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Nächtlicher Sex auf quietschender Schaukel ist Kündigungsgrund

(dpa). Laute Sex-Spiele in der Nacht bringen nicht nur jene um den Schlaf, die sich amüsieren, sondern oft auch die Nachbarn. Einem Mieter wurde deswegen sogar gekündigt. Zu Recht, befand nun das Amtsgericht München.

Nächtliche Sex-Spiele auf einer laut quietschenden Schaukel rechtfertigen die Kündigung eines Mieters. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.

Im vorlie­genden Fall hatte ein Mann in seiner Mietwohnung ein altes Schaukel­gestell mit Ketten aufgestellt und dieses nachts zu Sex-Spielen mit anderen Männern genutzt. Dies führte zu massiven Beschwerden von Nachbarn - und schließlich zur Kündigung durch die Vermieterin.

Diese sei zu Recht erfolgt, befand nun das Amtsgericht. Die von der Wohnung des Mieters ausgehenden nächtlichen Geräusche entsprächen nämlich „nicht mehr dem normalen Mietge­brauch“. Deshalb müssten sie auch weder von den Mietern noch von der Vermieterin hingenommen werden. Das Urteil ist rechts­kräftig.

Amtsgericht München am 22. August 2014 (AZ: 417 C 17705/13)

Rechts­gebiete
Miet- und Pachtrecht

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