Aber es gibt Ausnahmen. Für zahlreiche Oberlandesgericht steht fest: Sobald die Zustimmung zum Scheidungsantrag vorliegt, darf der Ehepartner nicht mehr erben. Jüngst hat dies das Oberlandesgerichts (OLG) Celle entschieden, wie die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.
Tod vor der Scheidung
Die zweite Frau des Erblassers hatte die Scheidung beantragt und erklärt, dass sie im gemeinsamen Haus bereits getrennt lebten. Der Mann hatte einen seiner Söhne als Betreuer bestellt, da er selbst geschäftsunfähig war. Dieser Sohn beantragte für seinen Vater ebenfalls die Scheidung. Der Mann verstarb noch vor der Scheidung. Seine beiden Söhne aus erster Ehe beantragten je zur Hälfte einen Erbschein. Das Nachlassgericht lehnte dies jedoch ab. Vor dem OLG hatten die Söhne Erfolg.
Beide Ehepartner wollen die Scheidung – kein Erbe!
Für das Gericht war klar: Der zweite Scheidungsantrag bedeutet nichts anderes als die Zustimmung zur Scheidung. Da beide Ehegatten die Scheidung also gewollt hätten, könne die Frau auch nicht mehr erben. Zudem hätten auch die sonstigen Scheidungsvoraussetzungen vorgelegen wie etwa das Trennungsjahr.
Laut den DAV-Erbrechtsanwälten häufen sich solche Entscheidungen der Oberlandesgerichte.
Oberlandesgericht Celle am 15. Juli 2013 (AZ: 6 W 106/13)
Quelle: www.dav-erbrecht.de
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