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Nachbar rassistisch beschimpft - Wohnungs­kün­digung rechtens

(dpa). Eine rassis­tische Beleidigung von Nachbarn rechtfertigt eine sofortige Kündigung des Mietver­trages. Dies hat die Augsburger Justiz in zwei Instanzen entschieden.

 In dem vorlie­genden Fall hatte eine Frau in einem Mehrfa­mi­li­enhaus einen auslän­dischen Mieter mit einer üblen fremden­feind­lichen Schimpf­tirade beleidigt. Wie das Augsburger Amtsgericht am Freitag berichtete, hatte die Mieterin zudem die Tür des Nachbarn beschädigt.

Dem Vermieter sei eine Fortsetzung des Mietver­trages wegen des auslän­der­feind­lichen Verhaltens nicht zuzumuten, entschieden die Richter. Die außeror­dentliche fristlose Kündigung sei angemessen. Nachdem bereits das Amtsgericht im Dezember 2013 dem Vermieter recht gegeben hatte, bestätigte nun auch das Augsburger Landgericht die Kündigung. Die Berufung der Mieterin sei als unbegründet zurück­ge­wiesen worden. Das Urteil ist damit rechts­kräftig.

Rechts­gebiete
Miet- und Pachtrecht

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