ganz Deutschland.</span></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Suche nach Katze auf Heimweg nicht unfallversichert</title>
		<link>https://anwaltauskunft.de/themenwelten/suche-nach-katze-auf-heimweg-nicht-unfallversichert/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[DAV]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 28 Sep 2017 07:00:00 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">https://bbj064p.myrdbx.io/themenwelten/suche-nach-katze-auf-heimweg-nicht-unfallversichert/</guid>

					<description><![CDATA[Ein Wegeunfall &#8211; wenn man sich auf dem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause verletzt &#8211; kann auch ein Arbeitsunfall sein. Unterbricht man diesen Weg aber f&#252;r private Dinge und hat dann einen Unfall, ist es kein Arbeitsunfall mehr. Man steht auch nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn man auf dem Nachhauseweg von der Arbeit nach dem Haustier sucht. Das Rechtsportal anwaltauskunft.de informiert &#252;ber eine Entscheidung des Sozialgerichts Landshut vom 31. Juli
2017 (AZ: S 13 U 243/16).]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Ein Arbeitnehmer ging nach seiner Spätschicht nach Hause. Er war bereits auf dem gepflasterten Gehweg vor der Haustür angekommen, als ihm einfiel, nach seiner <a href="https://anwaltauskunft.de/magazin/gesellschaft/panorama/659/zum-weltkatzentag-die-katze-vor-gericht/" target="_blank">Katze</a> Ausschau zu halten. Er betrat den neben dem Gehweg liegenden Rasen.</p>



<p>Etwa einen Meter neben dem Gehweg rutschte er auf dem nassen Rasen aus. Dabei verletzte er sich an der Schulter. Da er auf dem Weg von der Arbeit nach Hause war, meinte er, <a href="https://anwaltauskunft.de/magazin/beruf/angestellt/366/wegeunfall-arbeitsunfall-was-ist-und-gilt-wann/" target="_blank">es liege ein Arbeitsunfall vor.</a></p>



<h2 class="wp-block-heading">Gericht: Suche nach der Katze ist „privat motivierte Verrichtung“ – kein Arbeitsunfall</h2>



<p>Das war jedoch nicht der Fall. Das Sozialgericht entschied, dass kein Versicherungsschutz bestehe. Dieser sei sofort beendet, sobald eine „privat motivierte Verrichtung“ vorliege. Auch ein nur geringer Umweg vom eigentlichen Nachhauseweg aus privaten Gründen habe Folgen für den Versicherungsschutz.</p>



<p>Zwar werde der Versicherungsschutz nicht schon allein wegen des Gedankens an die Katze beendet. Aber bereits der erste Schritt weg vom eigentlichen Weg, um sie zu suchen, sei nicht versichert gewesen.</p>



<p>„Nur Dinge, die ´im Vorbeigehen` erledigt werden können, können unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen“, so Swen Walentowski von anwaltauskunft.de. Die Abgrenzung könne im Einzelfall schwierig sein.</p>



<p>Informationen: <a href="https://anwaltauskunft.de/magazin/" target="_blank">www.anwaltauskunft.de</a></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Sturz auf Bierwanderung: Nicht gesetzlich unfallversichert</title>
		<link>https://anwaltauskunft.de/themenwelten/sturz-auf-bierwanderung-nicht-gesetzlich-unfallversichert/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[DAV]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 22 Sep 2017 12:46:54 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">https://bbj064p.myrdbx.io/themenwelten/sturz-auf-bierwanderung-nicht-gesetzlich-unfallversichert/</guid>

					<description><![CDATA[Eine von einem Sportverein organisierte Gro&#223;veranstaltung wie die Wanderung von Bierstation zu Bierstation ist keine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung. Das bedeutet: Passiert etwas auf dem Weg, gilt das nicht als Arbeitsunfall. Die Teilnehmer sind nicht gesetzlich unfallversichert. Das Rechtsportal anwaltauskunft.de informiert &#252;ber eine Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts vom 7. August 2017 (AZ: L 9 U 205/16).]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Im zugrundeliegenden Fall nahm die Frau mit zwei Kolleginnen an einer von einem Sportverein ausgerichteten Bierwanderung teil. Dabei liefen sie einen Parcours von sieben Kilometern mit mehreren Stationen ab. Beim <a href="https://anwaltauskunft.de/themenwelten/trunkenheitssturz-nach-feuerwehrwettkampf-kein-arbeitsunfall/" target="_blank">Ausklang der Wanderung nach 22 Uhr stürzte die 58jährige Frau</a> und verletzte sich am linken Unterarm. Sie meinte, <a href="https://anwaltauskunft.de/magazin/beruf/angestellt/366/wegeunfall-arbeitsunfall-was-ist-und-gilt-wann/" target="_blank">es liege ein Arbeitsunfall</a> vor und nahm die Berufsgenossenschaft in die Pflicht.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Berufsgenossenschaft: Unfall auf Bierwanderung kein Arbeitsunfall</h2>



