Das berichtet die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweist auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg. Der Autofahrer hatte seinen Wagen abends bei Dunkelheit in der Nähe seiner Wohnung abgestellt. In diesem Straßenabschnitt war zwei Tage zuvor wegen eines bevorstehenden Straßenfestes ein absolutes Haltverbot ausgeschildert worden. Die mobilen Halteverbotsschilder übersah der Fahrer. Ein Polizeibeamter veranlasste die Umsetzung Autos, weil es die Aufbauarbeiten für das Straßenfest behinderte. Der Mann musste die Umsetzungsgebühr von 125 Euro bezahlen.
Er klagte und argumentierte, die Halteverbotsschilder seien mit einem raschen und beiläufigen Blick nicht erkennbar gewesen.
Gericht: Autofahrer ist zu sorgfältiger Prüfung verpflichtet
Das ließ das Gericht nicht gelten. Der Mann hätte sich spätestens nach dem Einparken vergewissern müssen, ob das Parken an dieser Stelle für die vorgesehene Parkdauer erlaubt sei. Er hätte die nähere Umgebung um den Parkplatz herum in Augenschein nehmen müssen, dann wären ihm die aufgestellten Verkehrsschilder nicht entgangen. Gerade wenn er das Fahrzeug bei Dunkelheit und schlechter Beleuchtung abgestellt haben sollte, hätte er sich sorgfältig umschauen müssen.
Erhöhte Aufmerksamkeit wäre zusätzlich dann geboten gewesen, wenn in der Nähe geparkte hohe Fahrzeuge die Sicht auf den Straßenrand und damit auf mögliche Verkehrszeichen eingeschränkt haben sollten. Ortskundige Personen dürften nicht darauf vertrauen, dass sich an der vertrauten Verkehrssituation einschließlich der Halt- und Parkverbote nichts ändere.
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 7. Mai 2015 (AZ: OVG 1 B 33.14)
Quelle: www.verkehrsrecht.de
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