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Treppensturz nach Kantinenessen kein Arbeits­unfall

(DAV). Bei Arbeits­un­fällen steht man unter dem Schutz der gesetz­lichen Unfall­ver­si­cherung. Dies gilt auch für sogenannte Wegeunfälle, also die Wege von und zur Arbeit. Anders verhält es sich jedoch, wenn man auf dem Rückweg von der Mittagspause in einem Nachbar­gebäude stürzt.

So steht der Sturz im Treppenhaus einer nahege­legenen Sparkasse nach dem Mittagessen in der dortigen Kantine nicht unter dem Schutz der gesetz­lichen Unfall­ver­si­cherung. Die Arbeits­ge­mein­schaft Sozialrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Landes­so­zi­al­ge­richts Baden-Württemberg.

Mittagessen in der Nachbar­kantine

Eine Lehrerin hatte ihre Mittags­mahlzeit mangels eigener Schulkantine in der Kantine des benach­barten Bankin­stituts eingenommen. Auf dem Rückweg an ihren Arbeitsplatz stürzte sie noch im Treppenhaus des Sparkas­sen­ge­bäudes und verletzte sich erheblich am Knie. Die zuständige Berufs­ge­nos­sen­schaft lehnte eine Anerkennung als Arbeits­unfall ab. Zwar stünden Wege zur Aufnahme des Mittag­essens grundsätzlich unter Versiche­rungs­schutz, jedoch beginne und ende dieser Weg mit dem Durchschreiten der Außentür des Gebäudes, in dem sich die Kantine befinde.

Niederlage in zwei Instanzen

Das sahen auch die Stuttgarter Richter so. Die über Jahrzehnte in ständiger Rechtsprechung bestätigte Beschränkung der Unfall­ver­si­cherung für so genannte Wegeunfälle auf den öffent­lichen Verkehrsraum, der durch die Außentüren von Gebäuden begrenzt werde, sei weiter zeitgemäß. Die Außentür des jeweiligen Gebäudes biete gerade bei der in Einkaufs­zentren verbreiteten offenen Bauweise für Gaststätten oder Kantinen ein einleuch­tendes, einfach zu handha­bendes und ebenso eindeutiges wie objektives Abgren­zungs­kri­terium. Nicht entscheidend sei, wer der Gebäude­inhaber sei, ob dieses zu öffentlich-rechtlichen Zwecken oder privat­wirt­schaftlich betrieben werde und ob die Lehrerin überhaupt berechtigt gewesen sei, das Gebäude zu betreten.

Landes­so­zi­al­gericht Baden-Württemberg am 13. Dezember 2013 (AZ: L 8 U 1506/13)

Quelle: www.dav-sozialrecht.de

Rechts­gebiete
Sozialrecht Versiche­rungsrecht

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