Änderungen für Verbraucher im Sozialrecht und beim Mindestlohn
Was bringt die Flexi-Rente älteren Arbeitnehmern?
Ältere Arbeitnehmer können ab 2017 die sogenannte Flexi-Rente in Anspruch nehmen und darüber flexibler als bisher aus dem Arbeitsleben aussteigen. Die Flexi-Rente sieht zahlreiche Neuerungen für Frührentner vor, aber auch für diejenigen, die länger und über das gesetzliche Rentenalter hinaus arbeiten wollen. In Teilen gilt die Flexi-Rente bereits ab Januar 2017, die höheren Zuverdienstgrenzen für Frührentner greifen ab Sommer 2017. Lesen Sie mehr über die Änderungen, die die Flexi-Rente älteren Arbeitnehmern bringt.
Pflegeversicherung: Welche Leistungen stehen Pflegebedürftigen zu?
Ab Januar 2017 greifen grundlegende Neuerungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung und damit ändert sich für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen viel. So wird es künftig statt Pflegestufen Pflegegrade geben. Die Pflegebedürftigkeit wird ab Januar 2017 anders definiert, damit erweitert sich der Kreis derjenigen, die Pflegeleistungen beanspruchen dürfen. Auch die Pflegeberatung für Angehörige wird ab dem kommenden Jahr verbessert. Welche Änderungen gibt es im Bereich Pflege noch? Das zeigt unser Überblickstext über die Änderungen in der Pflege ab 2017.
Pflegereform: Versicherte müssen höhere Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen
Ab 01. Januar 2017 erhöhen sich für die Versicherten die Beiträge zur Pflegeversicherung. Dann zahlen Arbeitnehmer für die Pflegeversicherung 0,2 Prozentpunkte mehr als bisher, also 2,55 Prozent ihres Bruttolohns. Kinderlose Arbeitnehmer zahlen 2,8 Prozent.
Neue Düsseldorfer Tabelle: Unterhalt für Kinder steigt
Unterhaltsberechtigte Kinder erhalten ab 1. Januar 2017 mehr Geld. Ab dann gilt die neue „Düsseldorfer Tabelle“, die höhere Bedarfssätze für Jungen und Mädchen aus Trennungsfamilien vorsieht. So sehen die Unterhaltssätze ab 2017 aus.
Etwas mehr Kinderzuschlag für bedürftige Familien in 2017
Wenn Elternpaare und Alleinerziehende finanziell bedürftig sind, haben sie manchmal Anspruch auf einen Kindergeld leicht an und beträgt für das erste und zweite Kind jeweils 192 Euro, für das dritte Kind 198 Euro und für jedes weitere Kind 223 Euro. Ab 2018 sollen diese Beträge noch einmal um jeweils zwei Euro ansteigen. Der Kinderfreibetrag liegt ab Januar 2017 bei 4.716 Euro pro Jahr, ein Anstieg um 108 Euro. In diesem Text geben wir Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Thema Kindergeld und Kinderfreibetrag.
Hartz IV: Leistungen der Jobcenter steigen leicht an
Ab Januar 2017 liegt der Regelsatz für einen Alleinstehenden bei 409 Euro monatlich. Paare, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten jeweils 368 Euro. Kinder bis zum sechsten Lebensjahr bekommen ein Sozialgeld von 237 Euro, ältere Kinder bis 14 Jahre 291 Euro. Der Regelsatz für Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren liegt bei 311 Euro im Monat. Wer hat überhaupt Anspruch auf Hartz IV und wie stellt man einen Antrag auf diese soziale Leistung?
Mindestlohn steigt auf 8,84 Euro pro Stunde
Zum 1. Januar 2017 gibt es auch Neuerungen beim gesetzlichen Mindestlohn. Dieser beträgt dann 8,84 Euro pro Stunde. Den Mindestlohn erhalten alle volljährigen Arbeitnehmer mit Ausnahme von Langzeitarbeitslosen in den ersten sechs Monaten nach Wiederaufnahme einer Arbeit. Die weiteren Ausnahmen, die bisher galten, bleiben bestehen. So sind zum Beispiel Praktikanten oder Ehrenamtliche vom Mindestlohn auch weiterhin ausgeschlossen.
