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Schule und Noten

Kann eine Klassen­arbeit wiederholt werden?

Was können Eltern tun, wenn die Klassenarbeit ihres Kindes schlecht ausfällt? © Quelle: Jarratt/corbisimages.com

Wenn eine Klassen­arbeit schlecht ausfällt, kann sie wiederholt werden. Oder doch nicht? Die Deutsche Anwalt­auskunft hat sich angesehen, ob und wann eine Klassen­arbeit wiederholt werden kann und was Schüler und ihre Eltern außerdem zum Thema Klassen­ar­beiten wissen sollten.

Klassen­ar­beiten sorgen immer wieder für Streit zwischen Lehrern, Eltern und Schülern. Deshalb fragen sich viele Mütter und Väter, welche Rechte sie dem Lehrer und der Schule gegenüber haben und wie sie diese Rechte zum Wohle ihres Kindes, des Schülers, durchsetzen können.

Welche Rechte Mütter und Väter haben, hängt davon ab, in welchem Bundesland sie wohnen. Denn Schulrecht ist Ländersache, einheitlich geltende Regeln gibt es nicht. Daher muss man etwa die Frage, ob eine Klassen­arbeit wiederholt werden kann oder sogar muss, wenn sie schlecht ausgefallen ist, für jede Region gesondert prüfen.

Das Schulrecht im bevölke­rungs­reichsten Land Nordrhein-Westfalen regelt die Frage der Wieder­hol­barkeit von Klassen­ar­beiten zum Beispiel nicht. „Deshalb können Eltern dort auch nicht beanspruchen, dass eine Klassen­arbeit wiederholt wird“, erklärt Dr. Frank Schulze aus Münster, Fachanwalt für Verwal­tungsrecht und Mitglied im Deutschen Anwalt­verein (DAV).

Darf Lehrer in Klassen­arbeit Aufgaben stellen, die er im Unterricht nicht mit den Schülern durchge­gangen ist?

Trotz dieser Regeln im Schulrecht müssen Mütter und Väter eine schlechte Zensur in der Klassen­arbeit ihres Kindes nicht immer hinnehmen. Zumindest dann nicht, wenn der Lehrer Aufgaben gestellt hat, die die Schüler nicht lösen konnten, weil der Lehrer dabei Lernstoff abgefragt hat, den er im Unterricht nicht mit den Schülern durchge­gangen ist.

Oder wenn die Fragen unange­messen schwer waren. Ein schlechter Notenspiegel kann dafür ein Indiz sein. „In solchen Fällen können Eltern vom Lehrer verlangen, dass er diesen Teil der Klassen­arbeit nicht bewertet und nicht in die Note einfließen lässt“, erklärt der Rechts­anwalt Dr. Frank Schulze.

Ob der Lehrer sich nicht an den Lernstoff gehalten hat, können Mütter und Väter leicht überprüfen und nachweisen. Sie müssen nur die Klassen­arbeit mit dem Lehrplan oder den Unterrichts­in­halten in der Klasse vergleichen. Über diese können Eltern sich etwa mit einem Blick in Hefte ihres Kindes informieren. Mütter und Väter können den Unterrichtsstoff aber auch von der Schulleitung feststellen lassen, indem diese die Eintra­gungen ins Klassenbuch auswertet. Ihr Recht können Mütter und Väter im Gespräch mit dem verant­wort­lichen Fachlehrer durchsetzen, auch ein Gespräch mit dem Schulleiter kann sich lohnen.

Schulrecht, Schüler und Klassen­ar­beiten: Können Eltern das Zeugnis oder eine Note ihres Kindes anfechten?

Rechtlich anfechten kann man das Zeugnis eines Schülers in der Regel zum Beispiel dann, wenn eine Note darauf auf eine Klassen­arbeit zurück­zu­führen ist, die etwa aus den oben genannten Gründen nicht hätte bewertet werden dürfen. „Man könnte in solchen Fällen ins Feld führen, dass der Schüler nicht die gleichen Chancen auf eine gute Note gehabt hat wie ein Schüler etwa in der Nachbar­klasse, dessen Klassen­arbeit womöglich anders abgelaufen ist“, sagt der Verwal­tungs­rechts­experte Dr. Frank Schulze.

