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Flugzeug­absturz Ukraine

Angst reicht nicht als Grund für Stornierung

Die Tragödie um die malaysische Passagier­ma­schine in der Ostukraine verunsichert viele Flugreisende. Doch das Überfliegen eines Krisen­gebiets rechtfertigt noch keine Gratis-Stornierung. Vielmehr ist dies gängige Praxis.

Dass eine Airline eine Route über ein Krisen­gebiet wählt, ist kein ausrei­chender Grund, um einen gebuchten Flug kostenlos stornieren zu können. Darauf weist der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover hin. „Eine diffuse Angst, dass da möglicherweise etwas passieren könnte, reicht den Gerichten als Grund nicht aus“, erklärt Degott. Über Krisen­gebiete wie Israel, Ägypten oder Afghanistan finde der Flugverkehr schon seit Jahren ohne Zwischenfälle mit Passagier­ma­schinen statt.

„Anders liegt der Fall, wenn eine konkrete Bedrohung bekannt ist, die die Airline ignoriert.“ Unternehmen, die in der aktuellen Situation weiterhin über die Ukraine fliegen wollen, müssten damit rechnen, dass ihre Gäste bei einer Stornierung vor Gericht Recht bekämen.

Viele Airlines meiden den ukrainischen Luftraum bereits seit einigen Monaten, andere wie die Lufthansa haben angekündigt, ihre Flüge bis auf weiteres umzurouten.

Alle 298 Menschen an Bord der Malaysia-Airlines-Boeing auf dem Weg von Amsterdam nach Kuala Lumpur waren am Donnerstag (17. Juli) ums Leben gekommen, darunter 173 Nieder­länder und 4 Deutsche.

Datum
Aktualisiert am
20.12.2016
Autor
dpa
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Themen
Flug Reisen

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