Mit einem solchen Fall hatte sich das Amtsgericht Bergheim zu befassen, wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet. Die Fahrerin besaß einen koreanischen Führerschein. Ohne Umschreibung ist dieser in Deutschland ungültig. Nach einem Unfall verlangte ihre Versicherung Regress für den bezahlten Schaden.
Unfall mit ungültigem ausländischem Führerschein
Die Frau muss den Regress zahlen, entschied das Amtsgericht. Es komme dabei nicht darauf ein, dass sich der Unfall auch dann ereignet hätte, wenn der Führerschein schon umgeschrieben worden wäre. Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass „eine Umschreibung jedoch zu einer Prüfung der Echtheit des koreanischen Führerscheins und dessen berechtigten Erlangen führt“. Deshalb sei die Umschreibung nicht lediglich eine Formalität.
Der Regressanspruch war jedoch begrenzt.
Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV weist aber darauf hin, dass die Entscheidung durchaus zweifelhaft ist. Im vorliegenden Fall sei der Führerschein später auch ohne weiteres umgeschrieben worden. Daher könne man in anderen Fällen zu Recht fragen, ob tatsächlich eine so genannte Obliegenheitsverletzung vorliege.
Amtsgericht Bergheim am 30. März 2015 (AZ: 27 C 168/14)
Quelle: www.verkehrsrecht.de
- Datum
- Aktualisiert am
- 28.08.2015