Warum wurde das Ermittlungsverfahren im Fall Ecclestone gegen eine Geldauflage eingestellt?
Die Begründung der Staatsanwaltschaft im Ecclestone-Prozess vor dem Landgericht München: Der Formel-1-Chef sei mit seinen 83 Jahren recht alt und die lange Hauptverhandlung wohl sehr belastend für ihn. Es sei zudem schwierig, dem Angeklagten eine Schuld nachzuweisen.
Ecclestone war vorgeworfen worden, den ehemaligen Vorstand der Bayerischen Landesbank bestochen zu haben –und damit einen Amtsträger. Die Bank ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts, also unter staatlicher Kontrolle. Die Bestechung von Amtsträgern wird per Gesetz mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren geahndet. In minder schweren Fällen wird die Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren verhängt oder alternativ eine Geldstrafe ausgesprochen. Letztendlich konnte die Staatsanwaltschaft aber nicht beweisen, dass Ecclestone von der Amtsträgerschaft wusste. Auch der Vorwurf der Untreue konnte dem Angeklagten nicht nachgewiesen werden. Ecclestone ist deshalb ein freier Mann, ohne Eintrag ins Vorstrafenregister.
Über den Fall Ecclestone hinaus: Wann verkürzt die Justiz Prozesse?
Die Gesetzesgrundlage dazu schafft unter anderem 153a der Strafprozessordnung (StPO). Demnach kann ein Verfahren gegen Auflagen und Weisungen eingestellt werden, wenn sich die dazu eignen, „das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht“.
Im Blick hatte der Gesetzgeber – als er die Strafprozessordnung 1974 um diese Option ergänzte – wohl vor allem kleinere Delikte wie etwa Ladendiebstahl. Die Betroffenen sollten davon verschont bleiben, als Kriminelle abgestempelt und die Strafjustiz gleichzeitig entlastet werden. Der Paragraph fasst aber auch sogenannte Wirtschaftsstrafttaten, wenn der Schaden nicht erheblich ist und es sich um ein einmaliges Fehlverhalten handelt.
In der Frage, wann die Schuld eines Täters als gering anzusehen ist, hinterfragen die Gerichte regelmäßig auch die persönlichen Umstände des Angeklagten. Neben dem hohen Alter – wie im Fall Ecclestone – kann auch eine Notlage den Strafverfolgungsbehörden Anlass sein, die Einstellung des Verfahrens zu erwägen.
Grundsätzlich können übrigens alle Ermittlungsverfahren eingestellt werden. Ausgenommen davon sind allerdings vorsätzliche Straftaten gegen eine andere Person, die fahrlässige Tötung und Trunkenheit am Steuer.
Können Prozesse wieder aufgerollt werden, nachdem sie gegen Auflagen eingestellt wurden?
Nein. Sobald die Auflagen und Weisungen des Gerichts erfüllt sind, wird das Verfahren eingestellt. Juristen sprechen in der Folge von einem „Verfahrenshindernis“ und meinen damit, dass der Angeklagte nicht noch einmal wegen der gleichen Tat angeklagt werden kann. In Ausnahmefällen könnte die Staatsanwaltschaft erneut Anklage erheben. Allerdings nur innerhalb engen Grenzen.
Fazit:
Letztlich gilt im Fall Ecclestone wie in allen anderen, die nicht geklärt und gegen Auflagen eingestellt worden sind: Wer einer Straftat angeklagt wird, ist so lange unschuldig, wie er nicht in einem fairen Verfahren rechtskräftig verurteilt wird. So lautet im Kern, was seit acht Jahrhunderten als rechtsstaatlicher Grundsatz anerkannt ist: in dubio pro reo. Im Zweifel für den Angeklagten.
- Datum
- Aktualisiert am
- 26.08.2014
- Autor
- kgl