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Entschädigung für Kreuzfahrt-Passagiere

Die Reederei des Unglücksschiffs „Costa Concordia“ will jedem Passagier 11.000 Euro Entschädigung zahlen. Die Summe soll verlorene Wertgegenstände sopwie Gepäck umfassen. Zugleich sollen damit auch seelische Schäden und Reisepreis abgegolten sein. Swen Walentowski, Sprecher des Deutschen Anwaltvereins, rät dazu, das Angebot genau zu prüfen, da man damit auf alle weiteren Forderungen verzichtet. Ähnliche ThemenPodcast der Deutschen Anwaltauskunft – Urteil der Woche (219): Kein Wohngeld bei großem VermögenMit einem erheblichen Vermögen kann man kein Wohngeld beantragen. Das Verwaltungsgericht Berlin entschied: 84.000 Euro sind als ein solches Vermögen anzusehen, damit ist der Anspruch auf staatliche Unterstützung fürs Wohnen nicht gegeben. [podcast...Podcast der Deutschen Anwaltauskunft – Urteil der Woche (265): Entschädigung für verweigerten Eintritt zur DiskothekWem wegen seiner Hautfarbe der Einlass in eine Diskothek verwehrt wird, steht eine Entschädigung zu. So hat das Oberlandesgericht Stuttgart ganz aktuell entschieden. Wie sich der ganze Fall abspielte - und dann vor zwei Gerichten weiterging - dazu me...Podcast der Deutschen Anwaltauskunft – Urteil der Woche (264): Partnerschaftsvermittlung im Internet – keine verkürzten KündigungsfristenOnlineplattformen, die der Partnerschaftsvermittlung dienen, stellen keine „Dienste höherer Art“ dar. Dies hat zur Folge, dass sie nicht jederzeit gekündigt werden können. Es gelten bei Partnerschaftsvermittlungen im Internet die vereinbarten Kündigu...O-Ton + Magazin: Entschädigung für [...]