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Jäger

Jagen in Deutschland: Was ist erlaubt?

Jäger sind in Deutschland vielen Richtlinien und gesetzlichen Regelungen unterworfen. © Quelle: David de Lossy/gettyimages.de

Sie sorgte für Furore, nun wächst langsam Gras über die Angele­genheit: Dass ein amerika­nischer Hobbyjäger bei einer Großwildjagd in Simbabwe den Löwen Cecil tötete, löste weltweit eine Diskussion über Recht und Unrecht der Jagd auf Wildtiere aus. In Deutschland leben zwar keine Löwen – dennoch lohnt ein Blick darauf, was erlaubt ist, wenn es um Jagen in Deutschland geht. Sicher ist: Nicht jeder darf sich mit dem Gewehr auf den Weg in den Wald machen. Die Voraus­setzung dafür ist nicht nur ein Jagdschein.

Jagd nur in ausgewiesenen Bereichen erlaubt

In Deutschland darf ausschließlich in ausgewiesenen Gebieten, den Jagdbe­zirken, gejagt werden. Das regelt das Bundes­jagd­gesetz. Wie große diese Bezirke sind, legen Bund und Länder fest. Bei Gebieten in Privat­besitz entscheidet der Grundstücks­ei­gentümer, ob dort gejagt werden darf.

Dabei unterschiedet man in Deutschland zwischen Eigenjagd­be­zirken und gemein­schaft­lichen Jagdbe­zirken. „Eigenjagd­bezirke sind zusammen­hängende Flächen von mindestens 75 Hektar, die einem Eigentümer gehören. Das kann auch eine Personen­gruppe sein, die das Land gemeinsam besitzt“, erklärt Rechts­an­wältin Christiane Graß, Mitglied in der Arbeits­ge­mein­schaft Agrarrecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV). „Unter gemein­schaft­lichen Jagdbe­zirken versteht man alle Grundflächen einer Gemeinde zusammen­ge­nommen, die nicht zu Eigenjagd­be­zirken gehören.“

Hohe Sicher­heits­vor­keh­rungen bei Jagd in Deutschland

Damit niemand verletzt wird, müssen Jäger hierzulande hohe Sicher­heits­vor­keh­rungen einhalten. Das gilt insbesondere bei Treib- und Drückjagden – zwei Jagdmög­lich­keiten, bei denen einen Gruppe von Jägern aktiv ist und die Tiere aus ihren Behausungen und Verstecken gelockt oder getrieben werden. „In der Regel wird das betreffende Gebiet schon mehrere Tage im Voraus mit Bändern abgesperrt oder mit Flatter­bändern kenntlich gemacht. Zusätzlich werden rechtzeitig Hinweis­schilder aufgestellt, die auf die anstehende Jagd hinweisen.“

Spazier­gänger, Jogger, Fahrrad­fahrer und Reiter werden also informiert. Es besteht keine Gefahr, dass sie unwissentlich in ein Jagdgebiet „hinein­stolpern“. „Außerdem werden Polizei und Forstbehörde informiert, wenn eine Jagd geplant ist“, erklärt Rechts­an­wältin Graß. „Während der Jagd selbst tragen die Jäger gut sichtbare Schutz­kleidung.“

Schonzeiten müssen eingehalten werden

Jagen in Deutschland ist zudem nur zu bestimmten Zeiten erlaubt. „Drückjagden zum Beispiel müssen bei Tageslicht stattfinden und werden in der Regel nur im Herbst und Winter unternommen“, informiert die Anwältin aus Bonn. „Außerdem müssen Schonzeiten eingehalten werden, um den Bestand an Tieren nicht zu gefährden.“ Wie lange die Schonzeiten sind ist von Tierart zu Tierart unterschiedlich und wird von den Bundes­ländern festgelegt.

Apropos Tierart: Welche Tiere in Deutschland überhaupt gejagt werden dürfen, regelt §2 Bundes­jagd­gesetz. Dabei haben die Bundes­länder die Möglichkeit, diese Liste zu ändern. Ganz frei sind sie dabei jedoch nicht, wie Christiane Graß erklärt: „Jäger unterliegen immer mehr interna­tionalen Richtlinien, zum Beispiel Naturschutz­auflagen. Diese schlagen sich natürlich auch in den Jagdlisten der Bundes­länder nieder.“ Grundsätzlich unterscheide man zwischen sogenanntem Haarwild – dazu zählen Feldhase, Dachs und Rotwild – und sogenanntem Federwild wie Rebhühnern und Fasanen.

Vorbestraft? Jagdschein kann versagt werden

Nachdem nun geklärt ist, welche Tiere wann und wie gejagt werden dürfen, bleibt die Frage nach dem Wer – Unglücke und sogenannte Amokläufe haben dazu geführt, dass das Thema Waffen­besitz in den vergangenen Jahren auch in Deutschland wieder in den Fokus der öffent­lichen Diskussion gerückt ist. „§17 Bundes­jagd­gesetz legt fest, wer einen Jagdschein machen darf und wer nicht“, erklärt Christiane Graß.

Bei bestimmten Erkran­kungen kein Jagdschein möglich

Die Expertin erläutert weiter: „Demnach muss man mindestens 16 Jahre alt sein, um den Jagdschein machen zu dürfen. Er kann Personen versagt werden, die vorbestraft sind, kein einwand­freies polizei­liches Führungs­zeugnis haben oder nach dem Waffen­gesetz als unzuver­lässig gelten.“

Das betreffe zum Beispiel Menschen, die aufgrund einer Erkrankung nicht in der Lage sind, eine Waffe zu führen. Dazu gehörten bestimmte Formen der Schüttel­lähmung oder starke Beeinträch­ti­gungen des Sehver­mögens. Auch Menschen, die an psychischen Erkran­kungen oder einer Rausch­mittel- oder Alkohol­ab­hän­gigkeit litten, golten als nicht geeignet, eine Waffe zu führen.

Fest steht also: Die Jagd unterliegt hierzulange strengen rechtlichen Bestim­mungen. Damit ist sowohl sicher­ge­stellt, dass keine Tierart gefährdet wird, als auch, dass Menschen, die im Wald unterwegs sind, keiner Gefahr ausgesetzt sind. Waffen­gesetz und Bundes­jagd­gesetz regeln zudem, wer einen Jagdschein machen darf und somit zum Jagen in Deutschland berechtigt ist.

Datum
Aktualisiert am
16.02.2016
Autor
vhe
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Themen
Jagd Landwirt­schaft Tiere

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