<p>Diese lehnte ihren Antrag ab. Die Veranstaltung habe nicht dem Zweck gedient, die Betriebsverbundenheit zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitern zu fördern. Es habe sich vielmehr um eine private Veranstaltung der Kolleginnen gehandelt. Zudem sei die vom Sportverein veranstaltete Wanderung, an der 2.500 Personen teilgenommen hätten, nicht unternehmensbezogen organisiert worden.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Gericht: Unfall ist nur Arbeitsunfall, wenn alle Beschäftigten an Veranstaltung teilnehmen können</h2>



<p>Dagegen klagt die Frau, die Klage blieb jedoch erfolglos. Zwar stünden auch Unfälle im Rahmen betrieblicher Gemeinschaftsveranstaltungen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, so das Gericht. Dann müsse aber der Arbeitgeber die Veranstaltung als eigene betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung durchführen oder durchführen lassen.</p>



<p>Voraussetzung sei, dass die Teilnahme allen Beschäftigten offenstehe und auch objektiv möglich sei. Ziel der Veranstaltung müsse sein, die Zusammengehörigkeit der Beschäftigten untereinander zu fördern. Dies sei dann nicht der Fall, wenn Freizeit, Unterhaltung, Erholung oder sportliche bzw. kulturelle Interessen im Vordergrund stünden.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Bierwanderung: Großveranstaltung, die jedem offen stand</h2>



<p>Eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung habe auch deswegen nicht vorgelegen, weil nur drei von zehn Mitarbeitern teilgenommen hätten. Auch sei die Veranstaltung nicht im Wesentlichen allein für die Beschäftigten angeboten worden. Jedenfalls fehle es aber an einer eigenen Programmgestaltung für die Mitarbeiter des Arbeitgebers der Klägerin.</p>



<p>Auch ein Zusatz- oder Rahmenprogramm sei nicht ersichtlich. Damit handele es sich um keine eigenständige betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung, sondern dem äußeren Erscheinungsbild nach lediglich um die Teilnahme an einer von einem Sportverein organisierten Großveranstaltung, die nicht nur den Beschäftigten, sondern jedermann offen gestanden habe.</p>



<p>Informationen: <a href="https://anwaltauskunft.de/anwaltssuche/erweitert/" target="_blank">www.anwaltauskunft.de</a></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Wann haben Heime Anspruch auf Versorgungsvertrag mit Pflegekassen?</title>
		<link>https://anwaltauskunft.de/themenwelten/wann-haben-heime-anspruch-auf-versorgungsvertrag-mit-pflegekassen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[DAV]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 02 Aug 2017 11:24:00 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">https://bbj064p.myrdbx.io/themenwelten/wann-haben-heime-anspruch-auf-versorgungsvertrag-mit-pflegekassen/</guid>

					<description><![CDATA[Heime k&#246;nnen Anspruch auf einen Versorgungsvertrag haben, wenn der Zweck der Einrichtung in der Pflege liegt. Liegt der Schwerpunkt aber auf der beruflichen Integration, ist dies kein Thema der Pflege.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Eine stationäre Einrichtung hat daher nur dann gegenüber den Landesverbänden der Pflegekassen Anspruch auf einen Versorgungsvertrag für die vollstationäre <a href="https://anwaltauskunft.de/magazin/thema/pflege/" target="_blank">Pflege</a>, wenn sie auch ein Angebot im Bereich der Tagesgestaltung vorhält. Die <a href="http://dav-sozialrecht.de/de/" target="_blank" rel="noopener">Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV)</a> informiert über eine Entscheidung des Landessozialgerichts
Niedersachsen-Bremen vom 17. September 2015 (AZ: L 15 P 36/12).</p>



