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„Sie sind ein Schwein!“ ist eine Vertrags­ver­letzung

(dpa/red). Unflätige Beleidi­gungen haben häufig Konsequenzen. Sie können sogar dazu führen, dass man sein Dach über dem Kopf verliert.

Fristlose Kündigung wegen Beleidigung

Ein Mieter in einem Arbeiter­wohnheim hatte angeblich einen Mitbewohner mit rassis­tischen Ausdrücken beleidigt. Der Vermieter stellte ihn deswegen zur Rede. Das quittierte der Mieter am Ende des Gesprächs mit einem hinterher gerufenen „Sie sind ein Schwein“. Die fristlose Kündigung seines Zimmers folgte auf dem Fuß. Als der Mann nicht auszog, reichte der Vermieter Räumungsklage ein. 

Mit Erfolg. Die ausgesprochene Beleidigung sei eine erhebliche Vertrags­ver­letzung, so das Amtsgericht München. Außerdem habe der Mieter sich weder entschuldigt noch in irgendeiner Form gezeigt, dass er sein Verhalten bereue. Im Gegenteil habe er in seiner Klageer­wi­derung noch ausgeführt, dass der Vermieter wie gedruckt lüge und dumm daherrede. Dem Vermieter sei nicht mehr zumutbar, das Mietver­hältnis fortzu­setzen.

Amtsgericht München am 16. Juli 2013 (AZ: 411 C 8027/13)

Rechts­gebiete
Miet- und Pachtrecht Vertragsrecht

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