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Gelegentlicher Haschkonsum – Führerschein weg

Bereits gelegentlicher Konsum von Cannabis, Marihuana oder Haschisch kann zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. Darüber informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweisen auf einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Aachen. Hier ist der ganze Fall. Ähnliche ThemenO-Ton + Magazin: Gelegentlicher Haschkonsum – Führerschein wegBereits gelegentlicher Konsum von Cannabis, Marihuana oder Haschisch kann zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. So entschied das Verwaltungsgerichts Aachen. Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins: O-T...Podcast der Deutschen Anwaltauskunft – Urteil der Woche (221): Kein Aufbauseminar – Führerschein weg Wer 14 Punkte auf seinem Flensburger Sündenregister angehäuft hat und daher eine Einladung zu einem Aufbauseminar bekommt, sollte dieses Seminar auch besuchen. Sonst ist der Führerschein weg. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden. Hie...Podcast der Deutschen Anwaltauskunft – Urteil der Woche (198): 18 Punkte – Führerschein auch für Falschparker weg Wer im Verkehrszentralregister 18 Punkte hat, verliert seinen Führerschein. Dabei wird nicht überprüft, warum er die Eintragungen erhalten hat - für schnelles Fahren oder auch für mehrfaches Parken ohne Parkschein. [podcast]http://www.vorabs.de/lou...Podcast der Deutschen Anwaltauskunft – aktuell: Entschädigung für Kreuzfahrt-PassagiereDie Reederei des Unglücksschiffs „Costa Concordia“ will jedem Passagier 11.000 Euro Entschädigung zahlen. Die Summe soll verlorene Wertgegenstände sopwie Gepäck umfassen. Zugleich sollen damit auch seelische Schäden [...]