In dem verhandelten Fall war auf dem Flug von Bremen nach Bergamo der Koffer eines Passagiers beschädigt worden. Nach seinen Angaben fehlten mehrere Gegenstände im Wert von zusammen 1212,85 Euro. Direkt am Flughafen erstattete er mündlich eine Schadensanzeige. Erst elf Tage später schickte er auch per Post einen Schadensreport. Nach Ansicht des Gerichts war das zu spät.
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