Hat der Chef diese Praxis untersagt und Beschäftigte erhalten trotzdem auf ihren Wunsch private Post am Arbeitsplatz, müssen sie mit einer Abmahnung rechnen. Darauf weist Nathalie Oberthür von der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin. Sie verstoßen damit bewusst gegen die Anweisungen des Arbeitgebers. Außerdem kommt es in größeren Betrieben schnell zu Problemen im Betriebsablauf, wenn mehrere Mitarbeiter sich Pakete ins Büro schicken lassen.
Gibt es in der Firma keine ausdrückliche Regelung zum Thema sei nicht mit Sanktionen zu rechnen, wenn Arbeitnehmer zum ersten Mal ein privates Päckchen an die Büroadresse bestellen. Sich die Pakete zur Arbeit schicken zu lassen, ist für viele attraktiv, bei denen tagsüber niemand zu Hause ist, der die Post annehmen kann.
- Datum