<h2 class="wp-block-heading">Hat Pflegeheim Anspruch gegen Pflegeversicherungen?</h2>



<p>Im zugrundeliegenden Fall klagte ein Pflegeheim auf Abschluss eines Pflegeversorgungsvertrags. Es nimmt ausschließlich behinderte Menschen mit einer Pflegestufe auf, die auch arbeitsfähig sind. Es versorgt sie nach Art eines Pflegeheims, allerdings gibt es kein Angebot im Bereich der Tagesgestaltung. Die Bewohner werden vielmehr tagsüber für sieben bis acht Stunden in eine Werkstatt für Behinderte gebracht, damit sie dort handwerklich arbeiten können.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Tagesangebote der Pflegeeinrichtung entscheidend</h2>



<p>Das Landessozialgericht Celle-Bremen hat ausgeführt, dass für einen Anspruch auf einen Versorgungsvertrag die Erbringung von Pflegeleistungen für die Bewohner im Mittelpunkt des Einrichtungszwecks stehen müsse.</p>



<p>Also nahm das Gericht das Angebot des Heims genau unter die Lupe. Wenn die soziale und berufliche Integration im Vordergrund stehe, gebe es keinen Anspruch, da die stationäre Einrichtung dann kein Pflegeheim, sondern eine Einrichtung der Behindertenhilfe darstelle (§ 71 Abs. 4 SGB XI). Die Einordnung habe nicht allein aufgrund des eigenen Leistungsangebots der Einrichtung, sondern anhand einer Gesamtbewertung der institutionellen Zusammenarbeit mit der Behindertenwerkstatt zu erfolgen.
Vollstationäre Pflege ist eine Pflege &#8222;rund um die Uhr&#8220;, die auch ein Angebot für die Strukturierung des Tags einschließen muss.</p>



<p>Im vorliegenden Fall macht die Einrichtung die Aufnahme neuer Bewohner auch davon abhängig, dass sich diese im erwerbsfähigen Alter befinden. Daraus und aus der Tätigkeit in den Behindertenwerkstätten wird klar, dass der vorrangige Zweck in der beruflichen und sozialen Integration liegt. Dies ist aber nicht Gegenstand der Pflegeversicherung, sondern der Absicherung des Risikos der Altersgebrechlichkeit.</p>



<p>Mit seinem Urteil hat das Landessozialgericht eine Streitfrage entschieden, die vor allem für die Finanzierung der Einrichtung von Bedeutung ist. An den Kosten einer vollstationären Einrichtung der Behindertenhilfe, in der</p>



<p>• die Teilhabe am Arbeitsleben,</p>



<p>• am Leben in der Gemeinschaft,</p>



<p>• die schulische Ausbildung und</p>



<p>• die Erziehung behinderter Menschen im Vordergrund stehen,</p>



<p>haben sich die Pflegekassen lediglich mit zehn Prozent desjenigen Heimentgelts zu beteiligen (§ 43a SGB XI), das zwischen der Einrichtung und den Trägern der Sozialhilfe nach § 75 Abs. 3 SGB XII vereinbart wird.</p>



<p>Quelle: <a href="http://dav-sozialrecht.de/de/" target="_blank" rel="noopener">www.dav-sozialrecht.de</a></p>
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		<title>Wie lange darf man sich mit einer Schadensmeldung Zeit lassen?</title>
		<link>https://anwaltauskunft.de/themenwelten/wie-lange-darf-man-sich-mit-einer-schadensmeldung-zeit-lassen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[DAV]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 09 Jul 2016 06:11:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Kommt es zu einem Unfall, muss der Versicherungsnehmer diesen „unverzüglich“ der Versicherung melden. Ansonsten besteht die Gefahr einer so genannten Obliegenheitsverletzung mit der Folge, dass der Anspruch gegenüber der Versicherung ganz oder teilweise erlischt. Was gilt aber noch als „unverzüglich“?]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Erfolgt die Schadensmeldung zwei Tage nach dem Unfall, ist dies immer noch „unverzüglich“. Die Ansprüche gegenüber der Versicherung erlöschen damit nicht. Die <a href="http://www.verkehrsrecht.de" target="_blank" rel="noopener">Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV)</a> informiert über eine Entscheidung des Amtsgerichts Kaiserslautern vom 11. Dezember 2015 (AZ: 4 C 575/13).</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wildtierunfall und Versicherung</h2>



