
Jagd nur in ausgewiesenen Bereichen erlaubt
In Deutschland darf ausschließlich in ausgewiesenen Gebieten, den Jagdbezirken, gejagt werden. Das regelt das Bundesjagdgesetz. Wie große diese Bezirke sind, legen Bund und Länder fest. Bei Gebieten in Privatbesitz entscheidet der Grundstückseigentümer, ob dort gejagt werden darf.
Dabei unterschiedet man in Deutschland zwischen Eigenjagdbezirken und gemeinschaftlichen Jagdbezirken. „Eigenjagdbezirke sind zusammenhängende Flächen von mindestens 75 Hektar, die einem Eigentümer gehören. Das kann auch eine Personengruppe sein, die das Land gemeinsam besitzt“, erklärt Rechtsanwältin Christiane Graß, Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Agrarrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). „Unter gemeinschaftlichen Jagdbezirken versteht man alle Grundflächen einer Gemeinde zusammengenommen, die nicht zu Eigenjagdbezirken gehören.“
Hohe Sicherheitsvorkehrungen bei Jagd in Deutschland
Damit niemand verletzt wird, müssen Jäger hierzulande hohe Sicherheitsvorkehrungen einhalten. Das gilt insbesondere bei Treib- und Drückjagden – zwei Jagdmöglichkeiten, bei denen einen Gruppe von Jägern aktiv ist und die Tiere aus ihren Behausungen und Verstecken gelockt oder getrieben werden. „In der Regel wird das betreffende Gebiet schon mehrere Tage im Voraus mit Bändern abgesperrt oder mit Flatterbändern kenntlich gemacht. Zusätzlich werden rechtzeitig Hinweisschilder aufgestellt, die auf die anstehende Jagd hinweisen.“
Spaziergänger, Jogger, Fahrradfahrer und Reiter werden also informiert. Es besteht keine Gefahr, dass sie unwissentlich in ein Jagdgebiet „hineinstolpern“. „Außerdem werden Polizei und Forstbehörde informiert, wenn eine Jagd geplant ist“, erklärt Rechtsanwältin Graß. „Während der Jagd selbst tragen die Jäger gut sichtbare Schutzkleidung.“
Schonzeiten müssen eingehalten werden
Jagen in Deutschland ist zudem nur zu bestimmten Zeiten erlaubt. „Drückjagden zum Beispiel müssen bei Tageslicht stattfinden und werden in der Regel nur im Herbst und Winter unternommen“, informiert die Anwältin aus Bonn. „Außerdem müssen Schonzeiten eingehalten werden, um den Bestand an Tieren nicht zu gefährden.“ Wie lange die Schonzeiten sind ist von Tierart zu Tierart unterschiedlich und wird von den Bundesländern festgelegt.
Apropos Tierart: Welche Tiere in Deutschland überhaupt gejagt werden dürfen, regelt §2 Bundesjagdgesetz. Dabei haben die Bundesländer die Möglichkeit, diese Liste zu ändern. Ganz frei sind sie dabei jedoch nicht, wie Christiane Graß erklärt: „Jäger unterliegen immer mehr internationalen Richtlinien, zum Beispiel Naturschutzauflagen. Diese schlagen sich natürlich auch in den Jagdlisten der Bundesländer nieder.“ Grundsätzlich unterscheide man zwischen sogenanntem Haarwild – dazu zählen Feldhase, Dachs und Rotwild – und sogenanntem Federwild wie Rebhühnern und Fasanen.
Vorbestraft? Jagdschein kann versagt werden
Nachdem nun geklärt ist, welche Tiere wann und wie gejagt werden dürfen, bleibt die Frage nach dem Wer – Unglücke und sogenannte Amokläufe haben dazu geführt, dass das Thema Waffenbesitz in den vergangenen Jahren auch in Deutschland wieder in den Fokus der öffentlichen Diskussion gerückt ist. „§17 Bundesjagdgesetz legt fest, wer einen Jagdschein machen darf und wer nicht“, erklärt Christiane Graß.
Bei bestimmten Erkrankungen kein Jagdschein möglich
Die Expertin erläutert weiter: „Demnach muss man mindestens 16 Jahre alt sein, um den Jagdschein machen zu dürfen. Er kann Personen versagt werden, die vorbestraft sind, kein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis haben oder nach dem Waffengesetz als unzuverlässig gelten.“
Das betreffe zum Beispiel Menschen, die aufgrund einer Erkrankung nicht in der Lage sind, eine Waffe zu führen. Dazu gehörten bestimmte Formen der Schüttellähmung oder starke Beeinträchtigungen des Sehvermögens. Auch Menschen, die an psychischen Erkrankungen oder einer Rauschmittel- oder Alkoholabhängigkeit litten, golten als nicht geeignet, eine Waffe zu führen.
Fest steht also: Die Jagd unterliegt hierzulange strengen rechtlichen Bestimmungen. Damit ist sowohl sichergestellt, dass keine Tierart gefährdet wird, als auch, dass Menschen, die im Wald unterwegs sind, keiner Gefahr ausgesetzt sind. Waffengesetz und Bundesjagdgesetz regeln zudem, wer einen Jagdschein machen darf und somit zum Jagen in Deutschland berechtigt ist.
- Datum
- Aktualisiert am
- 16.02.2016
- Autor
- vhe