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Profitable Regelung

Kranken­kassen erlassen Beitrags­schulden

Viele Menschen schulden ihrer Krankenkasse Geld, die Beitragsschulden liegen bei 4,5 Milliarden Euro. © Quelle: DAV

In Deutschland müssen sich alle Menschen kranken­ver­sichern. Aber nicht alle können die Beiträge zahlen - und verschulden sich bei den Kranken­kassen. Sie wollen den Schuldnern nun entgegen kommen und ihnen die fälligen Beiträge erlassen, wenn sie sich bis zum 31. Dezember 2013 dort melden.

Davon können viele profitieren: Mit einer beacht­lichen Neuregelung wollen die gesetz­lichen Kranken­kassen säumigen Zahlern ihre Schulden erlassen. Menschen, die womöglich jahrelang ihre Kassen­beiträge nicht bezahlt haben, können ihre Schulden also auf einen Schlag loswerden. Sie müssen sich nur bis Ende des Jahres bei der gesetz­lichen Krankenkasse melden, bei der sie zuletzt versichert waren. Dann können sie auch gleich die Chance nutzen, um sich neu zu versichern.

Viele Menschen haben sich in der Vergan­genheit nicht bei ihrer Krankenkasse gemeldet und sich daher dort verschuldet. Außerdem haben sie ihren  Versiche­rungs­schutz verloren. Um an die Beiträge zu kommen, hatten ihnen die Kassen zunächst zusätzlich noch einen Strafzins von fünf Prozent pro Monat aufgebrummt. Mit wenig Erfolg, denn die meisten Schuldner haben schlicht kein Geld, um zu zahlen. Die Beitrags­rück­stände bei der gesetz­lichen Kranken­ver­si­cherung betragen nach offiziellen Angaben 4,5 Milliarden Euro.

Kranken­ver­si­cherung für alle

Trotz allgemeiner Versiche­rungs­pflicht leben in Deutschland über 100.000 Menschen, die bisher noch nicht kranken­ver­sichert waren oder es nicht mehr sind, weder gesetzlich noch privat. Das kann der junge Program­mierer sein, der sein Studium abgebrochen und sich dann selbst­ständig gemacht hat. Oder die Arbeitslose, die kein Geld mehr von der Bundes­agentur für Arbeit bekommt und bis zur Rente von ihren Spargroschen lebt.

Mit dem Beitrags­erlass solle das gesell­schafts­po­li­tische Ziel erreicht werden, alle Menschen in Deutschland unter den Schutz einer Kranken­ver­si­cherung zu stellen, kommentiert der Frankfurter Rechts­anwalt Martin Schafhausen von der Arbeits­ge­mein­schaft Sozialrecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV) die Regelung.

Datum
Aktualisiert am
20.01.2016
Autor
red
Bewertungen
3789
Themen
Krankenkasse Kranken­ver­si­cherung Schulden

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