In dem vorliegenden Fall hatte eine Frau in einem Mehrfamilienhaus einen ausländischen Mieter mit einer üblen fremdenfeindlichen Schimpftirade beleidigt. Wie das Augsburger Amtsgericht am Freitag berichtete, hatte die Mieterin zudem die Tür des Nachbarn beschädigt.
Dem Vermieter sei eine Fortsetzung des Mietvertrages wegen des ausländerfeindlichen Verhaltens nicht zuzumuten, entschieden die Richter. Die außerordentliche fristlose Kündigung sei angemessen. Nachdem bereits das Amtsgericht im Dezember 2013 dem Vermieter recht gegeben hatte, bestätigte nun auch das Augsburger Landgericht die Kündigung. Die Berufung der Mieterin sei als unbegründet zurückgewiesen worden. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
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