So dürfen auf dem Balkon nur kleine mobile Planschbecken aufgestellt werden. Bei größeren Becken kann das Gewicht des Wassers problematisch werden. Zudem sollten Mieter unbedingt darauf achten, dass das überschwappende Wasser die Bausubstanz nicht beschädigt und dass durch Ritzen kein Wasser in die Wohnung dringt.
In einem Gemeinschaftsgarten können auch größere mobile Planschbecken genutzt werden. Fest installierte Becken dürfen hingegen nur mit Erlaubnis des Vermieters aufgestellt werden. Zudem gilt: Bei der Größe und der Nutzung der Becken muss auf die Belange der anderen Mieter Rücksicht genommen werden. Das Becken darf zum Beispiel nicht so dimensioniert sein, dass andere Mieter den Garten nicht mehr nutzen können.
Sollte zur Wohnung ein eigener Garten gehören, müssen Mieter bei der Nutzung des Beckens lediglich die allgemeinen Ruhezeiten beachten. Wie groß das Becken sein soll, kann dann jeder selbst entscheiden. Aber auch hier gilt, dass fest installierte Becken nur mit Erlaubnis des Vermieters errichtet werden dürfen.
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