Mieter sollten beim Ein- und Auszug gemeinsam mit dem Vermieter ein Übergabeprotokoll verfassen. Darin sollten auch Schäden in der Wanne dokumentiert werden. Mit den Unterschriften beider Parteien wird der Zustand der Badewanne zum jeweiligen Zeitpunkt festgehalten.
Ärger kann allerdings bei kurzen Mietverhältnissen drohen, wenn beim Auszug Kratzer oder andere Schäden in der Wanne entdeckt werden, die beim Einzug laut Protokoll noch nicht da waren. War ein Mieter zum Beispiel nur ein halbes Jahr in der Wohnung, kann er sich in solchen Fällen nicht darauf berufen, dass solche Schäden normale Abnutzungsspuren sind, wie sie nach jahrelangem Gebrauch entstehen.
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