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Tierrecht-Blog

Reiten bei Dunkelheit - was muss man beachten?

Quelle: Hindström/fotolia.com
In der Dämmerung oder bei Dunkelheit müssen Reiter, wie andere Verkehrsteilnehmer auch, bestimmte Vorschriften beachten.
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Ausreiten mit einem Pferd macht Spaß, bei jeder Tageszeit. Wenn es aber jetzt wieder früher dunkel wird, stellt sich für viele Reiter die Frage: Darf ich im Dunkeln auf der Straße reiten und muss ich dabei bestimmte Regelungen beachten? Gelten für mich überhaupt die Regelungen der Straßen­ver­kehrs­ordnung (StVO)

Die StVO an sich enthält zunächst keine eigenen Vorschriften für Reiter. Die Regelungen gelten jedoch “sinngemäß“, was bedeutet, dass diejenigen Regelungen Anwendung für Reiter finden, bei denen eine Anwendung sinnvoll ist.

Regelungen für Reiter

Konkret dürfen Reiter damit beispielsweise nicht auf den Rad- oder Fußweg. Auf diesen Wegen ist das Reiten grundsätzlich nicht erlaubt. Nach § 28 StVO muss ein Reiter auf der rechten Fahrbahnseite reiten. Auch gelten für Reiter die Vorfahrts­re­ge­lungen der StVO. Wer das nicht befolgt dem drohen Bußgelder.

Im Straßen­verkehr darf auch nur derjenige ein Pferd reiten oder führen, der über die notwendige und erforderliche Erfahrung im Umgang mit Pferden verfügt, was bedeutet, dass er in der Lage sein muss, im Zweifelsfall ausreichend auf das Pferd einwirken zu können. Dies ist regelmäßig bei Reitan­fängern noch nicht der Fall.

Vorschriften für Reiten bei Dämmerung

In der Dämmerung oder bei Dunkelheit müssen Reiter, wie andere Verkehrs­teil­nehmer auch, gut sichtbar sein. Reiter müssen daher eine nicht blendende Leuchte mit weißem Licht mit sich führen, die auf der linken Seite nach vorn und hinten gut sichtbar ist. Beim Reiten im Verband bedeutet dies, dass regelmässig der erste und letzte Reiter im Verband eine entspre­chende Leuchte mit sich zu führen hat. Die seitliche Absicherung hat durch eine geeignete vorne weiss und nach hinten rot leuchtende Beleuchtung zu erfolgen. Im Reiter­handel beziehbare Stiefel­leuchten sind oftmals zu klein und bieten daher nicht den erforder­lichen Schutz. Sicher ist daher nur derjenige, der wirklich für die anderen Verkehrs­teil­nehmer gut sichtbar ist.

Entspre­chende reflek­tierende Kleidung beim Reiter bzw. reflek­tie­rendes Zubehör beim Pferd ist äußerst sinnvoll und daher anzuraten. Hier sollte nicht gespart werden.

Viel Spaß beim Ausreiten.

Andreas Ackenheil ist Rechts­anwalt mit dem Schwerpunkt Tierrecht und betreibt einen eigenen Blog, der unter www.der-tieranwalt.de aufzurufen ist. Auch für die Deutsche Anwalt­auskunft bloggt Herr Ackenheil regelmäßig zum Thema Tierrecht.

Datum
Aktualisiert am
16.10.2014
Autor
Andreas Ackenheil
Bewertungen
5374 1
Themen
Herbst Straßen­verkehr Tiere

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