
Wir knuddeln sie, bürsten ihr Fell, gehen mit ihnen spazieren und lieben sie wie ein Familienmitglied – Tiere. In deutschen Haushalten leben rund 12 Millionen Katzen und über sieben Millionen Hunde. Kaum schätzen lässt sich die Zahl der vielen anderen Haustiere wie Fische, Kaninchen oder Meerschweinchen, die die Bundesbürger in ihren Wohnungen halten.
Die Tierliebe im Land ist groß und nahezu jeder empört sich über Tierquälerei, Tierversuche und die Massentierhaltung. Allerdings - diese Liebe ist begrenzt, zumindest widerspricht sie den Essgewohnheiten vieler Bundesbürger eklatant. Deren Fleischkonsum ist zwar gesunken und der Anteil der Vegetarier gestiegen, der aktuell bei zehn Prozent der Bevölkerung oder 7,8 Millionen Vegetariern liegt.
Dennoch essen 85 Prozent der Deutschen fast täglich Fleisch und bringen es so auf rund 60 Kilogramm pro Jahr. Besonders Männer sind diesem Nahrungsmittel zugetan, sie essen pro Woche im Durchschnitt über ein Kilo Fleisch.
Tiere: Welche rechtlichen Regeln gelten für sie?
Im Zivilrecht standen Tiere bis 1990 auf einer juristischen Stufe mit leblosen Dingen. Danach schrieb der Gesetzgeber im § 90 a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) aber ausdrücklich fest, Tiere seien Lebewesen, keine Dinge. Dies hat nicht nur eine moralische Implikation, sondern auch finanzielle Folgen: So kann ein Hundehalter, dessen Tier bei einem Unfall verletzt wurde, vom „Täter“ zum Beispiel nicht mehr nur den materiellen Wert des Tieres fordern, sondern auch die Behandlungskosten.
Im Jahr 2002 wurde der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz verankert und dazu Artikel 20a erweitert. „Diese Gesetzesänderung brachte zwar nicht die rechtliche Gleichstellung von Mensch und Tier. Sie war aber trotzdem wichtig, weil sie eine Debatte über die Nutzung von Tieren durch den Menschen auslöste“, sagt der auf Tierrecht spezialisierte Rechtsanwalt Andreas Ackenheil aus dem rheinland-pfälzischen Klein-Winternheim.
Den konkreten Schutz von Tieren definiert das Tierschutzgesetz. Dort heißt es: „Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“
Tierquälerei: Welche Strafen drohen?
Um diesen Zweck umzusetzen, definiert das Tierschutzgesetz zum Beispiel verschiedene Straftatbestände, Tierquälerei etwa oder die willkürliche und grundlose Tötung eines Tieres. Dies kann eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe nach sich ziehen.
Darüber hinaus enthält das Tierschutzgesetz zahlreiche praktische Regeln. Die Paragraphen fünf und sechs etwa sehen vor, dass Veterinäre Tiere in bestimmten Fällen betäuben müssen oder sie nur nach medizinischer Indikation operieren dürfen. Auch regelt das Gesetz Erlaubnispflichten: Jeder, der gewerblich Tiere züchtet, mit ihnen handelt, sie ausbildet oder in einer Einrichtung wie einem Tierheim hält, braucht dazu eine Erlaubnis des Veterinäramtes.
Häufig wirkt das Tierschutzgesetz aber nur in Kombination mit Rechtsverordnungen, was besonders in der Hundehaltung deutlich wird. So regelt die Tierschutz-Hundeverordnung, wie Hundehalter oder Hundezüchter ihre Tiere halten müssen oder dass beispielsweise Hundewelpen nicht vor der achten Lebenswoche von ihrer Mutter getrennt und verkauft werden dürfen.
Regeln zur Haltung von Wildtieren in Zirkussen
Die Haltung von Wildtieren in Zirkussen ist gesetzlich erlaubt. Zwar wurde im Juli 2013 das Tierschutzgesetz geändert und darin eingefügt, dass eine Einschränkung der Wildtierhaltung möglich ist - allerdings erst dann, wenn die Tiere „nur unter erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden“ gehalten oder transportiert werden können. In der Praxis ist dies schwer nachweisbar. Deshalb hat der Bundesrat im März 2016 erneut einen Versuch unternommen, ein Verbot durchzusetzen, die Stellungnahme der Bundesregierung steht noch aus. Derweil erlassen immer mehr Kommunen städtische Verbote und vermieten keine Flächen mehr an Zirkusse, die Wildtiere halten. Allerdings ist die Stadt Düsseldorf am 6. Februar 2017 mit ihrem Wildtierverbot gescheitert. Zumindest hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden, dass ein Zirkus mit Wildtieren auf einer kommunalen Fläche in Düsseldorf auftreten treten darf. Denn der Zirkus hatte seinen Antrag auf Mietung der Fläche bereits 2015 gestellt, also in der Zeit vor dem Verbot. Rückwirkend darf dieses also nicht angewendet werden (AZ: 18 L 213/17).
