Die Sekretärin in einer Stadtkämmerei erhob schwere Vorwürfe gegen die Kämmerin und weitere Kollegen: Es sei unter anderem zu Alkoholexzessen und sexuellen Handlungen während des Dienstes gekommen. Der zuständige Landkreis kündigte ihr.
Keine Rechtfertigung
Mit ihrer Kündigungsschutzklage hatte die Frau keinen Erfolg. Sie habe ihre Kollegen zu Unrecht beschuldigt und hierdurch ihre arbeitsvertraglichen Pflichten schwerwiegend verletzt, befand das Gericht. Es rechtfertige oder entschuldige die ehrenrührigen Behauptungen auch nicht, dass die Arbeitsabläufe in der Stadtkämmerei teilweise zu beanstanden gewesen seien. Dem Arbeitgeber sei es insgesamt nicht zuzumuten, das Arbeitsverhältnis weiter fortzusetzen.
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg am 4. Februar 2014 (AZ: 19 Sa 322/13)
Quelle: www.dav-arbeitsrecht.de
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