<p>Die Frau war mit ihrem Auto über einen Wildschweinkadaver gefahren. Bei ihrer Versicherung hatte sie eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen, die auch Wildunfälle einschloss. An dem Auto entstand ein Schaden von rund 4.500 Euro, insbesondere an der Lenkung.</p>



<p>Die Versicherung wollte aus verschiedenen Gründen nicht zahlen. Zunächst einmal glaubte sie nicht an einen <a href="magazin/mobilitaet/verkehr/70/wildunfaelle-wenn-bremsen-nicht-mehr-hilft/" target="_blank" rel="noopener">Wildtierunfall. Darüber hinaus hätte Autofahrerin den Unfall früher, nämlich unverzüglich, melden müssen</a>.</p>



<p>Das Gericht holte ein Sachverständigengutachten ein und befragte mehrere Zeugen. Dabei stellte sich heraus, dass zum fraglichen Zeitpunkt tatsächlich Wildschweinkadaver an und auf der Fahrbahn lagen. Zuvor war ein Fahrzeug in eine Wildschweinrotte gefahren. Dabei verendeten fünf Tiere. Ein Polizeibeamter war daran beteiligt gewesen, die Wildschweine zur Seite zu transportieren.</p>



<p>Der Sachverständige kam außerdem zu dem Ergebnis, dass die Schäden an dem Fahrzeug durch das Auffahren auf einen „weichen“ Gegenstand entstanden waren.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Gericht: Schadensmeldung nach zwei Tagen ausreichend</h2>



<p>Damit stand für das Gericht fest, dass es den Unfall wirklich gegeben hatte und die Frau nicht einfach nur versuchte, Altschäden geltend zu machen. Auch in der Meldung des Versicherungsfalls zwei Tage nach dem Unfall sah das Gericht keine schuldhafte Verzögerung durch die Frau. Dies sei immer noch „unverzüglich“. Im vorliegenden Fall habe sich die Klägerin einen Tag nach dem Unfall zumindest telefonisch bei der Versicherung gemeldet.</p>



<p> </p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Schadensmeldung nach sechs Monaten zu spät: Versicherung muss nicht zahlen</strong></h2>



<p>In einem anderen Fall musste die Versicherung für den Unfallschaden nicht mehr aufkommen, weil der Versicherte ihn zu spät gemeldet und bereits reparieren gelassen hatte. Der Mann meldete seiner Versicherung Mitte Juni 2016, dass die linke Seite seines Fahrzeuges streifenartig beschädigt worden sei. Den Unfallschaden habe er im Januar 2016 begutachten und dann noch im Januar für etwa 5.600 Euro reparieren lassen. Am Unfalltag habe er an seinem Porsche <a href="https://anwaltauskunft.de/themenwelten/fahrerflucht-die-folgen-und-wer-den-schaden-traegt/">einen Zettel mit einem Namen und einer Mobilfunknummer vorgefunden. Damit habe er aber keinen Schädiger ermitteln können.</a></p>



<p>Die Versicherung meinte, sie müsse wegen der späten Meldung des Unfallschadens nicht zahlen. Zudem halte sie das Schadensbild für nicht plausibel und das vom Kläger eingeholte Gutachten für unbrauchbar. Daraufhin klagte der Mann, scheiterte aber nicht nur beim Landgericht in Essen, sondern auch beim Oberlandesgericht in Hamm.</p>



<p>Dem Gericht zufolge hätte der Mann, nach den Versicherungsbedingungen den Unfallschaden innerhalb einer Woche der Versicherung melden müssen &#8211; und nicht erst sechs Monate später. Es sei auch allgemein bekannt, dass ein Schadensfall zeitnah gemeldet werden müsse, so das Gericht weiter. Die Verpflichtung zur Schadensmeldung bestehe unabhängig davon, ob man einen Schädiger ermitteln könne.</p>



<p>Die Kaskoversicherung musste keinen Schadensersatz zahlen, weil der Kläger eine vertragliche Obliegenheit verletzt hat, die sogenannte Anzeigenobliegenheit (Oberlandesgericht Hamm, Entscheidung vom 21. Juni 2017, AZ: 20 U 42/17).</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Unverzügliche Schadensmeldung eines Unfalls</strong></h2>



