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Zum Wulff-Prozess

Wann wird ein Verfahren eingestellt oder verkürzt?

Richter können nicht eigenmächtig Prozesse verkürzen oder einstellen. © Quelle: Pannell/ corbisimages.com

Im Frühjahr wird ein Urteil im Wulff-Prozess verkündet. Womöglich aber schon etwas früher als ursprünglich vorgesehen. Der Grund: Das Verfahren könnte verkürzt werden. Wann aber ist das möglich und welche Voraus­set­zungen müssen bei einer Verfah­rens­ein­stellung gegeben sein? Die wichtigsten Antworten.

Wann kann ein Verfahren eingestellt werden?

Theoretisch: Immer und jederzeit. Theoretisch. Konkret kann sowohl in der Phase des Ermitt­lungs­ver­fahrens, also ehe Anklage erhoben wird, als auch während der Hauptver­handlung, ehe dieses beendet ist, ein Verfahren eingestellt werden. Da der Prozess um den ehemaligen Bundes­prä­si­denten Christian Wulff ja bereits läuft, käme in seinem Fall nur letztere Möglichkeit in Betracht.

Wer kann ein Verfahren einstellen?

Auch hier muss unterschieden werden. Während der Ermitt­lungen, können diese nur durch die Staats­an­walt­schaft eingestellt werden, mitunter bedarf es der Zustimmung des dann für die Hauptver­handlung vorgesehenen und verant­wort­lichen Gerichts (§ 153, 1 StOP). In diesem Zusammenhang ist immer wieder vom so genannten „Opportu­ni­täts­prinzip“ zu lesen. Es meint, dass die Erhebung einer Anklage im Ermessen der Anklage­behörde liegt. Beispielsweise bei Begatell­sachen oder einfachen Staats­schutz­de­likten kommt es mitunter nicht zu einer Anklage.

Wenn es bereits zu einer Anklage gekommen ist, wird eine Verfah­rens­ein­stellung etwas kompli­zierter. Hier reicht es nicht aus, wenn eine Partei das Verfahren einstellen möchte. In der Strafpro­zess­ordnung steht geschrieben (§ 153, 2): Das Gericht kann ein Verfahren mit Zustimmung der Staats­an­walt­schaft und des Angeschul­digten einstellen. Doch gilt diese Bestimmung nicht in jedem Fall. Eine Zustimmung des Angeschul­digten braucht es nicht, wenn:

  • der Angeschuldigte für lange Zeit der Hauptverhandlung fern bleibt. Dann kann das Verfahren vorläufig auf Beschluss eingestellt werden (§205 StOP).
  • der Angeklagte zwar die Anklage vernommen hat, dann aber der Verhandlung fern blieb, das Gericht seinerseits eine Anwesenheit aber auch nicht für erforderlich erachtet (§231, 2; § 232 f. StOP).
Hätte das Verfahren gegen Wulff eingestellt werden können?

Ja. Die Staats­an­walt­schaft bot Christian Wulff im März 2013 und somit noch vor Beginn der Hauptver­handlung eine Verfah­rens­ein­stellung an – allerdings gegen eine Geldzahlung von 20 000 Euro. Das lehnten Wulff und seine Verteidiger aber mit dem Hinweis ab, man wolle Wulff „vollständig rehabi­li­tieren und entlasten“.Hätte sich Wulff darauf eingelassen, wäre er zwar nicht vorbestraft gewesen, doch hätte die Zahlung des Geldes als Schuld­ein­ge­ständnis gewertet werden können. Das sollte wohl verhindert werden.

Kurz vor Weihnachten dann, kündigte der Vorsitzende Richter beim Prozess am Landgericht Hannover an, er wolle das Verfahren einstellen oder zumindest verkürzen. In diesem Fall müssten allerdings Staats­an­walt­schaft und Angeklagter dem zustimmen – und beide haben das bisher abgelehnt. Die Anwälte von Christian Wulff wollen einen „klaren Freispruch“ ihres Mandanten erreichen.

Welche Gründe braucht es zur Verfah­rens­ein­stellung, wenn die Hauptver­handlung bereits begonnen hat?

In Wulffs Fall schlug der Richter diesen Weg vor, da die bewusste Annahme von Vorteilen bisher nicht nachge­wiesen werden konnte. Neben dieser Begründung schreibt die Strafpro­zess­ordnung eine Fülle weiterer Gründe vor, unter welchen Voraus­set­zungen ein Verfahren eingestellt werden kann (§ 153 ff.).

Was ist der Unterschied zwischen Einstellung und Verkürzung eines Prozesses?

Bei einer Einstellung des Verfahrens erfolgt kein Urteil, sondern es wird durch einen Gerichts­be­schluss beendet. Eine Verkürzung der Verhandlung bedeutet, dass einige Zeugen weniger als ursprünglich geplant aussagen, die Urteils­ver­kündung dann nach vorne verlegt wird.

Das ist in Wulffs Fall derzeit sehr viel wahrschein­licher, als die Einstellung, da vor allem die Verteidiger diesen „klaren Freispruch“ wollen. Derzeit deutet vieles darauf hin, dass es dazu kommen könnte. Ursprünglich bis April angesetzt, könnte noch in diesem Monat  ein Urteil verkündet werden

Datum
Aktualisiert am
27.06.2014
Autor
red
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Themen
Anwalt Gericht

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