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Absicherung

Alters­vorsorge: Was bringt die Flexi-Rente älteren Arbeit­nehmern?

Trotz Rente arbeiten: Die Flexi-Rente soll für ältere Arbeitnehmer vieles einfacher machen. © Quelle: HeroImages/gettyimages.de

Ältere Arbeit­nehmer können ab 2017 die sogenannte Flexi-Rente in Anspruch nehmen und darüber flexibler als bisher aus dem Arbeitsleben aussteigen. Die Flexi-Rente gilt in Teilen ab Januar 2017 und sieht zahlreiche Neuerungen für Frührentner vor, aber auch für diejenigen, die länger und über das gesetzliche Rentenalter hinaus arbeiten wollen.

Wie viel dürfen Rentner dazu verdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird?

Mit der Flexi-Rente will die Politik mehr Arbeit­nehmer als bisher dazu motivieren, bis zur gesetz­lichen Regelal­ters­grenze und darüber hinaus zu arbeiten.

Daher gilt: Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und weiter arbeitet, darf auch nach den neuen Vorgaben zur Flexi-Rente so wie bisher unbeschränkt dazuver­dienen.

Da viele Arbeit­nehmer im Alter aber nicht mehr voll arbeiten können oder wollen, bietet die Flexi-Rente Beschäf­tigten ab 63 Jahren einen flexibleren und einfacheren Weg als bisher, Teilzeit­arbeit mit einer Teilrente zu kombinieren, bis diese Beschäf­tigten das gesetzliche Rentenalter erreichen.

Wer sich für eine Teilrente entscheidet, darf ab Juli 2017 mehr als bisher dazuver­dienen. „Dann können Frührentner ein Einkommen von jährlich 6.300 Euro erwirt­schaften, ohne dass sie mit Abschlägen bei ihrer Teilrente rechnen müssen“, sagt der Karlsruher Rechts­anwalt Christian Wagner von der Arbeits­ge­mein­schaft Sozialrecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV). „Den darüber liegenden Verdienst rechnet die Deutsche Renten­ver­si­cherung zu 40 Prozent auf die Rente an.“

Ein Beispiel: Wer mit seinem Verdienst die Grenze von jährlich 6.300 Euro um 100 Euro überschreitet, dem werden bei der Rente des Folgejahres 40 Euro abgezogen.

Die 40-Prozent-Regelung für Frührentner gilt aber nur bis zu einer bestimmten Obergrenze. Diese richtet sich nach dem höchsten Brutto­jah­res­ein­kommen, das man in den letzten 15 Jahren verdient hat. Wer diesen Betrag überschreitet, verliert seine Teilrente.

Arbeiten nach dem Erreichen des gesetz­lichen Renten­alters: Bekommt man mehr Rente?

Ja. Rentner, die bereits das gesetzliche Rentenalter erreicht haben, erhöhen ihren Renten­an­spruch noch, wenn sie weiter arbeiten. Bisher zahlte der Arbeitgeber für diese Beschäf­tigten zwar Renten­ver­si­che­rungs­beiträge, doch die Beiträge hatten keine Auswirkung auf die Rentenhöhe.

„Beschäftigte können zukünftig eigene Beiträge zu ihrer Renten­ver­si­cherung entrichten“, sagt der Sozial­rechts­experte Christan Wagner. „Dadurch wirkt sich der bisher wirkungslos gebliebene Arbeit­ge­ber­anteil wie auch ihr eigener Beitrags­anteil renten­steigernd aus.“

Beschäftigte müssen beim Arbeitgeber künftig nur eine Erklärung abgeben, dass sie Renten­beiträge zahlen wollen.

Lohnt sich die Flexi-Rente für alle Arbeit­nehmer oder nur für diejenigen, die viel verdienen?

„Die meisten Versicherten werden von den neuen Regelungen profitieren“, sagt Christian Wagner. „Nur in engen Grenzen könnte es unter Umständen Nachteile mit der Folge niedrigerer Teilrenten geben.“ Deshalb sollten sich Arbeit­nehmer, die die Flexi-Rente nutzen wollen, vorher von einem Fachanwalt für Sozialrecht über die eigenen Ansprüche und den Hinzuver­dienst beraten und eventuelle Abzüge berechnen lassen.

Flexi-Rente: Entfallen die Beiträge des Arbeit­gebers zur Arbeits­lo­sen­ver­si­cherung?

Ja, die Arbeit­ge­ber­beiträge zur Arbeits­lo­sen­ver­si­cherung für Rentner entfallen künftig. Das soll es für Arbeitgeber attraktiver machen, Rentner einzustellen - und für Rentner könnte die Jobsuche damit einfacher werden.

Welche Nachteile und Probleme kann die Flexi-Rente mit sich bringen?

Ein Nachteil der Flexi-Rente ist für Frührentner, dass die 40-Prozent-Regelung nur bis zu einer Obergrenze in der Höhe der bisherigen Brutto­ein­kommen aus Arbeit gilt. Je nach Verdiensthöhe kann dabei die Teilrente entfallen (siehe oben).

Rechts­anwalt Christian Wagner verweist auf ein weiteres Problem, das auch schon bisher bestand und das die Flexi-Rente nicht löst: „Es wird häufig verschwiegen, dass der vorzeitige Renten­beginn für einen Rentner bedeuten kann, einen lebens­langen Abschlag auf seine Rente zu erhalten. Dieser wirkt sich auch bei der Vollrente aus.“

Kann man Renten­kür­zungen mit der Flexi-Rente ausgleichen?

Solche Renten­kür­zungen kann man wie bisher ausgleichen. Man muss dazu allerdings beizeiten zusätzlich privat in sein Rentenkonto bei der Deutschen Renten­ver­si­cherung einzahlen. „Bislang konnte man diese Einzah­lungen erst ab dem Alter von 55 Jahren tätigen“, sagt Rechts­anwalt Christian Wagner. „Mit dem Flexi-Renten-Gesetz sind solche Ausgleichs­zah­lungen bereits ab 50 Jahren möglich.“

Ehrenamtliche Arbeit und Rente: Wird die Aufwands­ent­schä­digung als Einkommen gerechnet?

In Zukunft berück­sichtigt die Deutsche Renten­ver­si­cherung Aufwands­ent­schä­di­gungen für ehrenamtliche Tätigkeiten grundsätzlich nicht mehr als Einkommen. In der Vergan­genheit konnte es durch Aufwands­ent­schä­di­gungen für ehrenamtliche Tätigkeiten zu einer Kürzung von vorzeitigen Alters- und Erwerbs­min­de­rungs­renten kommen.

Datum
Aktualisiert am
26.04.2017
Autor
ime
Bewertungen
4652
Themen
Arbeit Arbeit­nehmer Rente Renten­ver­si­cherung Senioren

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