Immer besser beraten
Warum nur Anwälte das können, was Anwälte können
Höchste Qualität in der Rechtsberatung gewährleistet nur ein kompetenter Rechtsanwalt – und das ausschließlich im Dienste des Mandanten. Ein Rechtsanwalt bietet als einziger qualifizierte Rechtsdienstleistungen nach dem Motto „Alles aus einer Hand“. Artikel lesen
Mitgliedschaft in der NPD kein Kündigungsgrund
Allein die Mitgliedschaft oder Unterstützung für eine als verfassungsfeindlich eingestufte politische Partei rechtfertigt keine Kündigung. Das berichtet die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweist auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Baden-Württemberg vom 3. Juni 2009 (AZ: 14 Sa 101/08). Artikel lesen

Vorsicht beim Überlassen der Handys an die Kinder
Wenn man seinen minderjährigen Kindern sein Handy überlässt, muss man gegebenenfalls auch für die Kosten gerade stehen. In dem vom Amtsgericht Mitte in Berlin entschiedenen Fall musste der Vater für das von seiner Tochter bestellte Klingeltonabo zahlen, wie die Deutsche Anwaltauskunft unter Hinweis auf das Urteil vom 7. August 2009 (AZ: 15 C 422/08) mitteilt. Artikel lesen

Onlinehändler müssen ihre Impressumspflicht beachten
Onlinehändler müssen darauf achten, ihre Pflichtangaben im Impressum komplett anzugeben. Fehlen Angaben, wie beispielsweise die Umsatzsteueridentifikations- oder die Handelsregisternummer, ist dies stets wettbewerbsrelevant und in keinem Fall ein Bagatellverstoß. Bei Fehlen dieser Angaben können Onlinehändler erfolgreich abgemahnt werden, erläutert die Deutsche Anwaltauskunft unter Hinweis auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 2. April 2009 (AZ: 4 U 213/08). Artikel lesen

Nottestament nur nach Vorlesen wirksam
Damit ein Nottestament wirksam ist, muss es wortwörtlich dem Erblasser vorgelesen werden. Wird der Text des Testaments nur sinngemäß wiedergegeben, ist das Nottestament nicht wirksam, entschied das Landgericht Nürnberg-Fürth am 12. August 2008 (AZ: 7 T 5033/08), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt. Artikel lesen

Mitgehörtes Telefongespräch kann nicht als Beweis für Arbeitsverweigerung dienen
Wer einen Mitarbeiter fristlos wegen Arbeitsverweigerung kündigen will, muss dies beweisen können. Die Aussage eines anderen, er habe das fragliche Telefongespräch über den Lautsprecher mitgehört, darf nicht als Beweis verwendet werden. Dem steht das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Gesprächspartners gegenüber. Dieses Beweisverwertungsverbot ergibt sich aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 19. März 2009 (AZ: 2 Ca 17727/98), wie die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt. Artikel lesen
aktueller Podcast
Resturlaub rechtzeitig nehmen!
Mit dem 31. März können die Urlaubstage aus dem vergangenen Jahr verfallen, die noch nicht genommen worden sind. Das Bundesurlaubsgesetz sieht vor, dass Resturlaub aus dem vorherigen Jahr auf das nächste Jahr übertragen werden kann. Dieser soll dann in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahrs genommen werden. Dies gelte allerdings nicht, wenn der Tarifvertrag [...]
