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Vorsorge

Missbrauch von Vorsor­ge­voll­machten: Wie kann man sich davor schützen?

Selbststimmung auch im Alter - Vorsorgevollmachten können dabei helfen. © Quelle: Norman/gettyimages.de

Wer alt oder krank ist, kann oft nicht mehr selbst über sich und sein Leben bestimmen. Für solche Fälle kann man aber vorsorgen und eine Vorsor­ge­vollmacht aufsetzen. Dabei sollte man sich auch gegen einen Missbrauch der Vollmacht absichern.

Wer für das Alter vorsorgen will, denkt heutzutage an eine private Zusatzrente und ein Testament, immer häufiger aber auch an eine Vorsor­ge­vollmacht. Zumindest setzen immer mehr Bundes­bürger eine Vorsor­ge­vollmacht auf. Aktuell sind 2,7 Millionen dieser Dokumente registriert, doch da man sie nicht offiziell erfassen lassen muss, dürfte ihre tatsächliche Zahl wesentlich höher liegen.  

Offensichtlich schätzen immer mehr Menschen die Vorteile, die Vorsor­ge­voll­machten mit sich bringen. Ihr Nutzen liegt darin, dass man mit ihnen ein sogenanntes Betreu­ungs­ver­fahren verhindern kann. In einem Betreu­ungs­ver­fahren stellt ein Gericht einem Menschen, der etwa zu krank ist, um seine Angele­gen­heiten selbst zu regeln, einen Betreuer an die Seite. Das kann ein Verwandter sein, oft übernimmt aber auch eine völlig fremde Person diese Aufgabe. Mit einer Vorsor­ge­vollmacht lässt sich das vermeiden. Denn in ihr bestimmt man selbst, wer einen rechtlich vertreten und für einen entscheiden soll.

Vorsor­ge­voll­machten: Missbrauch nimmt zu

Die meisten Menschen legen in ihrer Vollmacht einen Bevoll­mäch­tigten fest, damit dieser im Falle des Falles gesund­heitliche oder finanzielle Fragen für sie regelt. Dabei räumen sie dem Bevoll­mäch­tigten viele Befugnisse ein. Das ist meistens unproble­matisch, aber nicht immer. Denn Bevoll­mächtigte können ihre Befugnisse auch ausnutzen, eigenmächtig oder sogar kriminell handeln. Dann räumt etwa der Enkel das Konto seiner demenz­kranken Oma leer oder die Tochter überschreibt das Haus ihrer Mutter einfach auf ihren Namen.

„Wie oft Bevoll­mächtige nur zu ihrem eigenen Vorteil handeln und Vorsor­ge­voll­machten missbrauchen, lässt sich schwer sagen. Es gibt keine konkreten Zahlen“, sagt der Berliner Rechts­anwalt Dr. Dietmar Kurze von der Arbeits­ge­mein­schaft Erbrecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV). „Aber nach meinem Eindruck nehmen die Fälle von Missbrauch zu.“  

Der Missbrauch von Vorsor­ge­voll­machten ist möglich, weil es sich bei ihnen zwar nicht um Blanko­schecks handelt, aber um Dokumente mit sehr weitrei­chenden Folgen und vielen Rechten für die Bevoll­mäch­tigten. Dabei lässt sich das Handeln von Bevoll­mäch­tigten nicht immer kontrol­lieren - entweder weil man als Vollmachtgeber dazu nicht mehr fähig ist oder weil etwa Verwandte fehlen, die das Tun überwachen. Auch Betreu­ungs­ge­richte fallen in der Regel als Kontroll­in­stanzen aus.

Wie kann man sich vor dem Missbrauch einer Vorsor­ge­vollmacht schützen?

Doch den Missbrauch einer Vorsor­ge­vollmacht kann man aktiv verhindern und sich davor schützen. Das geht am besten, bevor man eine Vorsor­ge­vollmacht aufsetzt. Zwar kann man auch gegen den missbräuch­lichen Umgang mit einer Vorsor­ge­vollmacht vorgehen, wenn dieser gerade stattfindet, doch ist es sehr viel einfacher, präventiv vorzugehen.

