
Der ideale Mitarbeiter ist verschwiegen – zumindest darf zum Beispiel ein Ingenieur nicht einfach die internen Planungen für neue Produkte verraten oder die neuesten Forschungsergebnisse seines Unternehmens ausplaudern. Auch mit seinem Partner oder engen Freunden darf ein Mitarbeiter nicht über solche Betriebsgeheimnisse sprechen.
Dabei muss die Pflicht zum Schweigen nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag fixiert sein: Sie ergibt sich aus der Definition des Begriffs Betriebsgeheimnis. Laut dieser Definition hat ein Arbeitnehmer eine Treuepflicht gegenüber seinem Chef, die Verschwiegenheit ist Teil davon. Über Interna schweigen muss ein Arbeitnehmer manchmal Jahre und sogar dann, wenn sie oder er gar nicht mehr im Unternehmen tätig ist.
Was sind Betriebsgeheimnisse?
„Betriebsgeheimnisse sind alle Informationen, die ein Arbeitnehmer bei seiner Tätigkeit erhält und die im Zusammenhang mit dem Geschäftsbetrieb stehen“, erklärt der Rechtsanwalt Michael Eckert, Vorstandsmitglied um Deutschen Anwaltverein (DAV). „Dazu zählen besonders Informationen, die nur wenige Mitarbeiter im Betrieb kennen und bei denen der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse hat, dass sie geheim bleiben.“
Im Arbeitsrecht unterscheidet man zwischen Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Dabei beziehen sich Betriebsgeheimnisse auf technische Aspekte, Geschäftsgeheimnisse hingegen auf den kaufmännischen Bereich einer Firma. Darunter können zum Beispiel interne Kalkulationen oder Kundenlisten fallen.
Folgen von Geheimnisverrat bei der Arbeit
Plaudert ein Mitarbeiter „harmlose“ Interna aus, könnte ihn sein Chef beim ersten Mal dafür abmahnen. Richtig ungemütlich wird es, wenn sie oder er Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse nach außen trägt „Wer solche Geheimnisse bewusst ausplaudert, vielleicht sogar an den Wettbewerb oder die Öffentlichkeit, muss mit einer außerordentlichen fristlosen Kündigung rechnen“, erklärt Arbeitsrechtsexperte Michael Eckert. „Vorher abmahnen muss ein Arbeitgeber in einem solchen Fall nicht.“
Schadet die Plauderei des Mitarbeiters dem Unternehmen wirtschaftlich, muss der auskunftsfreudige Mitarbeiter manchmal sogar Schadensersatz leisten. Eine Vertragsstrafe kann dazu kommen, wenn der Arbeitsvertrag Klauseln dazu enthält.
Rechtliche Situation bei Whistleblowing
Whistleblower sind spätestens seit Edward Snowden in aller Munde und genießen hohes gesellschaftliches Ansehen, gelten sie vielen Menschen doch als moderne Helden. Unter besonderem arbeitsrechtlichen Schutz stehen sie in Deutschland aber nicht, bislang gibt es kein Gesetz zum Schutz von Whistleblowern, was Organisationen wie etwa Transparancy Deutschland kritisieren. „Arbeitnehmer, die in Deutschland auf Missstände hinweisen, begeben sich auf Glatteis“, sagt Edda Müller, Vorsitzende von Transparency Deutschland. „Es gibt keine klaren rechtlichen Regelungen, so dass sie die Konsequenzen ihres Tuns nicht abschätzen können.“ Nach Angaben von Transparency sind bislang nur Beamte vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen geschützt, wenn sie Missstände öffentlich machen.
Daher sollten Mitarbeiter, die interne Missstände kritisieren, in einer bestimmten Weise vorgehen. „Rechtlich ist jeder Mitarbeiter verpflichtet, Missstände zunächst intern zu klären oder einen entsprechenden Versuch zu unternehmen“, erklärt Rechtsanwalt Eckert. Erst wenn das folgenlos bleibt und die Missstände weiter bestehen, dürfe ein Mitarbeiter die zuständigen Behörden einschalten.
Das darf ein Arbeitnehmer aber nur, wenn es im Unternehmen gravierende Missstände gibt. Diese müssen zum Beispiel so weit gehen, dass sie die Gesundheit oder sogar das Leben von Mitarbeitern gefährden, weil ein Unternehmen etwa Sicherheitsstandards ignoriert. Das Ziel einer Offenbarung von Missständen muss für einen Mitarbeiter immer sein, wichtige Rechtsgüter zu schützen. Wer dagegen zum Beispiel aus Rache oder anderen Motiven seinem Chef schaden will, kann mit Whistleblowing scheitern und seinen Job verlieren.
- Datum
- Aktualisiert am
- 14.01.2015
- Autor
- ime