Allerdings ist die Rechtsprechung in der Frage, wann man ein Zeugnis anfechten kann, uneinheitlich. Zumindest gibt es eine Rechts­po­sition, der zu Folge man ein Schulzeugnis nur dann anfechten kann, wenn es für die Versetzung eines Schülers entscheidend ist.

Schulrecht und Klassen­ar­beiten: Müssen Klassen­ar­beiten angekündigt werden?

Auch hier haben die einzelnen Bundes­länder ihre ganz eigenen Vorgaben. NRW hat dazu keine Vorgaben im Schulgesetz, aber in entspre­chenden Verwal­tungs­vor­schriften. Diesen zu Folge müssen Lehrer den Schülern Klassen­ar­beiten ankündigen. Den zeitlichen Vorlauf solcher Ankündi­gungen legen die Vorschriften nicht fest. Dennoch sind diese Vorschriften  hilfreich, zumindest schützen sie die Schüler vor bösen Überra­schungen und geben Müttern und Vätern eine Handhabe, um sich zu beschweren, wenn Lehrer Klassen­ar­beiten nicht ansagen.

Der Lehrer hat eine Arbeit nicht zurück­gegeben und will schon wieder eine neue schreiben – ist das erlaubt?

In NRW sollen Lehrer Klassen­ar­beiten nach spätestens drei Wochen zurückgeben. Wenn der Lehrer dies aus zeitlichen Gründen aber nicht schafft, kann er die Schüler durchaus eine „neue“ Klassen­arbeit schreiben lassen, bevor er den Schülern die „alte“ zurückgibt. „Über dieses Vorgehen können sich Eltern aber beschweren und auch hier auf die Verletzung der Chancen­gleichheit verweisen“, sagt Rechts­anwalt Dr. Frank Schulze. „Denn wenn ein Schüler nicht die Chance hat, zu wissen, wie seine Noten stehen, kann dies verhindern, dass es sich besonders auf die aktuelle Arbeit konzen­triert und sich dafür anstrengt.“

Schule, Schüler und Schulleitung: Wie viele Klassen­ar­beiten müssen Kinder schreiben?

In der Regel legen die Fachmi­nis­terien der Länder fest, wie viele Klassen­ar­beiten Kinder schreiben müssen. Dabei gilt die Anzahl für das jeweilige Land und für eine bestimmte Schulform. „In NRW ist vorgesehen, dass Kinder in der Mittelstufe pro Tag eine Klassen­arbeit schreiben und eine mündliche Prüfung in einer modernen Fremdsprache absolvieren können“, sagt Dr. Frank Schulze. „Zwei Klassen­ar­beiten oder Klausuren an einem Tag darf es aber nicht geben.“

Gefehlt wegen Krankheit: Dürfen Kinder eine Klassen­arbeit nachschreiben?

Die Rechtslage in NRW sieht vor, dass Kinder Klassen­ar­beiten nachschreiben können oder sogar sollen, wenn sie krank waren und die Klassen­arbeit deshalb versäumt haben.

Allerdings: Kommen Kinder nach einer Krankheit wieder in die Schule und der Lehrer lässt sie an diesem Tag eine Klassen­arbeit schreiben, müssen die Schüler diese Klassen­arbeit nur mitschreiben, wenn sie trotz Krankheit üben und lernen konnten. „Ein gebrochener Fuß hindert ein Kind nicht daran, sich auf eine Arbeit vorzube­reiten“, sagt Dr. Schulze. „Anders sieht es aber aus, wenn das Kind Fieber hatte und das Bett hüten musste.“ In diesem Fall hätte das Kind sich nicht auf die Klassen­arbeit vorbereiten können und müsse diese auch nicht mitschreiben.

Am besten ist es, wenn Mütter und Väter sich mit der Schulleitung besprechen und dort durchsetzen, dass das Kind die Arbeit nicht mitschreiben muss.

Datum
Aktualisiert am
15.05.2017
Autor
ime
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Themen
Familie Jugendliche Kinder Schule

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