Auch für Minijobber gilt der höhere Mindestlohn. Wichtig zu beachten: Der Verdienst des Minijobbers darf trotzdem die Höchstgrenze von 450 Euro monatlich nicht überschreiten. Im Zweifel sollte man also die Arbeitszeit verkürzen. Als Faustregel gilt beim Mindestlohn im Minijob: Künftig können höchstens 50 Stunden und 54 Minuten im Monat gearbeitet werden, wenn man die von Sozialabgaben befreite Beschäftigung nicht riskieren will. In diesem Text finden Sie weitere Informationen zum Thema Minijobber und Mindestlohn.
Änderungen im Verkehrsrecht und der Straßenverkehrsordnung ab 2017
Rettungsgasse: Unterscheidung nach Anzahl der Fahrstreifen wird aufgegeben
Auf Autobahnen sowie außerorts auf Straßen mit mindestens zwei Streifen pro Richtung gilt ab sofort: Sobald Autos mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder es Stillstand gibt, müssen sie eine Rettungsgasse zwischen der äußersten linken Spur und der unmittelbar rechts daneben bilden. Bei drei oder vier Spuren fahren also die Autos auf dem linken Streifen nach links und alle anderen nach rechts. Bisher sollte etwa bei vier Spuren die Gasse in der Mitte gebildet werden. In diesem Beitrag zeigen wir mehr zum Thema Rettungsgasse.
Auch an Hauptstraßen: Gemeinden sollen 30er-Zone vor Schulen, Kindergärten oder Altenheimen leichter ausweisen können
Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, die auf 30 km/h reduziert werden kann, wenn es sich zum Beispiel um einen Unfallschwerpunkt handelt. Auf Hauptverkehrsstraßen hingegen waren die Hürden für eine Absenkung auf Tempo 30 bislang sehr hoch. Nun sollen Gemeinden eine 30er-Zone vor Schulen, Kindergärten oder Altenheimen leichter ausweisen können, auch wenn diese an Hauptstraßen liegen.
E-Bikes auf Radwegen: Schnelle E-Bikes künftig auch auf Radwegen
E-Bikes, die bis Tempo 25 rein elektrisch fahren können, dürfen künftig auch auf Radwegen rollen. Pedelecs, die Fahrer bis zum diesem Tempo beim Treten unterstützen, durften das auch bislang schon. Kenntlich gemacht werden soll die Regelung mit einem neuen Verkehrsschild für E-Bikes. Die schnelleren S-Pedelecs jedoch sind davon ausgenommen, sie müssen weiter auf der Fahrbahn fahren.
Übrigens: Brauchen E-Bike-Fahrer einen Führerschein? Müssen sie E-Bike-Fahrer einen Helm tragen?
Ab 2017 gelten andere Ampel-Regelungen für Radfahrer
Bislang galten für Fahrradfahrer die Fußgängerampeln, wenn an Ampelkreuzungen keine eigenen Lichtzeichen für Radler vorhanden waren. Ab 2017 gilt nach Paragraf 37 Abs. 2 Satz 6 StVO: Wer Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr, also die Autofahrer, zu beachten. Auf gekennzeichneten Radwegen gelten die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr.
Radelnde Eltern: Künftig können sie mit Kind auf dem Gehweg fahren
Bislang mussten radelnde Eltern, die kleine Kinder begleiten, auf dem Radweg oder der Fahrbahn fahren, während die Kinder mit ihrem Rad den Fußweg nutzen durften. Das ändert sich ab dem kommenden Jahr: Eltern dürfen dann mit Kindern bis zum vollendeten achten Lebensjahr gemeinsam auf dem Gehweg radeln. In unserem Überblickstext haben wir aufgelistet, welche Regeln außerdem auf dem Radweg gelten.
