Das Verwaltungsgericht in Düsseldorf hat jetzt den gesunden Menschenverstand walten lassen: Wenn eine Geschwindigkeitsbegrenzung nur wegen Bauarbeiten erlassen worden sei, müsse diese auch entfallen, wenn die Arbeiten beendet seien. Entschieden haben dies die Richter für eine Autobahnbrücke "Fleher Brücke" in Düsseldorf, wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.
Geschwindigkeitsbegrenzung wegen Bauarbeiten an Autobahn
Eine Rheinbrücke in Düsseldorf sollte saniert werden. Das Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hatte die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h festgelegt. Begründet wurde dies ausschließlich mit den Brückensanierungsarbeiten. Als die Brückensanierung im Jahr 2013 beendet wurde, war zwar die Brücke fertig und die Baustelle verschwand, die Geschwindigkeitsbegrenzung aber nicht.
Keine Geschwindigkeitsbegrenzung nach Abschluss der Bauarbeiten
Das Verwaltungsgericht in Düsseldorf war konsequent und hob die Geschwindigkeitsbegrenzung auf. Nach seiner Auffassung war mit dem Ende der Sanierungsarbeiten der Grund für die angeordneten 80 km/h entfallen. Eventuell geplante weitere Sanierungsarbeiten rechtfertigten keine Geschwindigkeitsbegrenzung im Vorgriff. Auch hätten die zuständigen Landesbehörden keine weiteren Gründe belegen können. Zu denken sei etwa an eine Geschwindigkeitsbegrenzung als Lärmschutz. Aber trotz Aufforderung des Verwaltungsgerichts hätten die Behörden nichts vorlegen können, das belege, dass die Beschränkung auf 80 km/h aus Lärmschutzgründen aufrecht erhalten werden dürfe. Man hätte zum Beispiel an ein Lärmgutachten denken können. So habe das Gericht auch nicht darüber entscheiden können, ob eine Geschwindigkeitsbegrenzung zu Lärmschutzzwecken rechtmäßig wäre.
Kein Freibrief für Raser
Das Urteil ist aber kein Freibrief, eine Geschwindigkeitsbegrenzung zu ignorieren. Eine Gerichtsentscheidung ist immer erst dann wirksam, wenn sie rechtskräftig ist, also keine Rechtsmittel eingelegt werden können. Das weiß aber meist der Autofahrer auf der Brücke nicht. Außerdem muss zunächst einmal ein Gericht die Feststellung treffen, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung rechtswidrig ist. So sehr man sich das auch wünscht, dies geschieht äußerst selten.
Verwaltungsgericht Düsseldorf am 30. Oktober 2014 (AZ: 6 K 2251/13)
Quelle: www.verkehrsrecht.de