Deshalb sollte man den Schritt, eine Vorsor­ge­vollmacht aufzusetzen, besonders gut planen. Man sollte sich dabei zunächst sorgfältig überlegen, wen man als Bevoll­mächtigen einsetzen will, denn die richtige Personenwahl kann bereits Ärger ersparen. In jedem Fall sollte man einen Bevoll­mäch­tigten wählen, dem man vertraut, der diese Aufgabe wirklich übernehmen will und dazu fähig ist sowie die nötige Zeit dafür hat.

Nicht nur mit der richtigen Person, sondern vor allem mit klar festge­legten Inhalten kann man verhindern, dass eine Vorsor­ge­vollmacht missbraucht wird. „Man sollte auf jeden Fall die Aufgaben des Bevoll­mäch­tigten genau regeln und definieren, wie er diese erfüllen soll“, rät Rechts­anwalt Dr. Kurze. Dazu kann auch gehören, festzulegen, dass ein Bevoll­mäch­tigter  beispielsweise nur begrenzt oder gar nicht auf das Vermögen oder die Immobilien des Vollmacht­gebers zugreifen darf.

Denkbar ist beispielsweise auch, Umgangs­regeln in die Vorsor­ge­vollmacht aufzunehmen, die garantieren, dass der Vollmachtgeber und seine Familie oder seine Freunde sich sehen können, denn: „Bevoll­mächtigte haben viele Rechte, sie können Verwandten sogar den Zugang zum Vollmachtgeber versperren“, so Dr. Dietmar Kurze.

Vorsor­ge­voll­machten: Sollte man einen Kontroll­be­voll­mächtigen einsetzen?

Ein weiterer Tipp, der den Missbrauch einer Vorsor­ge­vollmacht verhindern kann: Vollmachtgeber sollten einen zweiten Bevoll­mäch­tigten in ihrer Vorsor­ge­vollmacht bestimmen. Der zweite Bevoll­mächtigte könnte sich dann beispielsweise um andere Lebens­be­reiche kümmern, aber auch etwa die Rechnungs­legung des ersten Bevoll­mäch­tigten kontrol­lieren.

Dazu könnte ein Vollmachtgeber aber auch einen Kontroll­be­voll­mächtigen bestimmen, also eine neutrale Person, die idealerweise nicht zur Familie des Vollmacht­gebers gehört. Auf solche Aufgabe haben sich in den letzten Jahren zunehmend Rechts­anwälte spezia­lisiert.

Die Beispiele machen deutlich, dass Vollmachtgeber sehr frei darin sind, ihre Wünsche und indivi­duellen Vorstel­lungen in die Vollmacht zu bringen, inhaltliche Vorgaben gibt es für Vorsor­ge­voll­machten kaum. Daher sollte man sich von einem auf Vorsor­ge­voll­machten spezia­li­sierten Rechts­anwalt beraten lassen und mit ihm eine Vorsor­ge­vollmacht formulieren, die auf die eigene Lebens­si­tuation passt. Ein Rechts­anwalt kann auch die formalen Vorgaben nennen, die Vorsor­ge­vollmacht erfüllen müssen, um wirksam zu sein.

Missbrauch von Vorsor­ge­voll­machten: Warum Sie sich immer an eine Rechts­an­wältin oder einen Rechts­anwalt wenden sollten

1.    Nur eine Rechts­an­wältin oder ein Rechts­anwalt kann Sie beraten und Ihnen zeigen, welche formalen Kriterien und andere Vorgaben Sie bei Ihrer Vorsor­ge­vollmacht beachten müssen, damit das Dokument wirksam ist.

2.    Eine Rechts­an­wältin oder ein Rechts­anwalt können Ihnen Wege aufzeichnen, über die Sie Ihre Vorsor­ge­vollmacht so aufsetzen können, dass ein Missbrauch zu Ihren Lasten ausgeschlossen ist.

3.    Wenn Sie konkret davon betroffen sind, dass Ihr Bevoll­mäch­tigter Ihre Vorsor­ge­vollmacht missbraucht, kann Ihnen eine Rechts­an­wältin oder ein Rechts­anwalt helfen, dagegen vorzugehen und Sie in einem Verfahren vertreten.

Informa­tionen und Beratungen über das Thema Vorsor­ge­voll­machten finden Sie über unsere große Anwaltssuche. Dort finden Sie Rechts­an­wäl­tinnen und Rechts­an­wältin ganz in Ihrer Nähe.

Datum
Aktualisiert am
24.09.2015
Autor
ime
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5810
Themen
Geld Krankheit Senioren Vorsorge Vorsor­ge­vollmacht

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