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83-Jährige verliert Anspruch auf Grundsi­cherung wegen Verschwendung

(dpa). Wegen der Verschwendung ihres Ersparten hat eine 83-Jährige den Anspruch auf Grundsi­cherung im Alter verloren. Das entschied das Landes­so­zi­al­gericht am Donnerstag in Stuttgart.

Die Rentnerin hatte nach der Trennung von ihrem Ehemann auf Unterhalt verzichtet und von ihren Erspar­nissen gelebt. Anfang 2006 waren das noch mehr als 100 000 Euro - im August 2009 hatte sie jedoch alles ausgegeben. Das Gericht bestätigte nun die Entscheidung des zuständigen Sozialamts, ihren Antrag auf Grundsi­cherung abzulehnen. Die Begründung: Die Klägerin hätte ihren Lebens­standard den schwin­denden Reserven anpassen müssen.

Das Urteil ist rechts­kräftig. Mit leeren Händen steht die Seniorin aber nicht da: Sie bekommt vom Sozialamt Hilfe zum Lebens­un­terhalt. Den Angaben zufolge fällt die Summe sogar ebenso hoch aus wie die Grundsi­cherung - muss aber zurück­gezahlt werden. Diese Verpflichtung geht nach dem Tod der Frau auf die Erben über.

Landes­so­zi­al­gericht Baden-Württemberg am 15. Januar 2015 (AZ: L 2 SO 2489/14)

Rechts­gebiete
Sozial­hil­ferecht Sozialrecht

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