<p>Grundsätzlich sind die Versicherten verpflichtet, alles dafür zu tun, den Schaden gering zu halten. Dazu gehöre auch, ihre Versicherung unverzüglich, also schnell, zu informieren. Dadurch solle die Versicherung in die Lage versetzt werden, umgehend <a href="https://anwaltauskunft.de/themenwelten/autounfall-kfz-versicherung-hat-sechs-wochen-zeit-zur-haftungspruefung/">die Unfallfolgen überprüfen und den Schaden feststellen zu können</a>.</p>



<p>Verkehrsrechtsanwältinnen und -anwälte raten daher zu einer schnellen schriftlichen Information bei einem Unfall. Falls die Unfallmeldung telefonisch erfolgt, sollte man sich schon ein Aktenzeichen geben lassen und eine schriftliche Bestätigung erbitten.</p>



<p>Bei einem Unfall <a href="http://www.anwaltauskunft.de/anwaltssuche">sollte man sich anwaltlich beraten lassen</a>, um alle seine Ansprüche auch wirklich durchzusetzen. Zunächst aber auch, um alle Ansprüche zu erfahren. In der Regel übernehmen Kfz-Versicherungen nur Schadenspositionen, die auch geltend gemacht werden. Hat man Anspruch auf weiteren Schadensersatz, wie etwa für einen  Haushaltsführungsschaden, wird dieser eben nicht freiwillig bezahlt, sondern nur wenn man es verlangt.</p>
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		<title>Unfälle mit Nutztieren: Haftet immer der Tierhalter?</title>
		<link>https://anwaltauskunft.de/themenwelten/unfaelle-mit-nutztieren-haftet-immer-der-tierhalter/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[DAV]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 26 May 2016 09:18:00 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">https://bbj064p.myrdbx.io/themenwelten/unfaelle-mit-nutztieren-haftet-immer-der-tierhalter/</guid>

					<description><![CDATA[Es betrifft meist l&#228;ndliche Gegenden: Wo sich Fuchs und Hase gute Nacht sagen, begegnen sich auch h&#228;ufig Autofahrer und Tiere. Dabei kann es zu Unf&#228;llen kommen. Doch es sind nicht nur Wildtiere, die Unf&#228;lle verursachen. Auch Nutztiere sind zwar eingez&#228;unt, k&#246;nnen aber ebenfalls Sch&#228;den anrichten. Dazu muss es nicht immer zu einer Kollision kommen, auch eine verschmutzte Fahrbahn kann schon ein Ungl&#252;ck nach sich ziehen. Wer haftet in diesem Fall?]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>In Rheinland-Pfalz kam es kürzlich zu einem kurios anmutenden <a href="https://anwaltauskunft.de/magazin/thema/unfall/" target="_blank">Unfall</a>: Eine Kuh stürzte von einer abschüssigen Weide auf ein Wohnhaus. Die Kuh wurde zum Glück nur leicht verletzt, das Haus trug keine erheblichen Schäden davon. Aber nicht alle Unfälle mit Nutztieren gehen so glimpflich aus. Häufig entscheidet dann ein Gericht, wer für den Schaden aufkommen muss.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Nutztiere: Sicheres Gehege begrenzt Tierhalterhaftung</h2>



<p>Bei Unfällen mit <a href="https://anwaltauskunft.de/magazin/thema/tiere/" target="_blank">Tieren</a> – ob im Haushalt oder im <a href="https://anwaltauskunft.de/magazin/thema/strassenverkehr/" target="_blank">Straßenverkehr</a> – kommt die Tierhalterhaftung nach § 833 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ins Spiel. Demnach ist der Halter des Tieres grundsätzlich haftbar, wenn es Schäden verursacht. Da Tiere keine rational handelnden Lebewesen sind, ist der Halter dafür verantwortlich, dass sie für
andere Menschen und Tiere keine Gefahr darstellen.</p>



<p>„Für Nutztiere sieht § 833 BGB allerdings eine Ausnahme vor“, informiert Rechtsanwalt Gerhard Kerres vom Deutschen Anwaltverein (DAV). Danach trete die Tierhalterhaftung bei Nutztieren nicht ein, wenn „entweder der <a href="https://anwaltauskunft.de/ratgeber/rechtslexikon/t/tierhalter/" target="_blank">Tierhalter</a> bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.“</p>



