Anwältin/Anwalt suchen!

Merkzettel

Es befinden sich noch keine Anwälte in Ihrer Merkliste.

Tipps&Urteile

Punkte in Flensburg können Piloten-Lizenz gefährden

(dpa). Über den Wolken ist die Freiheit auch nicht grenzenlos: Das musste der Inhaber einer Fluglizenz als Privatpilot feststellen. Seine Lizenz wurde nicht verlängert, weil er zahlreiche Verkehrs­sünden am Boden begangen hatte

Nach Auffassung des Nieder­säch­sischen Oberver­wal­tungs­ge­richts (OVG) deutete das darauf hin, dass der Lizenz­inhaber nicht die erforder­lichen charak­ter­lichen Eigenschaften besitzt, die von einem Piloten zu erwarten sind. Das OVG bestätigte in einem Beschluss die Auffassung des Luftfahrt­bun­desamts, das eine Überprüfung der Tauglichkeit des Piloten durch ein flugpsy­cho­lo­gisches Gutachten angeordnet hatte.

Der Pilot war innerhalb von vier Jahren mehrmals beim Rasen erwischt worden: Viermal überschritt er die zulässige Höchst­ge­schwin­digkeit um mehr als 20 km/h und einmal sogar um 50 km/h. Außerdem hatte er in diesem Zeitraum eine rote Ampel missachtet.

Nieder­säch­sisches Oberver­wal­tungs­gericht am 15. August 2013 (AZ: 7 LA 88/11) 

Rechts­gebiete
Luftfahrtrecht Verkehrsrecht Verkehrs­ver­wal­tungsrecht

Zurück