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Schulfragen

Lehrer dürfen Hausaufgaben der Schüler nicht benoten

Lehrer dürfen die Hausaufgaben ihrer Schüler nicht benoten - aber durchaus abfragen. © Quelle: Finaly/gettyimages.de

Bildung ist Ländersache, so dass sich rechtliche Regelungen unterscheiden. Was aber in vielen Bundes­ländern gilt: Lehrer dürfen die Hausaufgaben ihrer Schüle­rinnen und Schüler nicht benoten.

Die Hausaufgaben nicht gemacht und schon trägt der Lehrer eine sechs ein: Gefühlt ist das den allermeisten Schüle­rinnen und Schülern schon so ergangen. Doch hat die Sache einen rechtlichen Haken: Das ist in der Regel nicht erlaubt.

Denn Hausaufgaben zu benoten widerspricht geltenden Landes­ge­setzen, etwa in Bayern: Das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen trifft Regelungen zum Nachweis des Leistungs­stands, zur Bewertung der Leistungen und zu Zeugnissen. „Hausaufgaben“ sind im Gesetz allerdings nicht erwähnt.

„Man geht daher davon aus, dass sie nicht zu den Nachweisen des Leistungs­standes im Sinne des Gesetzes gehören“, erklärt Dr. Matthias Ruckdäschel, Schulrechts­experte und Mitglied im Deutschen Anwalt­verein (DAV). Das bedeute – so der Rechts­anwalt weiter –, dass Leistungs­nachweise, die der Entscheidung über eine Versetzung in die nächste Klassenstufe zugrunde gelegt werden, in der Regel unter Aufsicht und Kontrolle der Schule erbraucht werden müssen – und eben nicht am heimischen Schreibtisch.

Eine Ausnahme von dem Grundsatz findet sich unter anderem in den Schulge­setzen des Landes Berlin. Hier bestimmt die Verordnung für die Sekundarstufe I, dass auch Hausaufgaben benotet werden können. Sie dienen aber auch hier in erster Linie der Vor- oder Nachbe­reitung des Unterrichts und spielen deshalb für die Verset­zungs­ent­scheidung keine entscheidende Rolle.

Überprüfung und Auswer­tungen von Hausaufgaben aber erlaubt

In den Landes­ge­setzen ausgeklammert, findet sich der Begriff Hausaufgaben dagegen in den Schulord­nungen. Nach den überein­stim­menden Regelungen der Schulord­nungen werden Hausaufgaben gestellt, „um den Lehrstoff einzuüben und die Schüle­rinnen und Schuler zu eigener Tätigkeit anzuregen“, wie es in Bayern heißt.

Lehrer müssen also Hausaufgaben regelmäßig überprüfen und für die weitere Arbeit im Unterricht auswerten. Weil sie aber keine Leistungs­nachweise sind, darf das nicht in Form einer Bewertung passieren.

Die objektiv erbrachte Leistung des Schülers steht bei der Bewertung im Mittelpunkt

Bewertet wird also nur die objektiv erbrachte Leistung eines Schülers (bei Hausaufgaben können schließlich auch Geschwister oder Eltern helfen). Anlagen, Mitarbeit, das Verhalten des Schülers und die Frage, ob er Hausaufgaben nicht oder nur schlecht macht, haben mit der objektiv erbrachten Leistung nichts zu tun.

„Die Würdigung und auch Beeinflussung gehören allerdings zur Erziehungs­aufgabe der Schule“, erklärt der Regens­burger Rechts­anwalt Ruckdäschel. „Sie sollen daher unabhängig von der Bewertung der erbrachten Leistungen im Zeugnis in einer Bemerkung gewürdigt werden.“

Was dieser Logik folgend allerdings möglich ist: eine kurze schriftliche Kontrolle der Hausaufgaben im Rahmen des Unterrichts, die dann auch benotet werden darf. So steht es im Schulgesetz für das Land Berlin.

Übrigens: Zwar dürfen Hausaufgaben in der Regel nicht benotet werden, Eltern können einer Schule aber nicht verbieten, Hausaufgaben aufzugeben. Alles zu diesem Thema, finden Sie hier.

Datum
Aktualisiert am
26.09.2017
Autor
ndm/red
Bewertungen
65328
Themen
Ausbildung Kinder Schule

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