<p>Hat also zum Beispiel ein Landwirt die Tiere mit einem stabilen Zaun sicher eingezäunt oder anderweitig ausreichend gesichert und bricht eines der Tiere trotzdem aus, muss er womöglich nicht haften. Als Nutztiere zählen hier nicht nur Tiere aus der <a href="https://anwaltauskunft.de/magazin/wirtschaft/landwirtschaft/" target="_blank">Landwirtschaft</a>, sondern auch Polizei- oder Blindenhunde.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Gehege: Erforderliche Sorgfalt vom jeweiligen Tier abhängig</h2>



<p>Welche Sorgfalt und welche Sicherungsmaßnahmen erforderlich sind, ist in den Vorgaben der Landwirtschaftskammer oder -ämter festgelegt. Es hängt auch vom jeweiligen Tier ab. So sind Milchkühe charakterlich meist eher ruhig. Sie brechen fast nie aus ihrem Gehege aus und müssen nicht so gesichert werden wie junge Rinder. Diese sind in der Regel unternehmungslustiger und aggressiver als Kühe – und damit ist es wahrscheinlicher, dass einen Unfall verursachen, indem sie zum Beispiel auf die
Straße laufen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Bei schweren Unfällen mit Nutztieren: Gutachter muss Zaun prüfen</h2>



<p>Kommt es zu einem Unfall mit einem Rind oder einem anderen Nutztier, wird zuerst untersucht, ob der Zaun oder die Begrenzung des Geheges den Vorgaben entsprochen hat. Wenn dem so war, muss der Landwirt dies nachweisen. Im Zweifel muss ein Gutachter den Sachverhalt prüfen.</p>



<p>Dazu kommt es zwar nur selten – meist geht es bei den Schäden um Lappalien, für die sich große Verfahren nicht lohnen. Hin und wieder kommt es aber doch zu schweren Unfällen. So passiert es immer wieder, dass Kühe sich auf Bahntrassen verirren und mit dem Zug kollidieren.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Unfall zwischen Kuh und Autofahrer: Mögliche Teilschuld für Autofahrer</h2>



<p>Auch zu Zusammenstößen zwischen Autos und Kühen kommt es hin und wieder. In solchen Fällen kann auch der Autofahrer eine Teilschuld bekommen. „Entscheidend ist, ob er mit Tieren auf der Straße hätte rechnen müssen, und ob er zu schnell unterwegs war“, sagt Rechtsanwalt Kerres. Sei letzteres der Fall, komme wieder ein Gutachter ins Spiel. Er müsse untersuchen, ob eine geringere Geschwindigkeit den Unfall verhindert hätte oder es weniger schlimm gekommen wäre.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><a href="https://anwaltauskunft.de/magazin/thema/autounfall/" target="_blank">Autounfall</a> wegen Kuh: Betriebsgefahr des Autos versus Tiergefahr</h2>



<p>Je nach Ergebnis des Gutachtens werden die Haftungsquoten des Autofahrers und des Tierhalters gegenüber gestellt. Es geht dabei um die generelle Betriebsgefahr des <a href="https://anwaltauskunft.de/magazin/thema/auto/" target="_blank">Autos</a> – also die Gefahr, die von einem fahrenden Auto ausgeht und häufig eine Mithaftung begründet – und die sogenannte Tiergefahr, die die Tierhalterhaftung begründet. Entsprechend fällt die Kostenaufteilung aus.</p>



<p>Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat 2009 in einem solchen Fall entschieden. Eine Autofahrerin war in der Nacht auf einer unbeleuchteten Landstraße mit mehreren Kühen kollidiert, die aus ihrer umzäunten Weide ausgebrochen waren. Sie wurde dabei schwer verletzt. Der Bauer, dem die Kühe gehörten, musste der Frau 75 Prozent des Schadens ersetzen.</p>



<p>Die Frau hatte zwar die Sichtgeschwindigkeit überschritten – es konnte aber nicht festgestellt werden, ob der Schaden geringer ausgefallen wäre, wenn sie langsamer gefahren wäre. Es konnte ebenfalls nicht sicher festgestellt werden, welchen Zustand der Zaun hatte. Dies war nach Ansicht des Gerichts aber auch nicht erheblich, weil nicht ausgeschlossen werden konnte, dass die Kühe auch bei einem intakten Zaun ausgebrochen wären (Urteil vom 19.3.2009, AZ: 4 U 166/07).</p>



<h2 class="wp-block-heading">Unfall auf dem Weg zum Schlachthof: Viehhändler oder Schlachter in der Pflicht</h2>



