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Reisever­an­stalter kann für Sturz vom Kamel haften

(dpa/tmn). Reisever­an­stalter haften für einen Sturz vom Kamel, wenn der Ausritt Bestandteil einer Pauschreise war. Das geht aus einem Urteil des Oberlan­des­ge­richts Koblenz hervor, auf das die „Neue Juristische Wochen­schrift“ hinweist (Heft 7/2014).

Dem Gericht zufolge müsse der Veranstalter dafür sorgen, dass sich Touristen nicht verletzten, wenn bei einer Pauschalreise ein Ausritt auf einem Kamel von vornherein Bestandteil des gebuchten Reisepro­gramms ist.

Das Gericht gab mit seinem Urteil der Schaden­er­satzklage eines Urlaubers statt. Der Kläger hatte einen Pauschaltrip in den Nahen Osten gebucht. Das Reiseprogramm sah auch einen Kamelritt vor. Als der Kläger das Tier besteigen wollte, stand es plötzlich auf, und der Tourist fiel auf den Boden. Dabei verletzte er sich erheblich. Das OLG befand, der Reisever­an­stalter hätte für ein sicheres und gefahrloses Aufsitzen des Klägers sorgen müssen. Konkret hielten die Richter dem Reisever­an­stalter vor, er habe sich nicht ausreichend um entsprechend erfahrene Kameltreiber bemüht.

Oberlan­des­gericht OLG Koblenz (AZ: 12 U 1296/12)

Rechts­gebiete
Reiserecht

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