Benutzt der Mieter etwa die Bezeichnung „Sie promovierter Arsch", darf der Vermieter das Mietverhältnis sofort beenden. Das hat das Amtsgericht München in einem am Freitag veröffentlichten Urteil entschieden. Das Gericht berücksichtigte dabei, dass die Parteien im gleichen Haus wohnen und damit regelmäßige Zusammentreffen unausweichlich sind. Außerdem habe sich der Mieter nicht entschuldigt. Das Urteil ist rechtskräftig.
Amtsgericht München, Veröffentlichung der Entscheidung: 7. Mai 2015 (Az.: 474 C 18543/14)
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