<p>Doch nicht immer sind es die Landwirte, die für die Tiere verantwortlich sind. Sind die Tiere auf dem Weg zum Schlachthof und brechen dann aus, kann der Viehhändler verantwortlich sein. In einem aktuellen Fall hatte das Amtsgericht München (AZ: AZ: 836 CS 435 JS 208386/14 (2)) den Viehhändler allerdings freigesprochen. Beim Entladen auf dem Schlachthof war einen Kuh ausgerissen und hatte eine Joggerin niedergetrampelt. Dem Viehhändler konnte kein Fehlverhalten nachgewiesen werden. Zudem sei
er, so die Richter, für Unfälle beim Entladen auch nicht mehr verantwortlich, sondern der Schlachthof. Dieser habe seine Umzäunung nun verstärkt.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><a href="https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/freizeit-alltag/499/pferdekauf-das-gilt-es-zu-beachten/" target="_blank">Pferde</a> keine Nutztiere: Tierhalterhaftung auch bei Einzäunung</h2>



<p>Auch mit Pferden, die erfahrungsgemäß recht schreckhaft sind, kommt es immer wieder zu Unfällen. In diesen Fällen gilt die Tierhalterhaftung allerdings unabhängig davon, ob er das Tier eingezäunt hat oder nicht. Denn Pferde gelten nicht als Nutztiere.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Warnschilder vor Viehtrieb: Autofahrer müssen nur zu bestimmten Zeiten mit Nutztieren rechnen</h2>



<p>Ob ein Autofahrer mit Tieraufkommen auf der Fahrbahn rechnen muss, hängt natürlich von der Gegend ab. Vielfach helfen Hinweisschilder den Autofahrern auf die Sprünge. Doch bedeuten die rot eingerahmten Schilder, dass Autofahrer jederzeit mit Tieren rechnen müssen – und immer haften, wenn etwas passiert? „Das ist nicht der Fall. Auch bei Warnschildern müssen Autofahrer nur dann mental und mit Blick auf die Fahrweise auf Tiere eingestellt sein, wenn es wahrscheinlich ist, dass Tiere die Straße
kreuzen“, beschwichtigt der Rechtsanwalt aus Bonn. Bei Nutztieren sei das nachts eher unwahrscheinlich. Und natürlich gebe es auch Fälle, in denen es trotz erhöhter Aufmerksamkeit zu einem Unfall komme.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Unfälle auch durch Fahrbahnverschmutzung durch Nutztiere möglich</h2>



<p>Nutztiere können auch indirekt eine Gefahr für Autofahrer darstellen, indem sie die Fahrbahn verschmutzen. In diesen Fällen ist der Tierhalter dafür verantwortlich, die Straße sauber zu machen. Andernfalls haftet er. So geschehen in einem Fall, der sogar vor dem Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt wurde.</p>



<p>Es war zu einer Fahrbahnverschmutzung durch Viehtrieb gekommen, und der Bauer hatte die gröbste Verschmutzung beseitigt. Die auf der Straße verbleibende Kleie hatte sich im einsetzenden Regen aber zu einem gefährlichen Schmierfilm entwickelt. Dadurch kam es zu einem Unfall, bei dem eine Frau tödlich verunglückte. Der Landwirt wurde dazu verurteilt, für den Schaden aufzukommen (Bundesgerichtshof, Urteil vom 23. Januar 2007, AZ: VI ZR 146/06).</p>



<h2 class="wp-block-heading">Landwirte aufgepasst: Versicherung abschließen, bei Schaden Anwalt konsultieren</h2>



<p>Nicht nur für solche schweren Fälle sollten Landwirte vorsorgen. Spezielle Versicherungen für Tierhalter sichern sie bei Unfällen ab, bei denen Nutztiere beteiligt sind. Eine solche Versicherung abzuschließen, wird Landwirten dringend empfohlen. Ist es bereits zu einem Schaden gekommen, sollten Tierhalter auch <a href="http://www.arge-agrarrecht.de/" target="_blank" rel="noopener">eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt für Agrarrecht</a> konsultieren. In unserer <a href="https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/freizeit-alltag/499/pferdekauf-das-gilt-es-zu-beachten/" target="_blank">Anwaltssuche</a> finden Sie einen Experten in Ihrer Nähe.  </p>
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