Die Richter gaben damit der Besitzerin einer Kellerwohnung Recht. Sie hatte die anderen Wohnungseigentümer eines Mehrfamilienhauses verklagt. Die Eigentümer weigerten sich, der Sanierung der Kellerwohnung zuzustimmen. Diese ist wegen Feuchtigkeit in den Außenwänden nicht mehr bewohnbar und müsste dringend renoviert werden.
„Wichtige Sanierungen müssen alle zahlen“, sagte die Vorsitzende BGH-Richterin Christina Stresemann. Der Senat ging sogar noch einen Schritt weiter: Danach machen sich Eigentümer schadenersatzpflichtig, wenn sie dringende Renovierungen verhindern.
Das Landgericht Koblenz hatte die Klage der Frau noch abgewiesen. Das Gericht sah die „Opfergrenze“ der anderen Eigentümer überschritten: Sie seien finanzschwach und hätten von der Sanierung des Kellers nichts, hieß es. Der BGH entschied jetzt anders.
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