Gebühren für Hauptuntersuchung und Führerschein steigen
Nach acht Jahren steigen die Gebühren für die Führerscheinprüfungen sowie die Hauptuntersuchungen für Autos. Die theoretische Prüfung kostet jetzt inklusive Mehrwertsteuer 11,90 Euro statt rund 11,10 Euro. Für die inzwischen übliche Prüfung am Computer werden 10,60 Euro fällig. Für die Abnahme der praktischen Pkw-Prüfung müssen 91,75 Euro bezahlt werden. Die praktische Motorrad-Prüfung verteuert sich auf 121,38 Euro.
Ebenfalls teurer wird die in der Regel alle zwei Jahre fällige Hauptuntersuchung. Je nach Bundesland werden Gebühren in Höhe von 34,99 Euro und 54,86 Euro erhoben.
Änderungen für Verbraucher im Steuerrecht
Absetzbarer Betrag für Vorsorgeaufwendungen steigt
Im kommenden Jahr können Steuerzahler mehr Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben beim Finanzamt geltend machen. Der absetzbare Betrag steigt von 82 auf 84 Prozent. Zu den absetzbaren Kosten gehören zum Beispiel die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu den berufsständischen Versorgungswerken. Für die Berücksichtigung der Sonderausgaben gilt ab dem 1. Januar ein Höchstbetrag von 23 362 Euro. Alleinstehende können 19 625 Euro steuerlich geltend machen.
Ab dem 1. Januar steigt der Grundfreibetrag in der Einkommenssteuer
Im neuen Jahr steigt auch das vom Fiskus unangetastete Existenzminimum. Danach klettert der Grundfreibetrag in der Einkommenssteuer für Ledige um 168 Euro auf 8820 Euro. Verheirateten stehen dann 17 640 Euro zu. Das bedeutet: Der Fiskus zieht erst Steuern vom Einkommen ab, wenn es oberhalb dieses Betrags liegt.
Neurentner: Rente wird ab 2017 stärker besteuert
Wer 2017 in Rente geht, muss 74 Prozent seiner Rente versteuern. Bisher lag der steuerpflichtige Anteil bei 72 Prozent. Das bedeutet im Umkehrschluss: Nur noch 26 Prozent der Bezüge sind im kommenden Jahr steuerfrei. Das gilt aber nur für Rentenjahrgänge, die ab 1. Januar neu hinzukommen. Für Bestandsrentner ändert sich der einmal festgesetzte steuerfreie Rentenanteil nicht.
2017: Förderung für betriebliche Altersvorsorge steigt
Zum 1. Januar steigt die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung auf 6350 Euro (West) und 5700 Euro (Ost). Bis zu diesen Einkommensgrenzen müssen Arbeitnehmer im nächsten Jahr Beiträge zur Rentenversicherung bezahlen. Damit erhöht sich gleichzeitig der Teil des Gehalts, den der Arbeitgeber steuer- und abgabenfrei in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds investieren kann. Der geförderte Höchstbetrag klettert demnach von 2976 auf 3048 Euro pro Jahr.
Ab 2017: Mehr Unterhaltskosten absetzbar
Wer Unterhalt zahlt, kann diese Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzen. 2017 sind maximal 8820 Euro abziehbar - 168 Euro mehr als bisher. Der Empfänger des Unterhaltes darf jedoch nicht über ein nennenswertes eigenes Vermögen oder Einkommen verfügen. Seine Steuer-Identifikationsnummer muss er angeben. Werden Kinder unterstützt, ist eine steuerliche Berücksichtigung nur möglich, wenn man für sie kein Kindergeld beziehungsweise keinen Kinderfreibetrag erhält.
- Datum
- Aktualisiert am
- 20.12.2016
- Autor
- ime/dpa