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Zu viel Blei im Trinkwasser ist ein Mangel

(dpa/tmn). Zu viel Blei im Trinkwasser ist ein Mangel. Daher ist in einem solchen Fall eine Mietmin­derung gerecht­fertigt. Das Amtsgericht Hamburg hielt fünf Prozent für angemessen.

Ein Vermieter klagte vor dem Amtsgericht Hamburg gegen die von der Mieterin vorgenommene Mietmin­derung. Ein Sachver­stän­di­gen­gut­achten ergab, dass die Höchstmenge von Blei im Trinkwasser der Mieterin überschritten war. Erst nach einem Ablaufen­lassen des Wassers für 10 bis 15 Minuten seien die Werte nicht mehr zu beanstanden gewesen.

Ein Ablaufen­lassen des Wassers als Methode zur Senkung der Bleikon­zen­tration sei zwar für einige Sekunden zumutbar, nicht jedoch für einen Zeitraum von 10 bis 15 Minuten. Das sei eine Verschwendung von Trinkwasser und ein nicht zu rechtfer­ti­gender Zeitaufwand. Seit dem 1. Dezember 2013 sind nach der Trinkwas­ser­ver­ordnung höchstens 10 Mikrogramm Blei pro Liter zulässig. Auf das Urteil weist der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin hin.

Amtsgericht Hamburg (AZ: 910 C 117/10) 

Rechts­gebiete
Miet- und Pachtrecht Miethöhe / Mieterhöhung

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