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Mieter haftet nicht für Schädlings­befall in Wohnung

Mieter müssen bei Schädlingen in ihrer Wohnung nicht die Kosten für einen Kammerjäger übernehmen. So hat das Amtsgericht Frankfurt jetzt entschieden.

Ist eine Wohnung von Schädlingen befallen, müssen Mieter nicht für den Kammerjäger zahlen. So sieht es das Amtsgericht Frankfurt, wie ein am Mittwoch (16. Juli) veröffent­lichstes Urteil zeigt.

Das Gericht wies die Klage eines Hausei­gen­tümers gegen einen Mieter zurück. Der Vermieter wollte insgesamt knapp 3600 Euro Kosten für seinen Kampf gegen eine Schabenplage in seinem Haus erstattet haben.

Nach Überzeugung des Vermieters ist der Mieter für den Schaben­befall verant­wortlich, weil er immer wieder Lebens­mittel in «multikul­tu­rellen Kleinläden» kaufe und diese nicht ordnungsgemäß verpacke. Außerdem habe der Mieter den Schädlings­befall dem Vermieter nicht gemeldet.

Laut Urteil ist es Mietern aber grundsätzlich erlaubt, Lebens­mittel in «multikul­tu­rellen Kleinläden» zu kaufen. Sie seien auch nicht verpflichtet, diese in ihrer Wohnung luftdicht zu verpacken. Zur ausgebliebenen Meldung an den Vermieter meinte der Richter, es sei nicht erwiesen, dass die Ausbreitung der Schaben bei einer zeitigen Nachricht des Mieters hätte verhindert werden können.

Rechts­gebiete
Miet- und Pachtrecht

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