Anwältin/Anwalt suchen!

Merkzettel

Es befinden sich noch keine Anwälte in Ihrer Merkliste.

Tipps&Urteile

Sanierungs­kosten bei Wohnei­gentum: Alle müssen zahlen

(dpa). Wohnei­gentümer müssen die Kosten für wichtige Sanierungen in einem Mehrfa­mi­li­enhaus gemeinsam zahlen. Das gilt auch für diejenigen, die sich die Renovie­rungen gar nicht leisten können, wie der Bundes­ge­richtshof (BGH) entschieden hat.

Die Richter gaben damit der Besitzerin einer Keller­wohnung Recht. Sie hatte die anderen Wohnungs­ei­gentümer eines Mehrfa­mi­li­en­hauses verklagt. Die Eigentümer weigerten sich, der Sanierung der Keller­wohnung zuzustimmen. Diese ist wegen Feuchtigkeit in den Außenwänden nicht mehr bewohnbar und müsste dringend renoviert werden.

„Wichtige Sanierungen müssen alle zahlen“, sagte die Vorsitzende BGH-Richterin Christina Stresemann. Der Senat ging sogar noch einen Schritt weiter: Danach machen sich Eigentümer schaden­er­satz­pflichtig, wenn sie dringende Renovie­rungen verhindern.

Das Landgericht Koblenz hatte die Klage der Frau noch abgewiesen. Das Gericht sah die „Opfergrenze“ der anderen Eigentümer überschritten: Sie seien finanz­schwach und hätten von der Sanierung des Kellers nichts, hieß es. Der BGH entschied jetzt anders.

Rechts­gebiete
Miet- und Pachtrecht

Zurück