Der Deutschen Rentenversicherung zu Folge erhalten Waisen auch dann Waisenrente über das 18. Lebensjahr hinaus, wenn sie sich im Studium, einer Schul- oder Berufsausbildung befinden. In diesem Fall können sie das Geld längstens bis zum 27. Lebensjahr erhalten.
Die Waisenrente fällt auch nicht einfach weg, wenn ein Wechsel zwischen zwei Ausbildungsabschnitten beabsichtigt ist, zum Beispiel von einer Schul- zu einer Berufsausbildung. Beträgt der Zeitraum nicht mehr als vier Kalendermonate, wird die Waisenrente für diese Übergangszeit weitergezahlt. Allerdings müssen Waisen entsprechende Nachweise erbringen. Geeignet sind zum Beispiel Abschlusszeugnisse, Schulbescheinigungen, Ausbildungsverträge oder Immatrikulationsbescheinigungen.
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