Fristlose Kündigung wegen Beleidigung
Ein Mieter in einem Arbeiterwohnheim hatte angeblich einen Mitbewohner mit rassistischen Ausdrücken beleidigt. Der Vermieter stellte ihn deswegen zur Rede. Das quittierte der Mieter am Ende des Gesprächs mit einem hinterher gerufenen „Sie sind ein Schwein“. Die fristlose Kündigung seines Zimmers folgte auf dem Fuß. Als der Mann nicht auszog, reichte der Vermieter Räumungsklage ein.
Mit Erfolg. Die ausgesprochene Beleidigung sei eine erhebliche Vertragsverletzung, so das Amtsgericht München. Außerdem habe der Mieter sich weder entschuldigt noch in irgendeiner Form gezeigt, dass er sein Verhalten bereue. Im Gegenteil habe er in seiner Klageerwiderung noch ausgeführt, dass der Vermieter wie gedruckt lüge und dumm daherrede. Dem Vermieter sei nicht mehr zumutbar, das Mietverhältnis fortzusetzen.
Amtsgericht München am 16. Juli 2013 (AZ: 411 C 8027/13)
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