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Vornamen von Kindern dürfen nicht lächerlich klingen

(dpa/tmn). Eltern dürfen den Vornamen ihres Kindes zwar grundsätzlich frei wählen. Bei bestimmten Namen laufen sie aber Gefahr, ihr Kind lächerlich zu machen.

So verhält es sich zum Beispiel bei dem Vornamen «Waldmeister», urteilte das Oberlan­des­gericht Bremen. Das berichtet die «Neue juristische Wochen­schrift». Waldmeister sei kein geeigneter Vorname, weil diese Bezeichnung unter anderem mit Speiseeis, der Geschmacks­richtung von Getränken und mit einer Pflanze assoziiert werde.

In dem verhan­delten Fall hatten die Eltern beantragt, ihrem Sohn den Namen Waldmeister als dritten Vornamen zu geben. Das Standesamt lehnte dies ab, weil es für den Jungen die Gefahr sah, dass er gehänselt werden könnte. Die Eltern zogen dagegen vor Gericht - ohne Erfolg.

Oberlan­des­gericht Bremen am 20.06.2014 (Az.: 1 W 19/14)

Rechts­gebiete
Elterliche Sorge Verwal­tungsrecht

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