Dem Gericht zufolge müsse der Veranstalter dafür sorgen, dass sich Touristen nicht verletzten, wenn bei einer Pauschalreise ein Ausritt auf einem Kamel von vornherein Bestandteil des gebuchten Reiseprogramms ist.
Das Gericht gab mit seinem Urteil der Schadenersatzklage eines Urlaubers statt. Der Kläger hatte einen Pauschaltrip in den Nahen Osten gebucht. Das Reiseprogramm sah auch einen Kamelritt vor. Als der Kläger das Tier besteigen wollte, stand es plötzlich auf, und der Tourist fiel auf den Boden. Dabei verletzte er sich erheblich. Das OLG befand, der Reiseveranstalter hätte für ein sicheres und gefahrloses Aufsitzen des Klägers sorgen müssen. Konkret hielten die Richter dem Reiseveranstalter vor, er habe sich nicht ausreichend um entsprechend erfahrene Kameltreiber bemüht.
Oberlandesgericht OLG Koblenz (AZ: 12 U 1296/12)
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