Anwältin/Anwalt suchen!

Merkzettel

Es befinden sich noch keine Anwälte in Ihrer Merkliste.

Tipps&Urteile

Pakete nur mit Erlaubnis des Arbeit­gebers ins Büro schicken lassen

(dpa/tmn). Angestellte sollten ihren Arbeitgeber um Erlaubnis bitten, bevor sie sich private Pakete - etwa Einkäufe in Onlineshops - an den Arbeitsplatz schicken lassen.

Hat der Chef diese Praxis untersagt und Beschäftigte erhalten trotzdem auf ihren Wunsch private Post am Arbeitsplatz, müssen sie mit einer Abmahnung rechnen. Darauf weist Nathalie Oberthür von der Arbeits­ge­mein­schaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV) hin. Sie verstoßen damit bewusst gegen die Anweisungen des Arbeit­gebers. Außerdem kommt es in größeren Betrieben schnell zu Problemen im Betriebs­ablauf, wenn mehrere Mitarbeiter sich Pakete ins Büro schicken lassen.

Gibt es in der Firma keine ausdrückliche Regelung zum Thema sei nicht mit Sanktionen zu rechnen, wenn Arbeit­nehmer zum ersten Mal ein privates Päckchen an die Büroadresse bestellen. Sich die Pakete zur Arbeit schicken zu lassen, ist für viele attraktiv, bei denen tagsüber niemand zu Hause ist, der die Post annehmen kann.

Rechts­gebiete
Arbeitsrecht

Zurück