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Tierrecht-Blog

Achtung: Welpenmafia!

Gerade vor Feiertagen wie Weihnachten: Das große Geschäft mit Haustieren und Hundewelpen boomt. © Quelle:Hochachka/corbisimages.com

Gerade vor Feiertagen wie Weihnachten werden vermehrt Hundewelpen verschenkt. Doch nicht alle Händler sind seriös. Wer einen Hund kaufen und verschenken möchte, sollte einiges beachten.

Immer wieder liest man in Zeitungen solche Nachrichten: Nach mehr als 26 Stunden Fahrt in vollständiger Dunkelheit und ohne jegliche Belüftung stoppte die Verkehrs­polizei auf der Autobahn den Transport der viel zu jungen Welpen.

Kein Wasser, kein Licht, keine Belüftung, keine Möglichkeit, zu urinieren: Gegen die beiden Fahrer des illegalen Hundetransports — sie hatten keine Transport­ge­neh­migung — wurde ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Tierschutz­gesetz eingeleitet. Gegen eine Sicher­heits­leistung ließ die Polizei die Männer jedoch gehen. Sie gaben unumwunden zu, dass sie gut an den Transporten verdienten.

Dieser Vorfall steht exemplarisch für hunderte dieser illegalen Hundetransporte, und gerade jetzt in der Vorweih­nachtszeit explodiert das Geschäft mit den illegal eingeführten Hunden.

Haustier zu Weihnachten verschenken: Auf Herkunft des Tieres achten

Käufer von Haustieren wie Hunden suchen meist im Internet nach einem Tier oder studieren Kleinan­zeigen in der Tageszeitung. Dabei sprechen viele Anzeigen von „familiärem Anschluss” oder „liebevoller Aufzucht”. Hier ist aber Vorsicht geboten, denn leider sieht die Wirklichkeit oft anders aus. So wie im oben dargestellten Fall kommen die meisten auf Parkplätzen, Märkten oder günstig in Kleinan­zeigen angebotenen Hundewelpen von dubiosen Händlern. Diese Welpen werden häufig in Massen produziert und zu früh von den Mutter­tieren getrennt, sie werden in unhaltbaren Zuständen aufgezogen und gehalten. Oft sind die Welpen krank und nicht vorschriftsmäßig geimpft, die Papiere gefälscht.

Beim Transport werden die Hundewelpen dann in Kisten und Koffer­räumen gepfercht und tagelang durch Europa gekarrt. Die Händler verstoßen dabei gegen eine Vielzahl tierschutz­recht­licher Gesetze. Dennoch boomt der interna­tionale Handel mit Welpen.

Haustier verschenken: hohe Folgekosten für kranke Hunde möglich

Diese sehr günstig angebotenen Hundewelpen sind oft nicht nur körperlich krank, sondern zeigen durch die schreck­lichen Umstände, in denen sie aufgezogen wurden, ein Leben lang erhebliche Verhal­tens­auf­fäl­lig­keiten. Spätere Folgekosten zum Beispiel beim Tierarzt oder für einen Hundetrainer übersteigen dann häufig die Anschaf­fungs­kosten um ein Vielfaches.

Bis zu 90 Prozent der illegal importierten Welpen sind mit Parvovirose- oder Staupe-Erregern infiziert, meist in Verbindung mit starkem Parasi­ten­befall, wenn sie überhaupt eine Überle­bens­chance haben. Die Hundehändler nutzen die kurze Zeitspanne von der fünften bis sechsten Lebenswoche, in der die Welpen noch einen Immunschutz vom Muttertier besitzen und damit den Zeitraum zwischen Ende des Immunschutzes und Ausbruch der tödlichen Krankheiten zum Verkauf der Tiere, da sie dann noch recht gesund und munter aussehen.

Illegaler Kauf von Hundewelpen: auch der Käufer macht sich strafbar

Die deutsche Tierschutz-Hundever­ordnung schreibt vor, dass Welpen mindestens acht Wochen bei dem Muttertier bleiben müssen. Der Handel mit jüngeren Tieren ist also illegal und auch der Käufer macht sich beim Kauf eines zu jungen Hundes strafbar.

