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Vor Schlaglöchern muss gewarnt werden

Auf einer Autobahn müssen die Behörden vor Schlaglöchern warnen. Sonst kann Schadensersatz fällig werden. Das Landgericht Halle sprach einem Autofahrer eine Entschädigung zu. Hier ist der ganze Fall. Ähnliche ThemenO-Ton + Magazin: Schlaglöcher durch Frost – Gemeinde kann haftenGerade durch Frost treten Schlaglöcher auf, die sich in kürzester Zeit noch vertiefen können. Das Landgericht Rostock verurteilte die Stadt zum Schadensersatz gegenüber einem Autofahrer, weil sie Schlaglöcher nicht geflickt hatte. Bettina Bach...O-Ton + Magazin: Vor Schlaglöchern muss gewarnt werdenBehörden müssen vor Schlaglöchern warnen, sonst kann eine Entschädigung fällig werden. Das Landgericht Halle sprach einem Autofahrer Schadensersatz zu, der auf einer Autobahn seinen Wagen durch ein Schlagloch beschädigt hatte. Es fehlten Hinweissc...Podcast der Deutschen Anwaltauskunft – Urteil der Woche (317): Vorsicht beim Einfädeln auf der AutobahnWenn man ohne zu blinken vom Standstreifen der Autobahn auf die rechte Spur wechselt und es kommt dadurch zum Unfall, dann haftet der Spurwechsler allein. So entschied das Oberlandesgericht München. Podcast der Deutschen Anwaltauskunft – Urteil der Woche (309): Kein Beweis mit unscharfem FrontfotoEin Foto nach einem Verkehrsverstoß muss deutlich sein, um den Betroffenen zu überführen. Ist das nicht der Fall, muss der Richter detailliert darlegen, warum er den Fahrer dennoch identifizieren konnte. Oder der Fahrer hat [...]