So verhält es sich zum Beispiel bei dem Vornamen «Waldmeister», urteilte das Oberlandesgericht Bremen. Das berichtet die «Neue juristische Wochenschrift». Waldmeister sei kein geeigneter Vorname, weil diese Bezeichnung unter anderem mit Speiseeis, der Geschmacksrichtung von Getränken und mit einer Pflanze assoziiert werde.
In dem verhandelten Fall hatten die Eltern beantragt, ihrem Sohn den Namen Waldmeister als dritten Vornamen zu geben. Das Standesamt lehnte dies ab, weil es für den Jungen die Gefahr sah, dass er gehänselt werden könnte. Die Eltern zogen dagegen vor Gericht - ohne Erfolg.
Oberlandesgericht Bremen am 20.06.2014 (Az.: 1 W 19/14)
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