In dem verhandelten Fall vermietete eine Frau eine Ferienwohnung in Italien über das Internet. Dort war die Rede von einem romantischen Landhaus in einem Naturparadies mit Meerblick. Eine Familie aus Norddeutschland hatte die Wohnung für rund zwei Wochen gebucht. Bei ihrer Ankunft erklärten sie gegenüber der Vermieterin, dass die Wohnung nicht dem versprochenen Objekt entspreche. Sie befinde sich in einem verwahrlosten Zustand. Eine alte, verrottete Küche und verschmutzte Bettwäsche - mit Hinweis darauf kündigte die Familie sofort mündlich ihren Vertrag und forderte die Anzahlung zurück.
Das Gericht gab jedoch der Vermieterin Recht. Ihre Gäste hatten ihr keine Möglichkeit zur Mängelbeseitigung gegeben. Außerdem hatten sie ihr keine Frist gesetzt, die Mängel kurzfristig zu beheben oder ein anderes Ferienhaus als Ersatz zu besorgen. Deshalb seien die enttäuschten Gäste verpflichtet, den vollen Mietpreis zu zahlen.
Amtsgericht München (AZ: 413 C 8060/13)
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