Grundsätzlich muss ein Autofahrer besonders sorgfältig sein, wenn er aus einer Parkbucht herausfährt. Er muss auf andere Verkehrsteilnehmer achten und darf nicht blind darauf vertrauen, dass ein anderer Fahrer, der sich von hinten einer roten Ampel nähert, dort auch anhält.
Das Oberlandesgericht Hamm hat am 16. Februar 2016 (AZ: 9 U 108/15) einem Autofahrer, der aus einer Parklücke kam, 75 Prozent des Schadens aufgebrummt. Der andere Fahrer haftete wegen der Betriebsgefahr und des Rotlichtverstoßes zu 25 Prozent, wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.
Fahrer missachtet rote Ampel: Wer haftet bei einem Unfall?
Der Fahrer eines Autos wollte hinter einer Fußgängerampel aus einer Parkbucht fahren und dann die Straße für ein Wendemanöver überqueren. Dann kam es jedoch zu einem Unfall. Für ihn kam der andere Verkehrsteilnehmer, der spätere Kläger also, aus dem „Nichts“. Er habe gesehen, dass die Ampel auf Rot geschaltet hatte und sei dann losgefahren. Vor Gericht ging es dann in zwei Instanzen um die Haftung.
Der Kläger hat zwar einen Rotlichtverstoß begangen, konnte sich aber im Großen und Ganzen dank anwaltlicher Hilfe durchsetzen. Er bekam 75 Prozent des Schadens ersetzt. 25 Prozent muss er aufgrund seines Rotlichtverstoßes selber tragen.
Bei einem Unfall sollte man sich in jedem Fall anwaltlicher Hilfe versichern, um seine Ansprüche maximal durchsetzen zu können. Anwältinnen und Anwälte im Verkehrsrecht in der Nähe Ihres Wohnortes finden Sie in der Anwaltssuche.
Aus einer Parkbucht herausfahren: Besondere Sorgfaltspflicht für Autofahrer?
Das Gericht sah die Hauptschuld bei dem aus der Parkbucht herausfahrenden Fahrer. Wer aus einer Parkbucht kommt und vor allem dann auch noch ein Wendemanöver einleiten will, muss besonders sorgfältig sein. Dieser Verkehrsteilnehmer muss den nachfolgenden Verkehr im Blick haben. Er darf auch nicht darauf vertrauen, dass jemand an einer Ampel, die gerade umschaltet, anhält.
Die Ampel ist auch nicht zu seinem Schutz da, sondern dient Fußgängern zum gefahrlosen Überqueren der Straße. Klar ist: Er muss die nachkommenden Autos im Blick haben. Er darf sich nicht blind darauf verlassen, dass ein anderer Fahrer dann anhält.
Autofahrer verstoßen gegen Verkehrsregeln: Wie teilen sich Schaden und Haftung zwischen den beteiligten Fahrern nach einem Unfall auf?
Der Kläger muss aber auch 25 Prozent des Schadens selber tragen. Dies ergibt sich aus dem Rotlichtverstoß und der allgemeinen Betriebsgefahr des Fahrzeugs. Eine höhere Haftung des Klägers ist nur in seltenen Fällen denkbar. Dies könnte dann der Fall sein, wenn dieser noch andere Fahrzeuge, die an der Ampel anhalten, überholt, so die DAV-Verkehrsrechtsanwälte.
Quelle: www.verkehrsrecht.de
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- red/dpa