Anwältin/Anwalt suchen!

Merkzettel

Es befinden sich noch keine Anwälte in Ihrer Merkliste.

Tipps&Urteile

Keine ehrenrührigen Behaup­tungen über Vorgesetzte

(DAV). Wer sich negativ über Vorgesetzte und Kollegen äußert oder diese sogar zu Unrecht beschuldigt, muss mit harten Konsequenzen rechnen – etwa mit einer Kündigung. Davor warnt die Arbeits­ge­mein­schaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV) und verweist auf eine Entscheidung des Landes­ar­beits­ge­richts Berlin-Brandenburg.

Die Sekretärin in einer Stadtkämmerei erhob schwere Vorwürfe gegen die Kämmerin und weitere Kollegen: Es sei unter anderem zu Alkohol­ex­zessen und sexuellen Handlungen während des Dienstes gekommen. Der zuständige Landkreis kündigte ihr.

Keine Rechtfer­tigung

Mit ihrer Kündigungs­schutzklage hatte die Frau keinen Erfolg. Sie habe ihre Kollegen zu Unrecht beschuldigt und hierdurch ihre arbeits­ver­trag­lichen Pflichten schwer­wiegend verletzt, befand das Gericht. Es rechtfertige oder entschuldige die ehrenrührigen Behaup­tungen auch nicht, dass die Arbeits­abläufe in der Stadtkämmerei teilweise zu beanstanden gewesen seien. Dem Arbeitgeber sei es insgesamt nicht zuzumuten, das Arbeits­ver­hältnis weiter fortzu­setzen.

Landes­ar­beits­gericht Berlin-Brandenburg am 4. Februar 2014 (AZ: 19 Sa 322/13)

Quelle: www.dav-arbeitsrecht.de

Rechts­gebiete
Arbeitsrecht

Zurück