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Schäden durch Kanaldeckel – Haftung schwierig

Wird ein Kanaldeckel auf die Fahrbahn geschleudert, haftet die Straßenbehörde nur unter bestimmten Bedingungen. Beispielsweise, wenn der Deckel vor dem Unfall bereits schadhaft war und dies die Behörde hätte erkennen können. Das Landgericht Coburg wies eine entsprechende Klage gegen eine Straßenbehörde ab.