Hat der Verstorbene keinen Wohnsitz in Deutschland, aber auch nur seinen letzten Tag in einem deutschen Hospiz verbracht, ist das Nachlassgericht an diesem Ort zuständig. Alle Fragen rund um das Testament und die Ausstellung des Erbscheins müssen dort geklärt werden. Dies entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe, wie die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.
Der Fall
Der Erblasser lebte zuletzt in der Schweiz, bevor in einem deutschem Hospiz verstarb. Zuvor hatte er mit seiner Lebensgefährtin viele Jahre in Deutschland gelebt. Es gab ein Testament, in dem die Frau als Alleinerbin eingesetzt war. Nach dem Tod ihres Lebensgefährten hatte sie jedoch Schwierigkeiten, einen Erbschein zu erhalten, da sich weder das Nachlassgericht an dem Wohnort, an dem sie mit dem Verstorbenen in Deutschland gewohnt hatte, noch das am Ort des Hospizes, wo der Mann verstorben war, für zuständig hielt. Die beiden Gerichte schoben die Zuständigkeiten hin und her.
Gericht: Nachlassgericht am Ort des Hospiz
Dieses Hin und Her ist nicht nur unverständlich, sondern auch für den Erben sehr ärgerlich. Die Rechtslage ist klar, trotzdem hat man keinen Zugang zum Erbe. Das Oberlandesgericht setzte dem Treiben ein Ende und erklärte das Nachlassgericht am Ort des Hospizes für zuständig. Entscheidend sei, dass er Erblasser seinen letzten Tag vor seinem Tod dort verbracht habe. Dort habe er zuletzt seinen „Aufenthalt“ gehabt.
Oberlandesgericht Karlsruhe am 21. Mai 2013 (AZ: 9 AR 11/13)
Quelle: www.dav-erbrecht.de
- Datum
- Aktualisiert am
- 24.10.2013