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Waisenrente auch über das 18. Lebensjahr hinaus

(dpa/tmn). Waisen können auch über das 18. Lebensjahr hinaus Waisenrente beziehen. Darauf weist die Deutsche Renten­ver­si­cherung Bund in Berlin hin. Allerdings gibt es dafür einige Voraus­set­zungen.

Der Deutschen Renten­ver­si­cherung zu Folge erhalten Waisen auch dann Waisenrente über das 18. Lebensjahr hinaus, wenn sie sich im Studium, einer Schul- oder Berufs­aus­bildung befinden. In diesem Fall können sie das Geld längstens bis zum 27. Lebensjahr erhalten.

Die Waisenrente fällt auch nicht einfach weg, wenn ein Wechsel zwischen zwei Ausbil­dungs­ab­schnitten beabsichtigt ist, zum Beispiel von einer Schul- zu einer Berufs­aus­bildung. Beträgt der Zeitraum nicht mehr als vier Kalender­monate, wird die Waisenrente für diese Übergangszeit weiter­gezahlt. Allerdings müssen Waisen entspre­chende Nachweise erbringen. Geeignet sind zum Beispiel Abschluss­zeugnisse, Schulbe­schei­ni­gungen, Ausbil­dungs­verträge oder Immatri­ku­la­ti­ons­be­schei­ni­gungen.

Rechts­gebiete
Sozialrecht

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