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Küchenwände müssen Hängeschränke tragen können

(dpa/tmn). Die Wände einer Küche müssen stark genug sein, um Hängeschränke für Geschirr und andere Gegenstände tragen zu können. Das entschied das Landgericht Berlin.

Eine Ausnahme liegt vor, wenn der mangelhafte Zustand der Wände in einem Mietvertrag festge­halten wurde.

In dem verhan­delten Fall klagte der Mieter den vertrags­ge­rechten Zustand ein. Unter anderem sollte das einfache Ständerwerk mit Gipsplatten in der Küche ab einer Höhe von 1,50 Meter aufwärts bis zur Decke so verstärkt werden, dass sie die Traglast von Hängeschränken aufnehmen können.

Die Richter sahen das auch so. Da anderweitige Verabre­dungen fehlten, kann der Mieter erwarten, dass die Wohnung einen Mindest­wohn­standard aufweist. Dieser soll der üblichen Ausstattung vergleichbarer Wohnungen entsprechend. Maßstäbe sind Ausstattung und Art des Gebäudes, Höhe des Mietzinses und eine eventuelle Ortssitte. Die Mieter konnten auch schlüssig unter Verweis auf eine DIN-Norm darlegen, dass das Anbringen von Standard-Schränken an der bestehenden Wand nicht zulässig war.

Landgericht Berlin am 24. Februar 2015 (Az.: 67 S 355/14)

Rechts­gebiete
Miet- und Pachtrecht

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