Wie sollten sich Urlauber in der Türkei derzeit verhalten?
Das Auswärtige Amt rät Personen, die aus privaten oder geschäftlichen Gründen in die Türkei reisen, zu erhöhter Vorsicht. Es wird empfohlen, sich auch bei kurzzeitigen Aufenthalten in die Listen für Deutsche im Ausland bei Konsulaten und der Botschaft einzutragen. Der Grund ist, dass in der letzten Zeit immer wieder Deutsche in der Türkei festgenommen wurden. Die Auslandsvertretungen wurden dabei nicht immer rechtzeitig informiert.
Der Rechtsanwalt Paul Degott, Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV), rät Pauschalurlaubern, die sich derzeit in der Türkei aufhalten, mit ihrem Veranstalter Kontakt aufzunehmen und zu fragen, wie er die Situation vor Ort einschätzt.
Kann ich meinen geplanten Badeurlaub in der Türkei jetzt kostenlos stornieren?
Wer bereits eine gebuchte Türkeireise, zum Beispiel nach Bodrum oder Antalya, gebucht hat und nun stornieren oder umbuchen möchte, ist dabei auf die Kulanz des Veranstalters angewiesen. Das gilt, solange es keine Reisewarnung des Auswärtigen Amts gibt.
Und wie ist es mit gebuchten Städtetrips nach Istanbul?
Auch hier sind die Hinweise des Auswärtigen Amts maßgeblich. Es rät aktuell nur von Reisen in das Grenzgebiet der Türkei zu Syrien und zum Irak dringend ab, nicht aber von Reisen nach Istanbul. Urlauber werden laut Degott nun mit Stornokosten überzogen, wenn sich der Veranstalter nicht kulant zeigt. Dann muss über die Berechtigung der Stornopauschalen gestritten werden.
Flugroute über einen Krisengebiet: Darf ich den Flug stornieren?
Auch wenn man seinen Urlaub nicht in der Türkei verbringt, führt die Flugroute womöglich über das Gebiet. Das macht vielen Reisenden Sorgen. Besonders verunsichert hatte viele Reisende der Absturz einer malaysischen Passagiermaschine in der Ostukraine 2014. Knapp 300 Menschen waren dabei ums Leben gekommen.
Dass eine Airline eine Route über ein Krisengebiet wählt, ist aber kein ausreichender Grund, um einen gebuchten Flug kostenlos stornieren zu können. Darauf weist der Reiserechtler Degott aus Hannover hin. „Eine diffuse Angst, dass da möglicherweise etwas passieren könnte, reicht den Gerichten als Grund nicht aus“, erklärt Degott. Über Krisengebiete wie Israel, Ägypten oder Afghanistan finde der Flugverkehr schon seit Jahren ohne Zwischenfälle mit Passagiermaschinen statt. „Anders liegt der Fall, wenn eine konkrete Bedrohung bekannt ist, die die Airline ignoriert“, räumt Rechtsanwalt Degott ein. Unternehmen, die in der damaligen Situation zum Beispiel weiterhin über die Ukraine geflogen wären, hätten damit rechnen müssen, dass ihre Gäste bei einer Stornierung vor Gericht Recht bekämen.
- Datum
- Aktualisiert am
- 24.07.2017
- Autor
- red