Unterscheidet das Tierschutzgesetz zwischen Haustieren und Nutztieren?
Das Tierschutzgesetz definiert verschiedene Kategorien von Tieren und stattet diese jeweils mit einem bestimmten rechtlichen Schutz aus. Dabei unterscheidet das Gesetz zwischen Haus- und Heimtieren, Nutztieren und Wildtieren. Zu den Nutztieren zählen alle in der Landwirtschaft genutzten Tierarten, für sie gilt die Tierschutz-Nutztierhalteverordnung.
„Wildtiere sind gegenüber Nutztieren rechtlich herrenlos, da sie keiner Person als Eigentum gehören solange sie in freier Wildbahn leben“, erklärt Rechtsanwalt Andreas Ackenheil. Theoretisch könnte sich jeder Mensch ein Wildtier aneignen – es sei denn, das Wildtier unterliegt einem Fangverbot nach dem Tierschutzgesetz, dem Jagdrecht oder der Bundesartenschutzverordnung. Auch das Naturschutzgesetz und das Artenschutzrecht enthalten Vorgaben zum Schutz von Tieren.
Tierschutzgesetz: Regeln für die Massentierhaltung und Tierversuche
Tierversuche und Massentierhaltung sind rechtlich bis heute nicht verboten. Den Einsatz von Tieren zu wissenschaftlichen Zwecken und für Tierversuche regelt das Tierschutzgesetz beispielsweise in den §§ 7, 8 und 9.
„Demnach dürfen Tiere nur zu Tierversuchen eingesetzt werden, wenn es aus bestimmten Gründen unerlässlich ist, also zum Beispiel zur Vorbeugung, Erkennung oder Behandlung bestimmter Krankheiten oder Leiden“, sagt Rechtsanwalt Ackenheil. „Bei der Frage, ob Tierversuche unerlässlich sind, muss man zwingend den aktuellen Stand der Wissenschaft im betreffenden medizinischen Segment berücksichtigen.“
Standards für die Massentierhaltung definiert das Tierschutzgesetz in § 2. Danach muss etwa ein Bauer ein Tier in einem Agrarbetrieb „… seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen“, wie es im Gesetz heißt.
„Die Praxis der Massentierhaltung sieht jedoch meist ganz anders aus. Hier bestimmen Tierfabriken das Bild, Tiere werden meist aus Kostengründen auf engstem Raum gehalten“, sagt Rechtsanwalt Ackenheil.
Welche Rechte haben Tiere?
Das Tierschutzgesetz soll Tiere vor Misshandlung oder wenig artgerechter Haltung schützen und anerkennt damit, dass Tiere Interesse an einer guten Behandlung haben und dies beanspruchen dürfen.
Doch besondere Rechte verleiht das das Tierschutzgesetz den Tieren nicht. Daher fordert etwa der Rechtsanwalt Ackenheil: „Tieren sollten die im internationalen Tierschutz geltenden fünf Freiheiten gewährt werden: Die Freiheit von Hunger, Durst und Unterernährung; die Freiheit von Angst und Not sowie psychischem und thermischen Unbehagen, Schmerz, Verletzung oder Krankheit. Außerdem sollten Tiere die Freiheit bekommen, ein normales Verhalten zeigen zu dürfen.“
Mit diesen Forderungen geben sich viele Tierfreunde und Tierschutzaktivisten aber nicht zufrieden. Sie wollen Tiere nicht nur schützen, sondern ihnen Bürgerrechte zuerkennen, ähnlich denen, die Menschen innehaben, Tiere sollen als Rechtssubjekte eingestuft werden.
Dieses Denken beflügelt hat etwa das sogenannte Great Ape Project, das mit seiner Forderung nach Bürgerrechten für Menschenaffen in der Vergangenheit erstaunlichen legislativen Einfluss hatte. So stellte Neuseeland 1999 per Gesetz die Großen Menschenaffen unter besonderen Rechtsschutz, in Spanien startete vor einigen Jahren eine parlamentarische Initiative, um national den besonderen Status von Menschenaffen anerkennen zu lassen. Die Initiative scheiterte jedoch nicht zuletzt am Widerstand der katholischen Kirche, die darin eine „antichristliche Verschwörung“ vermutete, ein gegen Vernunft und Natur gerichtetes Projekt.
Zu den Triebfedern der tierrechtlichen Diskurse gehören Tierrechtsaktivisten wie der hochumstrittene Australier Peter Singer. Außerdem publizieren Wissenschaftler immer neue Erkenntnisse über die Ähnlichkeit von Mensch und Tier, besonders Mensch und Menschenaffen.
Viele Menschen stellen sich deshalb die Frage: Muss man ein Mensch sein, um eine Person mit Gefühlen, Wünschen, einem Willen und Gedächtnis zu sein? „Die aktuellen Bemühungen gehen in die Richtung, vergleichbare, aber von den Menschenrechten unabhängige Rechte für nicht-menschliche Personen zu definieren“, sagt Andreas Ackenheil.
- Datum
- Aktualisiert am
- 25.04.2017
- Autor
- ime