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Wucher bei Autokauf und -vermietung durch Pfandleiher

(DAA). Vor dem Verkauf oder der Vermietung eines Kraftfahrzeugs sollte man sich über den Marktwert des Fahrzeugs im Klaren sein. Wird es an ein Pfandleihhaus verpfändet und anschließend wieder angemietet, können die Vertrags­be­din­gungen unwirksam sein.

Der Kauf und die anschließende Vermietung eines Kraftfahrzeugs durch ein Pfandleihhaus sind unwirksam, wenn der Kaufpreis deutlich unter dem Marktwert des Fahrzeugs liegt. Dies entschied das Oberlan­des­gericht Frankfurt am Main am 11. April 2024 (AZ: 2 U 115/20), wie die Deutsche Anwalt­auskunft mitteilt.

Verkauf und Vermietung eines Kfz

Die Beklagte betreibt ein staatlich anerkanntes Pfandleihhaus und kaufte im Jahr 2020 das Fahrzeug der Klägerin für 3.000 € an, obwohl der Marktwert des Fahrzeugs mehr als 18.000 € betrug.

Die Klägerin mietete das Fahrzeug anschließend für 297 € monatlich zurück und trug die Kosten für Steuern, Versicherung, Wartung und Reparaturen. Nach Beendigung des Vertrags gab die Klägerin das Fahrzeug nicht zurück, woraufhin die Beklagte Klage erhob.

Gericht erklärt Verträge für sitten­widrig

Das Oberlan­des­gericht Frankfurt am Main erklärte die Verträge als sitten­widrig und wucher­ähnlich für nichtig.

Das Gericht stellte ein grobes Missver­hältnis zwischen Kaufpreis und Verkehrswert des Fahrzeugs fest. Die verwerfliche Gesinnung der Beklagten wurde aufgrund dieses Missver­hält­nisses vermutet. Darüber hinaus wurde auch der Mietvertrag als Teil eines einheit­lichen Rechts­ge­schäfts für nichtig erklärt.

Rückzah­lungs­ver­pflichtung der Beklagten

Die Klägerin muss den erhaltenen Kaufpreis nicht zurück­zahlen, da sie durch das sitten­widrige Verhalten der Beklagten übervorteilt wurde. Die Beklagte kann den Kaufpreis nicht zurück­fordern und muss die gezahlten Mieten zurück­er­statten.

Quelle: www.anwalt­auskunft.de

 

Themen
Behinderte Versicherung
Rechts­gebiete
Sozialrecht
Datum
Autor
red/dav

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