Wendet man sich dann an den Verkäufer, wenn dieser überhaupt ermittelbar ist, wird dieser meist jegliche Haftung ablehnen. Der Käufer kann dann nur noch versuchen, seine Rechte gerichtlich einzuklagen, in diesen Fällen jedoch häufig mit sehr geringer Erfolgs­aussicht.

Hund und andere Haustiere kaufen: Was sollte man beachten?

Wer ein Haustier wie einen Hund kaufen möchte, sollte sich im Vorfeld nach einem seriösen Züchter umschauen und sich vorab die Zuchtstätte anschauen. Adressen seriöser Züchter kann man zum Bespiel über den Verband für das deutsche Hundewesen (VDH) erhalten. Diese Züchter unterliegen besonderen Auflagen und Kontrollen.

Ein seriöser Züchter wird mit dem Käufer einen schrift­lichen Kaufvertrag abschließen. In diesem Kaufvertrag sollte die Gewähr­leistung für das Tier geregelt sein. Ein gewerb­licher Tierzüchter muss einem Käufer für jeden Welpen eine Gewähr­leistung von zwei Jahren einräumen.

Es empfiehlt sich, den Kaufvertrag sorgfältig zu lesen und Unklar­heiten vor der Unterschrift mit dem Züchter oder Verkäufer zu besprechen. Besondere Verein­ba­rungen oder Zusiche­rungen (Rückkaufsrecht, Vertrags­strafen, besondere Beschaf­fen­heits­ver­ein­ba­rungen etc.) sollte man in den Kaufvertrag aufnehmen (lassen). Käufer von Hundewelpen sollten immer darauf bestehen, die originale Ahnentafel des Hundes zu erhalten.

Kaufvertrag für ein Tier: Was sollte geregelt sein?

Auch kann der Kaufvertrag zwischen den Vertrags­partnern regeln, wie sich der Käufer im Falle des Auftretens einer Krankheit beim Hundewelpen zu verhalten hat. Es ist dabei üblich, dass sich der Verkäufer das Recht einräumt, unverzüglich über das Auftreten der Krankheit vom Käufer informiert zu werden. So hat er zum einen die Möglichkeit, selbst schnell helfen zu können, zum anderen schützt er damit auch seine eigene Hundezucht.

Das sollten Käufer von Hunden außerdem beachten:

  • Man sollte keine Welpen an zwielichtigen Orten wie Autobahnraststätten, Hinterhöfen oder ähnlichen Orten kaufen. Auch bei Anzeigen ist Vorsicht geboten.
  • Den Kaufvertrag sollte man eingehend prüfen und/oder ihn fachmännisch prüfen lassen.
  • Käufer von Tieren sollten genau auf das Aussehen und Verhalten des Welpen achten (hat er klare Augen, eine feuchte, jedoch nicht verschleimte Nase, ein sauberes Fell und einen nicht zu dicken Bauch, ist er aufmerksam verspielt?).
  • Vor dem Kauf des Tieres, sollte man den Hund einem Tierarzt vorstellen oder sich Kopien tierärztlicher Atteste geben lassen.
  • Man sollte auf notwendige Gesundheitsmaßnahmen wie Grundimmunisierung, aktuellen EU-Heimtierausweis, Chipen des Welpen und rassespezifische Voruntersuchungen achten (Herz, HD, Röntgen, ggfls. MRT etc.).

Ein Tier bekommen kann man übrigens auch über anerkannte Tierschutz­or­ga­ni­sa­tionen, besonders bedenken sollten Käufer aber: Auch in Tierheimen sitzen Hunde, die ein liebevolles Zuhause suchen.

Andreas Ackenheil ist Anwalt mit dem Schwerpunkt Tierrecht (Hunderecht, Pferderecht, Recht rund um das Tier) und berät aufgrund der Spezia­li­sierung bundesweit. Er betreibt einen eigenen Blog, der unter http://www.der-tieranwalt.de aufzurufen ist. Auch für die Deutsche Anwalt­auskunft bloggt Herr Ackenheil regelmäßig zum Thema Tierrecht.

Datum
Aktualisiert am
21.12.2016
Autor
Andreas Ackenheil
Bewertungen
5468
Themen
Handel Import Kaufen Krankheit Tiere

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